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Intervention in den Zeiten der Interdependenz
Mit den Bombenangriffen der NATO auf Serbien im Sommer 1999 war eine Zeitlang die
Gefahr gegeben, daß die Anwendung organisierter militärischer Gewalt, der Krieg, als
Mittel der Politik zurückkehren würde. Den vereinten Anstrengungen der Europäer ist es
gelungen, diese NATO-Aktion gegen Serbien wieder in den Rahmen des UN-Regimes zurückzuholen
und damit dessen Wiederherstellung zu sichern. Immerhin hatte dieses Regime,
verankert in der Charta der Vereinten Nationen, seit 1945 die Norm des Gewaltverbotes
außer zu Zwecken der Verteidigung aufrecht erhalten. Auch die zahlreichen Verstöße gegen
diese Norm, die in der zweiten Jahrhunderthälfte aufgetreten sind, hatten sie nicht
beschädigt. Erst die NATO-Entscheidung, bewußt ohne UN-Mandat Gewalt gegen Serbien
anzuwenden, drohte die Norm zu verletzen. Das im April 1999 in Washington verkündete
Neue Strategische Konzept der NATO wies ebenfalls in diese Richtung, da sich die Militärallianz
das Recht zuspricht, auch ohne UN-Mandat Gewalt einzusetzen.
Die Gefahr, daß die Norm des Gewaltverzichts laut Artikel 2, Abs. 4 der UN-Charta durch
die Praxis doch noch ausgehebelt wird, ist also keineswegs beseitigt. Insofern ist es höchst
aktuell, das Problem der gewaltsamen Intervention in die inneren Angelegenheiten eines
Staates erneut zur Diskussion zu stellen. Dabei geht es um normative und um strategische
Aspekte.
Angesichts der hohen Interdependenz, die im europäischen System herrscht, kann von
einem Recht, muß vielleicht sogar schon von einer Pflicht zur Einmischung in die inneren
Angelegenheiten eines Staates dann gesprochen werden, wenn in diesem Staat die Menschenrechte
manifest verletzt werden. Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping hat
Recht, wenn er in seinem Buchtitel feststellt: „Wir durften nicht wegsehen“. Dieser Norm
gerecht zu werden, vermag der UN-Sicherheitsrat seit 1945. Laut Art. 1, Abs. 7 der UNCharta
kann er sich auch mit Gewaltmaßnahmen in die inneren Angelegenheiten eines
Staates einmischen, wenn dort die Verletzung der Menschenrechte den Frieden gefährdet.
Das war in Serbien nach NATO-Meinung der Fall. Der Sicherheitsrat hatte dieser Analyse
zugestimmt, aber keinen Eingriffsbeschluß gefaßt. Damit gab es keine völkerrechtlich verbindliche
Grundlage für die Gewaltaktion der NATO. Sie hat insofern als klare Aggression
zu gelten, die sich ausschließlich auf das Recht des Stärkeren beruft. Diesen Makel hatte das
Instrument der „Humanitären Intervention“ schon seit seiner Einführung im 19. Jahrhundert
aufgewiesen; es wurde deswegen alsbald wieder aufgehoben. Wer ohne Legitimation durch
eine internationale Organisation Gewalt gegen einen Staat anwendet, setzt sich dem
Verdacht aus, humanitäre Motive lediglich vorzuschieben, um den Einzugsbereich seiner
Macht zu erweitern. Die NATO-Aktion ist davon keineswegs frei; de facto hat sie mit dem
Kosovo, Mazedonien und Albanien die noch bestehende Präsenzlücke auf dem Balkan
geschlossen, so daß sie jetzt von Westeuropa bis zum Kaspischen Meer reicht. Indem sie
eine Neue Norm mit veralteten Strategien ausstattete, hat sie sie in ihr Gegenteil verkehrt.
Die Einmischung in die inneren Angelegenheiten bildet die richtige normative Konsequenz
aus der Einsicht in die hohen Grade von Interdependenz, die in Europa die Staaten aneinander
geschoben und ihre Souveränität eingeschränkt haben. Was in einem Land vorgeht, beII
trifft immer auch dessen Nachbarn, rechtfertigt also deren Aufmerksamkeit und deren Einwirkung.
Sie müssen sich, da die Quelle der Gewalt im Herrschaftssystem eines Staates zu
suchen ist, auf die Veränderung dieses Herrschaftssystems richten. Damit ist auch der Begriff
der Intervention inhaltlich randscharf bestimmt. Sie stellt den Versuch eines auswärtigen
Akteurs dar, auf das Herrschaftssystem eines Landes einzuwirken. Nur ein demokratisch
verfaßtes Herrschaftssystem garantiert, daß der betreffende Staat ein friedliches Verhältnis
zu seinen Nachbarn entwickelt und im Innern die Menschen- und Bürgerrechte
wahrt. Da die Nachbarn von einem solchen Verhalten betroffen werden, haben sie das Recht
und die Pflicht, auf die Demokratisierung des Herrschaftssystems hinzuwirken. Unter den
Bedingungen von Interdependenz ist diese Einmischung in die inneren Angelegenheiten
geboten. Das Interventionsverbot, das Prinzip der Nicht-Einmischung in die inneren
Angelegenheiten eines Staates, das das klassische Völkerrecht beherrscht, hat unter den
Bedingungen der Interdependenz als obsolet zu gelten.
Voraussetzung dafür ist, daß die Intervention absolut gewaltfrei verläuft. Muß Gewalt angewendet
werden, weil keine andere Möglichkeit mehr übrigbleibt, ist ihre Legitimation
durch eine internationale Organisation erforderlich. Nur deren Mandat löst die Verbindung
von Norm und Interesse auf, stellt im Konsens der Mitglieder sicher, daß die Gewaltanwendung
ausschließlich der Durchsetzung des intendierten Ziels, der Wiederherstellung und
Wahrung der Menschenrechte, dient. Ein solches Mandat kann gegenwärtig nur von der
globalen Organisation der Vereinten Nationen erkannt werden. Es wäre aber richtig und
wichtig, daß auch regionale Organisationen dieses Mandatierungsrecht erhalten. Die OSZE,
beispielsweise, wäre im Hinblick auf alle europäischen Staaten die geeignete Instanz, solche
Mandate zu erteilen. Kommt ein Mandat nicht zustande, weil der Konsens fehlt, kann
Gewalt nicht legitim angewendet werden.
Dies bedeutet aber nicht, daß jede Intervention zu unterbleiben hat. Im Gegenteil. Die Gewaltanwendung
ist nur die letzte und verzweifelte Strategie, die eingesetzt werden muß,
wenn es gilt, Schlimmeres, das Schlimmste zu verhüten. Sehr viel erfolgreicher sind gewaltfreie
Strategien, die vorbeugend verwendet werden können. Mit ihnen lassen sich die
Herrschaftsstrukturen eines Landes verändern; sie wirken positiv auf deren Demokratisierung.
Musterbeispiel dafür ist der Marshall-Plan der Vereinigten Staaten von 1948. Er
war explizite dazu bestimmt, die demokratischen Herrschaftsstrukturen in westeuropäischen
Ländern wiederherzustellen und zu stärken. Ebenso hat es die Europäische Union zur
„Konditionalität“ jeden neuen Beitritts erhoben, daß der Kandidat demokratisch verfaßt ist
und die Menschen- und Bürgerrechte gewährleistet. In beiden Fällen fand eine direkte
Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten statt. In beiden Fällen war sie
außerordentlich erfolgreich.
Die Einmischung zur Norm unter den Bedingungen der Gesellschaftswelt zu erheben, heißt
also gerade nicht, der Gewaltanwendung eine neue Tür zu öffnen. Es heißt vielmehr, die
Außenpolitik in das Zeichen der Vorbeugung zu stellen und rechtzeitig die zahllosen Einwirkungs-
und Einflußmöglichkeiten auszunutzen, die die Interdependenz bereitstellt.
Handel und Wandel, Politik und Kultur bieten eine Unzahl von außerordentlich wirksamen
Einmischungsstrategien zugunsten der Wahrung der Menschenrechte und der Herstellung
von Demokratie. Die Europäische Union hat mit dem Stabilitätspakt für den südlichen
III
Balkan die richtige strategische Konsequenz aus der Einmischungsnorm einerseits, der
Interdependenz andererseits gezogen.
Leider hat sich die schon im 19. Jahrhundert bekannt gewordene „Schieflage“ wieder eingestellt.
Die Staaten sind zwar bereit, schnell große Geldsummen für die Gewaltanwendung
auszugeben, zögern aber bei der Finanzierung vorbeugender Interventionsmaßnahmen.
Diese widersinnige Handhabung der Prioritäten war schon im 19. Jahrhundert kritisiert
worden, sie kann im 21. nicht mehr hingenommen werden. Sowohl der Aspekt der
sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln wie das Aufwand-Erfolgs-Verhältnis
verlangen, daß Vorbeugungsmaßnahmen großzügig finanziert und die – nur für den äußersten
Notfall erforderlichen – Gewaltpotentiale lediglich eine Mindestausstattung erhalten.
Die Norm der gewaltfreien Einmischung kann um so leichter erfüllt werden, als ihrer
Umsetzung eine Fülle von Strategien zur Verfügung steht. Indirekt wirkende Strategien
machen sich die Tatsache zu eigen, daß der Grad demokratischer Freiheit in einem Land
direkt abhängig ist von einem niedrigen Spannungsgrad in seiner Umwelt. Diese dynamische
Beziehung kann höchst effektiv benutzt werden, um die Demokratisierung eines Landes zu
befördern. Allgemein ausgedrückt: Jede Umweltveränderung eines Staates muß auch darauf
hin geprüft werden, wie sie auf dessen Herrschaftssystem wirkt. Diesen Zusammenhang
verdrängt zu haben, ist der große Vorwurf, den sich die Osterweiterung der NATO nach
wie vor gefallen lassen muß.
Die direkt wirkenden Strategien versuchen, entweder unmittelbar oder mittelbar auf das
Herrschaftssystem einzuwirken. Dabei liegt es nur scheinbar nahe, den unmittelbar wirkenden
Strategien den Vorzug zu geben. Sie sind natürlich, wie die Hinweise auf den
Marshall-Plan und die Konditionalität der Europäischen Union zeigen, äußerst wirksam.
Das direkte Engagement des Auslands löst aber immer auch das kontraproduktive Argument
der Fremdbestimmung aus. Deswegen sind direkt mittelbar wirkende Strategien von
besonderem Interesse. Eine richtig vergebene Wirtschaftshilfe stärkt die Gesellschaft in
einem betreffenden Land auch gegenüber ihrem politischen System. Die erfolgreiche Einführung
und Förderung liberaler Marktwirtschaft erzeugt sozusagen von selbst im Zuge
ihrer Entfaltung die Beachtung der Bürgerrechte und die Stärkung der Demokratie. Von besonderer
Bedeutung in diesem Bereich ist die Interaktion zwischen gesellschaftlichen
Akteuren. Die Kooperation zwischen Verbänden und Organisationen überträgt sozusagen
von selbst Demokratiemodelle. Städtepartnerschaften stärken im Adressatenland dezentrale
und föderale Tendenzen, wirken der Machtakkumulation entgegen.
Um der Norm der Einmischung in die inneren Angelegenheiten gerecht zu werden, brauchen
also keine neuen Strategien erfunden zu werden. Worauf es ankommt, ist, in den vorhandenen
und eingesetzten Instrumenten der Außenpolitik die Einwirkungsstrategien zu
erkennen, die sie enthalten. Sie müssen dementsprechend einen neuen Rang erhalten. Wer
die Wirtschaftshilfe beispielsweise als Interventionsstrategie begreift, wird sie ganz anders
einsetzen und ausstatten als derjenige, der sie lediglich als Lastenausgleich betrachtet. Das
Einmischungsgebot verlangt damit nicht weniger als eine komplette Neubewertung der
Instrumente moderner Außenpolitik in der Gesellschaftswelt
Mars-Earth transfer time of lherzolite Yamato-793605
We determined the cosmic-ray exposure age of Yamato-793605 based on cosmic-ray produced ^3He, ^Ne, and ^Ar. The average age is 4.4±1.0 Ma and agrees with the exposure ages of the two other martian lherzolites ALH77005 and LEW88516. The similarity in petrology, chemistry, oxygen isotopic composition, and cosmic-ray exposure history shows that the three lherzolitic martian meteorites originate from the same parent magma and were ejected from Mars by the same ejection event. The basaltic shergottites EET79001,QUE94201,Shergotty, and Zagami strongly differ from the three lherzolites in mineralogical and chemical composition and were ejected by events that occurred 1 Ma and 3 Ma (EET79001) later than that responsible for the delivery of the lherzolites. We propose that these differences are sufficiently important to merit distinct meteorite classification and to name ALH77005,LEW88516,and Y-793605 "lherzolites", in contrast to the "shergottites" EET79001,QUE94201,Shergotty, and Zagami
Ti-TiO2-Al normal metal-insulator-superconductor tunnel junctions fabricated in direct-write technology
We present a novel Ti- based direct- write technology for fabricating Ti - TiO2 - Al tunnel junctions for bolometer and thermometry applications. The goal of our research is to develop simple and efficient technology for fabricating SIS tunnel junctions between Ti and Al with TiO2 as an insulating barrier. The key point of this technology is the deposition of a Ti film as a base electrode and deposition of an Al electrode after oxidation of the Ti. This approach allows one to realize any geometry of the tunnel junctions and of the absorber with no limitation related to the area of the junctions or the thickness of the absorber. In particular, a very thin and completely flat absorber can be created with no bending parts, which is not possible using the shadow evaporation technique or standard trilayer technology. Besides, the proposed new approach does not require one- cycle evaporation for deposition of tunnel junctions which gives us more freedom in the geometry of the counter- electrodes. The junctions are to be used for bolometer applications, such as the fabrication of microwave receivers for sensitive measurements in new generation telescopes, e. g. CLOVER and BOOMERANG projects including polarization cosmic microwave background radiation measurements, and the OLIMPO balloon telescope project which is dedicated to measuring the Sunyaev - Zeldovich effect in clusters of galaxies. A s the first step, SIN tunnel junctions have been fabricated and characterized
Determination of islet cell antibodies using an ELISA system with a preparation of rat insulinoma (RIN A2) cells
An enzyme-linked immunosorbent assay (ELISA) was established for the detection of islet cell antibodies in human sera. The antigen was prepared from rat insulinoma (RIN A2) cells. Cells were dissociated in lysis buffer and the lysate was centrifuged at 100,000 x g. The supernatant was used to coat microtiter ELISA plates (10 micrograms protein/ml in PBS pH 7.2). Non-specific binding sites on the plates were blocked with 2% PBS-BSA. Human test sera were preabsorbed on separate plates using 2% PBS-BSA and incubated on precoated plates at an optimal dilution of 1/10 in 60 mM PBS for 60 min at 37 degrees C. Phosphatase-labeled anti-human IgG serum and phosphatase substrate were applied and the reaction was stopped by adding 3 M NaOH. Out of 90 sera from type I diabetic patients, 47 (52.2%) reacted in the new ELISA whereas none of 15 type II diabetics, 50 sera containing non-islet specific antibodies or 100 normal controls were positive. In the same group of patients, ICA were positive in 63.3%. When both, the ELISA and conventional ICA testing were applied, the number of positives was increased to 83%. The ICA-ELISA with the above described antigen preparation provides a well standardized and reproducible test method which is highly specific for type I diabetes. It may therefore be useful for large screening procedures
Konzept für eine bestandsschonendere Nutzung der Dorschvorkommen in der westlichen Ostsee
The introduction of a long-term management plan for the cod socks by the International Baltic Sea Fishery Commission (IBSFC) to ensure stable and high yields and to conserve the fish stocks of the Baltic demands certain conservation measures. One is the use of the Total Allowable Catches (TACs) based on precautionary approches. In addition the exploitation pattern and the selectivy of trawls shall be improved to increase the spawning stock biomass and to reduce the presently high discard rates. The contributation demonstrates by means of model calculations for the cod stock of the ICES Sub-divisions 22 to 24 ( Western Baltic ) the short- and long-term effects of an improvement of the trawl selectivity on stock size, yields and profit
Le Théâtre
We present preliminary measured responses of a planar superconducting on/off switch operating at millimeter wavelengths. The superconducting switch, comprising three niobium nitride (NbN) bridges, is deposited across the slotline section of a back-to-back unilateral finline. The transmission characteristics of the superconducting switch illuminated by a millimeter source was measured using a superconductor-insulator-superconductor (SIS) tunnel junction as direct detector. The NbN bridges were switched from the superconducting state to the normal state by passing current through the bridges with magnitude that exceeds its critical current value. With this arrangement, we have measured a typical switching dynamic range of approximately 10 dB across the 205-240 GHz band, with the highest dynamic range of ?20 dB at 230 GHz. This demonstrated the successful operation of the multiple NbN bridges as a planar superconducting on/off switch
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