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    Enteignungsgleicher Eingriff im Namen Europas?

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    Griechenlandhilfe: Wie ist der Notfallplan der Euroländer zu bewerten?

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    Jan Schnellenbach, Universität Heidelberg, diskutiert, neben den Konstruktionsfehlern des Bailouts, auch seine Auswirkungen auf die weitere institutionelle Entwicklung der Europäischen Union: »Die Entwicklung könnte in Richtung einer formalen Institutionalisierung des bündischen Prinzips in der Haushaltspolitik in Europa gehen, etwa durch einen ausgebauten supranationalen Finanzausgleich.« Markus C. Kerber, Technische Universität Berlin, wendet sich gegen eine Währungsunion mit Finanzausgleich. Thomas Apolte, Universität Münster, sieht die Beistandspolitik der EU nicht als alternativlos an. Seiner Ansicht nach fehlt jeder Nachweis dafür, dass die Umschuldung eines Landes innerhalb der EU andere Länder zwingend in einen Strudel reißen müsste.Internationale Wirtschaftshilfe, Griechenland, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

    Überschuldete Bundesländer: Ist die Einführung eindeutiger Verschuldungsgrenzen sinnvoll?

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    Eine zunehmende Zahl von Bundesländern legte in den letzten Jahren verfassungswidrige Haushalte vor, drei Länder klagten gleichzeitig beim Bundesverfassungsgericht Solidargemeinschaftshilfe bei der Bewältigung der Haushaltskrisen ein. Kann die Festlegung von eindeutigen Verschuldungsgrenzen eine Überschuldung verhindern? Nach Ansicht von Jürgen Rüttgers, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, sollten die Gebietskörperschaften grundsätzlich einen Haushaltsausgleich ohne Neuverschuldung anstreben. Das sollte sogar als Ziel in die Verfassung aufgenommen werden. Allerdings müsste den Haushalten Möglichkeit zur flexibeln Reaktion auf Veränderungen der Rahmenbedingungen eingeräumt werden, z.B. könnten die Investitionsausgaben - wie bisher - eine Haushaltskenngröße sein. Allerdings sollten Bund und Länder den Begriff "Investition" eng eingrenzen. Georg Milbradt, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, sieht in einem generellen Verschuldungsverbot, das sowohl im Grundgesetz als auch in den Landesverfassungen zu verankern sei, den wirksamsten Schutz. Von einem solchen Verschuldungsverbot dürfte nur in ganz eng definierten Ausnahmefällen - bspw. Naturkatastrophen - abgewichen werden. Helmut Seitz, TU Dresden, hält ebenfalls grundsätzliche Null-Defizit-Vorschriften, wobei diese so auszugestalten wären, dass entstehende Haushaltsfehlbeträge in einem Zeitraum von fünf bis sieben Jahren ausgeglichen werden müssten, für das am besten geeignete Instrument. Max Groneck und Wolfgang Kitterer, Universität zu Köln, ziehen die Abschaffung der "goldenen Regel" als Kreditgrenze in Betracht. Vorzuziehen wären, ihrer Meinung nach, klare quantitative Grenzen der Staatsverschuldung wie im Europäischen Stabilitätspakt, ihre ebenso quantitativ bestimmte Umsetzung auf der Ebene der Bundesländer und eine Sanktionsregelung im Falle von Überschreitungen der Grenzen. Markus C. Kerber, TU Berlin, schlägt dagegen bei einer Überschuldung der Bundesländer die zeitweise Übertragung der ZuständigkeSchulden, Öffentliche Schulden, Haushaltsdefizit, Öffentlicher Haushalt, Deutschland

    Die organisierte Selbstbegünstigung

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    Die Unternehmensentflechtung nach dem GWB: ein Beitrag zur Dogmatik von § 24 VI, VII GWB aus wettbewerbs-, gesellschafts- und verfassungsrechtlicher Sicht

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    Kerber MC. Die Unternehmensentflechtung nach dem GWB: ein Beitrag zur Dogmatik von § 24 VI, VII GWB aus wettbewerbs-, gesellschafts- und verfassungsrechtlicher Sicht. Studien zum Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht ; 1. Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges.; 1987

    Das Bundesverfassungsgericht als Integrationsbremse?

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