459 research outputs found
The new import regulation; More reliability for imported organic products? in The New EU Regulation for organic food and farming: (EC) No 834/2007
The European market for organic products is growing at a dynamic pace. Increasingly, processing and marketing companies are entering this market, which has a very promising future. However, organic farm production at the inter-European level has not increased at the same rate as the market for organic products
Zertifiziert Bio – erfolgreich im Einzelhandel! Ein Leitfaden für Lebensmittel-Einzelhändler
Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Produkte aus Ökologischem Landbau. In Deutschland können sie auf ein breites Angebot zurückgreifen. Spezialisierte Naturkost-Fachgeschäfte, Bio-Supermärkte, Supermarktketten, Drogeriemärkte und Discounter bieten ein reichhaltiges Produktsortiment an. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Umsatz von Öko-Lebensmitteln in Deutschland verdreifacht. Mehr als 50% der Öko-Lebensmittel werden über den Lebensmittel-Einzelhandel abgesetzt.
In Deutschland gilt, dass der Verkauf von abgepackten und/oder einzeln gekennzeichneten Öko-Lebensmitteln im Ladengeschäft ohne weiteres möglich ist. Wird jedoch vorverpackt oder verarbeitet, sind auch Einzelhändler nach den EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau kontrollpflichtig. Internethändler sind immer kontrollpflichtig, auch wenn sie nicht verarbeiten.
Dieser Leitfaden informiert, unter welchen Bedingungen eine Bio-Zertifizierung im Einzelhandel erforderlich wird und welche Anforderungen das Kontrollverfahren stellt. So wird der Einstieg in die Ă–ko-Zertifizierung fĂĽr die Entscheider im Einzelhandel einfach und ĂĽberschaubar
Risikomanagement bei Importen von Produkten des ökologischen Landbaus aus Drittländern
Ziel des Projektes war es, Instrumente entwickeln, um die in Drittländern durchgeführten Inspektionen bei landwirtschaftlichen Erzeugern, Verarbeitern, Handelsunternehmen und Exporteuren effektiver auszugestalten und so den Verbraucherschutz zu verbessern.
Im Hinblick auf die Neufassung der Drittlandsregelung der EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau (ÖkoVO) wurden begleitend zu den Verhandlungen in Brüssel Vorschläge für die Neugestaltung des Artikels 11 der Öko-Verordnung erarbeitet.
Es wurde eine Befragung von in Drittländern aktiven Akteuren durchgeführt, um wichtige Risikofaktoren und –bereiche zu identifizieren. Aus der Befragung wurde eine Abweichungsliste abgeleitet, in der potentielle Unterschiede zwischen den in Drittländern angewandten und umgesetzten Standards von den Vorgaben der Öko-Verordnung dargestellt sind.
Aufbauend auf die Befragung wurde ein Leitfaden für Wirtschaftsakteure erstellt, in dem die wichtigsten Risikobereiche und Maßnahmen für eine verbesserte Qualitätssicherung in Drittlandsprojekten dargestellt sind.
Kriterien zur Harmonisierung der durch Akkreditierungsstellen durchgeführten Begutachtungen von in Drittländern tätigen Öko-Kontrollstellen fanden Eingang in einen Leitfaden für Akkreditierungsstellen. Ferner wurden Entscheidungshilfen erarbeitet, um die Konformität und die Gleichwertigkeit von Produktionsvorschriften und Kontrollmaßnahmen in Drittländern mit den Vorgaben der Öko-Verordnung besser beurteilen zu können und im Rahmen standardisierter Verfahren effizient abwickeln zu können.
Zum Informationsaustausch und zum know-how-Transfer wurden Seminare für zuständige EU-Behörden, Akkreditierungsstellen und Wirtschaftsakteure durchgeführt
Mehr Transparenz am Markt? Die neue EU-Verordnung fĂĽr tierische Ă–ko-Produkte
Am 24. August 2000 traten die neuen Regelungen für die ökologische tierische Erzeugung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel (EG-Öko-VO) in Kraft. So wurde ein oftmals kritisierter Mangel behoben, da die Kennzeichnung tierischer Öko-Produkte bislang nicht geregelt war. Bisher galt die Verordnung nur für unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse und für überwiegend aus pflanzlichen Zutaten bestehende, verarbeitete Lebensmittel aus Ökologischem Landbau.
Die Ergänzungs-Verordnung (EG) Nr. 1804/99 zur Einbeziehung der tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich der EG-Öko-VO beinhaltet auch ein umfassendes Verbot des Einsatzes der Gentechnik im Ökologischen Landbau, das sofort nach der Veröffentlichung am 24. August 1999 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften rechtswirksam wurde. Die EG-Öko-VO soll u.a. Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung schützen und einen lauteren Wettbewerb zwischen den Herstellern von Öko-Produkten gewährleisten.
In diesem Beitrag wird analysiert, inwieweit die neuen Rahmenregelungen fĂĽr tierische Ă–ko-Produkte diesen Zielsetzungen Rechnung tragen
Internet-Verzeichnis kontrollierter Unternehmen des ökologischen Landbaus
Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Markttransparenz im Bereich des Ökologischen Landbaus durch Bereitstellung eines Verzeichnisses von Unternehmen, die dem Kontrollverfahren nach VO(EWG) Nr. 2092/91 unterstehen und Produkte entsprechend kennzeichnen dürfen.
Im Rahmen des Projektes wurde ein EDV-technisches Verfahren umgesetzt, das webbasiert wichtige Kenndaten der kontrollunterworfenen Unternehmen in einer zentralen Datenbank zusammenführt. Die Daten werden direkt von den einzelnen Kontrollstellen zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert.
Automatisiert können aus der Datenbank heraus fälschungssichere, schriftliche Bescheinigungen erstellt werden, aus denen hervorgeht, dass ein Unternehmen zum betreffenden Zeitpunkt im Verzeichnis als zum Kontrollverfahren angemeldetes Unternehmen aufgeführt war. Für die Richtigkeit und Aktualität der Einträge ist die jeweilige Kontrollstelle verantwortlich. Die Bescheinigung trägt eine Schlüsselnummer, unter der die ausgegeben Daten in der Datenbank für spätere Recherchen hinterlegt werden.
Im Rahmen des Kontrollverfahrens können Inspekteure der Kontrollstellen die Echtheit vorgelegter Bescheinigungen mithilfe der Schlüsselnummer durch eine Online-Recherche in der Datenbank verifizieren. Falls Angaben im Bescheinigungs-Ausdruck manipuliert sein sollten, kann dies so nachgewiesen werden.
Die angestrebte Funktionalität der Datenbank konnte ohne Einschränkungen entwickelt werden. Der öffentliche Bereich der Datenbank steht seit Anfang Februar unter www.bioc.info zur Verfügung.
Die in der Datenbank dokumentierte Ausgabe von einem oder mehreren Datensätzen als Bestätigung zum Ausdruck ermöglicht automatisiert fälschungssichere, schriftliche Bestätigungen im Rahmen des Kontrollverfahrens zu erstellen, aus denen hervorgeht, dass ein Unternehmen zum betreffenden Zeit-punkt im Verzeichnis der zum Kontrollverfahren angemeldeten Unternehmen aufgeführt war. Dies stellt einen wichtigen Bestandteil im Rahmen der Qualitätssicherung dar, wie sie in Anhang III B Absatz 5 “Annahme von Erzeugnissen aus anderen Einheiten” gefordert wird
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