30 research outputs found

    System finansowania partii politycznych w RFN

    Get PDF
    https://wuj.pl/Die Quellen, die Weise und die Höhe der finanziellen Unterstützung der Tätigkeit einer Partei beeinflußt wesentlich nicht nur ihre Position und Bedeutung sondern auch die Gestaltung ihrer inneren Strukturen und die Grundsätze der innerparteilichen Wirksamkeit. Unter den Weisen der Parteifinanzierung kann man folgende Quellen unterscheiden: 1. die Finanzierung aus staatlichen Mitteln (staatliche Finanzierung), 2. die Finanzierung durch Organisationen, Institutionen, juridische und physische Personen (gesellschaftliche Finanzierung). Die staatliche Finanzierung, vor Jahren Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen in Wissenschaft und politischer Praxis in der BRD, kann folgend geteilt werden: a) direkte Finanzierung — wenn die für die Parteiwirksamkeit bestimmten Gelder unmittelbar vom Staatsfonds kommen, b) indirekte Finanzierung — wenn die finanziellen Mittel von dem formell für andere Zwecke bestimmten Staatseinkommen oder — fonds geschöpft werden, tatsächlich aber der Unterstützung der Parteiwirksamkeit dienen. Unmittelbar vom Staatsfonds werden seit 1950 die Bundestagsfraktionen bildenden Parteien finanziell unterstützt. Bezeichnend ist dabei die Tatsache, daß mit der Verringerung der Zahl der Fraktionen die für sie verwendete Summen gestiegen sind. Die Hauptteilhaber an dieser Dotierung sind die größten Parteien CDU/CSU, SPD, FDP geworden. Die Dotierung der Parteien unmittelbar aus dem Staatsfonds machte eine Evolution durch, von der krassen Verletzung des Gleichheitsprinzips, während nur die Bundetagsfraktionen subsidiert wurden, über die Geldleistung für außerparlamentarische Parteien, die die Schwelle von 2,5% erreichter zweiter Stimmen in den Wahlen überschritten haben, bis zur Umfassung auch solcher, die die Schwelle von 0,5% überschreiten. In jedem dieser Systeme sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart (jetzt allerdings in geringerem Maße) wird der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verletzt; diese Ungleichheit wird überdies noch größer durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer freien Einschaltung des Vorsitzenden des Bundestages in viele wichtige Angelegenheiten der Parteien, wodurch die anderen Parteien gewissermaßen von den im Bundestag am stärksten vertretenen Partei abhängig sind. Unter diesen Verhältnissen haben gleichfalls die vier größten Parteien der Republik den größten Anteil an der Verteilung dieser Mittel; gegenwärtig nehmen sie fast ausschließlich die mittelbare Finanzierung vorn staatlichen Fonds oder staatlicher Einnahme in Anspruch. Eine in breitem Umfang von den -wirtschaftlichen Kreisen angewandte Form der Finanzierung der Wirksamkeit vor allem der bürgerlichen Parteien stammte von Abzügen von Einkommensteuern und von Korporationen. Eine andere, eigentlich nur den Parlamentsparteien zugängliche Form der indirekten staatliche Finanzierung sind die für die Parteien und genauer für ihre Fraktionen bestimmten Abzüge von den Tagegeldern der Abgeordneten. Die regierenden Parteien können außerdem noch, andere staatliche Fonds für die Unterstützung ihrer eigenen Propaganda und des Wahlkampfes verwenden. Es ist die sogenannte Finanzierung aus verhehlten Mitteln oder die Finanzierung aus geheimen Mitteln. Ein so ausgedehntes System der staatlichen Finanzierung der Parteien, das eigentlich erst in der staatlichen Entwicklungsphase in der Zeit des Interventionismus möglich ist, besteht in keinem der hoch entwickelten Ländern der heutigen kapitalistischen Welt. Überall beruht die Parteifinanzierung auf der historisch ältesten Unterstützung von der Gesellschaft. Sie tritt grundsätzlich in zwei Formen auf: a) als Finanzierung durch Personen außerhalb der Organisationsstruktur der Partei, die wir Finanzierung von außen nennen und b) als Finanzierung durch Personen innerhalb der Organisationsstruktur der Partei, die wir Finanzierung von innen oder Selbstfinanzierung nennen. Diese beiden Formen von gesellschaftlicher Finanzierung treten ebenfalls in der BRD auf, obwohl für solche Parteien wie die CDU/CSU, FDP eine bedeutende und ersprießlichere Quelle die Finanzierung von außen, hauptsächlich aus Kreisen des Kapitals ist; andere, wie z.B. die SPD wird vor allem von innen, von den in disziplinierter Weise entrichteten Mitgliedsbeiträgen finanziert. Die letztgenannte Finanzierungsform der Partei gibt eine größere Möglichkeit Parteien, die eine breitere Unterstützung des Souveräns erreicht haben und bildet somit eine wesentliche Voraussetzung einer demokratische Gestaltung des Volkswillens. Sie versichert überdies eine größere Beeinflussungsmöglichkeit der Wirksamkeit der Parteileitung und erweitert die Demokratie der innerparteilichen Willensbildung. Die Finanzierung von außen hingegen, und zwar vor allem vom Kapital verursacht eine tiefere Ungleichheit der Finanzierung der politischen Parteien; sie stellt eine der Folgen der im politisch-konstitutionellen System der BRD bestehenden sozial-ökonomischen Ungleichheit dar

    Kształtowanie zasad państwa demokratycznego, prawnego i socjalnego w Niemczech

    Get PDF
    Z wprowadzenia: "Na kształtowanie zasad państwa demokratycznego, prawnego i socjalnego w Niemczech Zachodnich lat 1945-1949 istotny wpływ wywarło szereg czynników. Wśród nich znaczącą rolę przypisuje się myśli ustrojowo-prawnej kultury zachodniej w tym zwłaszcza wskazuje na sięgający swymi początkami XVIII i XIX stulecia dorobek myśli niemieckiej. Myśl ta była przejawem nasilającego się ruchu konstytucyjnego, który zaowocował najpierw konstytucjami w Stanach Zjednoczonych, Polsce, Francji, Norwegii, Belgii a także konstytucjami krajowymi w Niemczech, następnie zaś konstytucją monarchiczną dla całej Rzeszy w 1871 r. oraz po upadku monarchii, konstytucją republikańską w 1919 r., na której z kolei wzorowały się w znacznej mierze również już republikańskie konstytucje krajowe."(...

    „Establishment” i jego rola w Parlamencie Związkowym Niemieckiej Republiki Federalnej

    Get PDF
    https://wuj.pl/Die Bundestagsabgeordneten, nach der Parteizugehörigkeit in Bundestagsfraktionen gruppiert, anders als in britische Haus der Gemeinen, kann man, je nachdem, wie gross ihr Einfluss auf bestimmte Entscheidungen ist, in eine Führungselite, das sog. Establishment, und in die Gruppe der Hinterbänkler einteilen. Das „Establishment”, das ist eine Abgeordnetengruppe, die das Verfahren, infolgedessen ein Beschluss gefasst wird, einleitet und dessen Inhalt entscheidend beeinflusst. Zu der Gruppe gehören: Fraktionsvorsitzende, ihre Stellvertreter, parlamentarische Geschäftsführer, Bundestagspräsident und Vizepräsidenten, Vorsitzende der Arbeitskreise und ihre Stellvertreter, Vorsitzenden und Stellvertretervorsitzenden der Bundestagsausschüsse, Obleute, parlamentarische Staatsekretäre wie auch Kabinettsmitglieder, die ebenfalls als Abgeordnete zu betrachten sind. Dazu zählen auch die Mitglieder des' Fraktionsvorstandes. Der stellt dem „Establishment” eine andere, verhältnissmässig zahlreiche Gruppe von passiven und unbedeutenden Abgeordneten gegenüber — die Hinterbänkler. Indem der Autor die Rolle des Establishments zu charakterisieren versucht, nimmt er an, dass der Einfluss der Gruppe als eine Summe der Bedeutung der einzelnen Abgeordneten, die die Gruppe bilden, einzuschätzen ist. Der Verfasser charakterisiert also näher jede der oben genannten Funktionen und versucht' auf diesem Wege den Einfluss zu ermessen, den eine bestimmte Position in der Fraktion oder in der Regierung ermöglicht. Wenn man das Verfahren verfolgt, infolgedessen ein Beschluss in der Fraktion und später in dem Bundestag gefasst wird, kommt man zu dem Schluss, dass die Entscheidung, die vom Establishment getroffen wird, dann auch für alle Abgeordneten verbindlich wird; und auf diesem Wege nimmt sie letzten Endes die Gestalt eines Gesetzes an. Daher wird — die besonders strittigen Fragen ausgenommen — der Plenarsitzung der Fraktion keine grössere Bedeutung beigemessen, sie wird nur selten voll besucht. Das alles hat auch eine grosse Passivität der Hinterbänkler zur Folge. Die Kluft, die zwischen dem Establishment und der Mehrzahl der Abgeordneten, den Hinterbänklern, entstanden ist, ist die Ursache dafür, dass die Rolle des Bundestags als gesetzgebendes und kontrollierendes Organs sich auf eine bedeutungslose Kritik seitens der Opposition beschränkt. Damit ist auch die Rolle des Bundestags als einer Volksvertretung in Frage gestellt

    Rola partii politycznych w działalności Rady Związkowej Republiki Federalnej Niemiec

    Get PDF
    https://wuj.pl/Die verwickelte und auf vielen Ebenen verlaufende Frage nach der Rolle der politischen Parteien in der Wirksamkeit des Bundesrates der BRD gehört zu den umstrittensten Fragen der deutschen Wissenschaft; es ist schwer, den Standpunkt der einzelnen Forscher diesbezüglich auf einen gemeinsamen Nenner bringen zu wollen. Die Auseinandersetzungen mit diesem Problem tauchten bereits in den Disskussionen im Parlamentarische Rat über den Entwurf des Grundgesetzes auf. Die Folge dessen war, dass man die Struktur des Bundesrates akzeptierte, die die Verfassungstradition Deutschlands berücksichtigte und nicht die des Senats, die damals als Alternative stand. Nachdem der Verfasser sowohl den normativen Stand und die Meinungen eines Teils der westdeutschen Doktrin bezüglich der angenommenen Struktur des Bundesrates als auch die Prinzipien, nach welchen die Parteien an der Gestaltung des Gesamtwillens der Nation mitwirken, analysiert hat, kommt er zum Schluss, dass das gesetzliche Verfassungssystem der BRD ein Mangel an innerem Zusammenhalt aufweist. Es ist die Folge einer ungeschickten Verknüpfung von Verfassungsrelikten aus dem 19 Jahrhundert mit den in der westlichen Welt schon ziemlich verbreiteten Verfassungsprinzipien bürgerlicher Demokratien. Dieser Mangel ist weit fortgeschritten und vertieft, weil die Doktrin mit steifen und traditionellen Kategorien umgeht. Darüberhinaus nimmt dieses Verfassungssystem keine Rücksicht auf die für das effektive Funktionieren notwendigen praktischen Erfordernise. Danach bespricht der Verfasser die tatsächlichen Mechanismen, nach denen die Wirksameit des Bundesrates von den Parteien beeinflusst werden; er weist darauf hin, dass sie einerseits vom Charakter des imperativen Mandats abhängig sind, andererseits von den in der Praxis gestalteten gegenseitigen Verhältnissen zwischen den Parteiorganisationen (Instanzen), durch welche Regierungen der Bundesländer ausgestalten werden, und den Parteiorganisationen, die im Bundestag repräsentiert sind. Die Analyse beider Faktoren erweist, dass sie nicht nur die Beeinflussung des Bundesrates seitens der Parteileitung nicht behindern, wie manche Vertreter der westdeutschen Doktrin behaupten, sondern dass sie, im Gegenteil, wesentliche Elemente sind, die diese Beeinflussung in ihrer Wirksamkeit noch fördern. Die Formen und Methoden, derer sich politische Parteien bei der Beeinflussung der Bundesratsmitglieder bedienen, sind wesentlich verschieden von denen, die im Bundestag bestehen. Der Grund dafür ist im Mangel an gesetzlich festgelegten Parteistrukturen im Bundesrat zu sehen. Der Entscheidungsprozess in diesem Organ ist einer Reihe verschiedener Faktoren unterordnet, deren Aktivierung von der Art der zu Debatte stehenden Angelegenheit abhängt. Die Hauptrolle unter ihnen spielen politische Parteien, die den Rahmen für die Wirkung des bürokratischen Fachapparates der Bundesländer abstecken. Bei der Einflussnahme seitens der partei-politischen Organe bemerkt man die Tendenz einer verstärkten Aktivierung entweder der föderativen Wirksamkeit der Parteileitung oder aber der Länderleitung. Jene Aktivierung ist abhängig hauptsächlich vom Spannungsgrad und nicht selten vom politischen Kampf in Sachen, die im Bundesrat zu Debatte stehen. Sind es Angelegenheiten von grosser politischer Bedeutung, besonders wenn sie aussenpolitische oder Verteidigungsprobleme oder aber gesetzliche Regelungen von Wichtigkeit für die Parteiinteressen betreffen, dann treten deutlich Einwirkungen der Bundesparteileitung auf, die mit der Stellungnahme der Fraktion im Bundestag übereinstimmen. Sind es aber Angelegenheiten von Interesse für die einzelnen Bundesländer, wie z. B. neue Einteilung von Steuereinnahmen oder von finanziellen Belastungen, Verteilung von Aufgaben, besonders jener, die die gesetzliche Selbständigkeit der Bundesländer begrentz, dann wiegen Gründe der Landesparteileitungen wie auch der mit ihr eng verbundenen Landesbürokratie vor. Je nach dem Charakter der Angelegenheit werden also die einzelnen Vertretungen der Länder bestimmten Gliederungen unterordnet, übereinstimmend mit der von der Regierungsmehrheit oder Opposition angegebenen Linie. Diese Unterordnungen sind jedoch keine einfache Konsequenz jener Gliederung, weil das Kräfteverhältnis in den Landtagen anders als im Bundestag verläuft. Ein anderer daraus resultierender Grund ist das ungleiche Verhältnis der die Regierungsmehrheit bildenden Parteien in den Ländern zu den Parteien der Regierungsmehrheit und der Opposition auf Bundesebene. Die von den einzelnen Länderregierungen vertretenen Stellen im Bundesrat sind daher in der Praxis das Ergebnis äusserst komplizierter und verwickelter gegenseitiger Abhängigkeit und Verknüpfungen; die wesentlichen Varianten derselben werden von Verfasser einer Analyse unterzogen. Trotz jener Verwicklungen herrscht jedoch sowohl im Bundesrat, als auch im Bundestag eine Gliederung vor, die aus dem angenommenen alternativen Regierungssystem resultiert: Kräfte, die die Wirksamkeit der Regierung unterstützen, neben solchen, die zu jener in Opposition stehen. In den Jahren, wo die Mehrheit in den beiden Parlamentskammern in Westdeutschaland der christlichen Demokratie und ihren Koalitionspartnern gehörte, beobachtete man eine Zunahme der Zentralisierung neben Abschwächung des föderativen Charakter des Staates. Das geschah hauptsächlich dadurch, dass die Bundesbehörden sich der Befugnisse der Landesorgane bemächtigten, was in der Praxis dazu führte, dass die BRD in ein Staat des „kooperativen Föderalismus" verwandelt wurde. Der Bundesrat dagegen, staat die Interessen der Länder auf Bundesebene zu vertreten, wurde in der Tat zum Instrument in den Händen der politischen Leitung des Bundes, zwecks Einflussnahme auf die Regierungen und die Parlamente der Länder. Nach der Machtübernahme durch die kleine Koalition SPD/FDP im Jahre 1969 blieb die Superiorität im Bundesrat bei der christlichen Demokratie; deshalb wurde auch der Bundesrat kein wirksames Oppositionsinstrument gegenüber den Massnahmen der Regierung, obwohl jetzt öfter denn je gegen das Handeln der Regierungsmehrheit Einsprüche seitens der zweiten Kammer erhoben wurden. In den Schlussfolgerungen behauptet der Verfasser, dass der auf traditionellen deutschen Konstruktionen basierende Bundesrat nichts zur Vertiefung des föderativen Charakters des Staates beigetragen hat; im Gegenteil, infolge verschiedener Wandlungen — Resultat der von politischen Parteien gestalteten Praxis — ist der Bundesrat zu einem wesentlichen Element in der Entwicklung und Festigung des Zentralisierungsprozesses geworden und, in Konsequenz, einer gewissen Deformierung der Verfassung, die ein auf legalem Wege unantastbares und unveränderliches fundamentales Prinzip des Bundesstaates bildet

    Polityka taryfowa związków zawodowych w Republice Federalnej Niemiec

    Get PDF
    https://wuj.pl/Tn der ersten Periode nach der Erschaffung des westdeutschen Staates ging die DGB von der Voraussetzung aus, dass viele für die Welt der Werktätigen wesentliche Probleme auf dem Wege der Machtübernahme durch die linken Parteien und der Einführung entsprechender Gesetzesregelungen gelöst werden könnten. Daher auch richteten sie ihre hauptsächlichsten Forderungen an die Adresse des Gesetzgebers. Jedoch die Machtübernahme durch bürgerliche Parteien sowie die Stärkung deren Position im Ergebnis der aufeinander folgenden Wahlen in das Bundesparlament bewirkte, dass eine Besserung der sozialen Existenzbedingungen der arbeitenden Massen grundsätzlich auf dem Wege von Tarifverträgen und Streikaktionen möglich wurde. Die ersten Massenstreiks von einem bedeutenden Ausmass wurden von der Gewerkschaft der IG-Metallindustrie im Jahre 1951 in Hessen, darauffolgend im Jahre 1954 in Bayern und an der Wende der Jahre 1956/57 in Schleswig-Holstein durchgeführt. Gefordert wurden vor allem höhere Löhne, eine Kürzung der Arbeitszeit, eine Erhöhung der Krankengelder sowie die Verlängerung der Zeitdauer ihrer Auszahlung, Gegen Ende der fünfziger und zu Beginn der sechziger Jahre kam es zu einer Umwertung der bisherigen programmatischen Voraussetzungen der Gewerkschaften sowie zu einer Änderung der Methoden und der Taktik ihrer Handlungsweise. Die bisher verkündeten Konzepte von marxistischen Umwandlungen des Systems wurden durch in der Praxis eines kapitalistischen Staates brauchbareren Voraussetzungen der Ökonomie von Keynes ersetzt. Das im Jahre 1963 als Ausdruck eines Kompromisses zwischen dem linken und dem rechten Flügel beschlossene fundamentale Program verkündete eine aktive Lohnpolitik und die Aufnahme anderei Schritte, deren Ziel die gerechte Teilung des gesellschaftlichen Produkts sein sollte. Diesen Bestrebungen widersetzten sich hauptsächlich Verbände der Arbeitgeber, die in einer Lohnsteigerung vor allem einen Faktor sahen, der die Investitionsmöglichkeiten der Unternehmer beschränkte, die Steigerung der Arbeitslosigkeit stimulierte, die Inflation antrieb. den ökonomischen Fortschritt und die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Masstab schwächte und sogar hemmte. Dieser Standpunkt erhielt in der Regel Unterstützung durch die Staatsmacht, die mit Hilfe fiskaler Instrumente einen gestaltenden Einfluss auf den Inhalt der von den Gewerkschaften mit dem Verband der Arbeitgeber abgeschlossenen Tarifverträge haben konnte. Angesichts des Anwachsens und der Vertiefung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten erwiesen sich diese Einflüsse als unzureichend. Nur rein fiskale Instrumente boten nämlich nicht solche Möglichkeiten der Wirtschaftssteuerung durch den Staat, die ihr Stabilisation und Entwicklung zusichern würden. Man begann daher nach neuen Formen einer Ingerenz in die Tarifbereiche zu suchen, die rechtlich die verfassungsmässig garantierte Autonomie der Gewerkschaften nicht beschränken würde. Mit dem Augenblick der Entstehung der Regierung der grossen Koalition, in der die durch das grosse und mittlere Kapital unterstützte CDU/CSU und die eine starke Unterstützung durch die Gewerkschaften besitzende SPD ihre Zusammenarbeit aufnahmen, wurde die Berufung einer Konzertierte Aktion möglich, als Ebene der Zusammenarbeit und Kopperation von Gewerkschaften. Arbeitgeberverbänden und der Regierung. Tatsächlich diente sie jedoch hauptsächlich der Regierung und den Arbeitgeberverbänden zur Ausübung eines Einflusses auf die Gewerkschaften mit dem Ziel, die sozialen und Lohnforderungen der werktätigen Massen zu beschränken und dank dem die geplanten Stabilisationsziele und einen Wirtschaftswachstum zu erreichen. Die über begründete Zeitrahmen hinaus verlängerte und diesen Zielen untergeordnete Politik der Selbstbeschränkung, die von der Leitung der DGB geführt wurde, rief spontane Proteste der Mitglieder der in ihr vereinten Organisationen hervor. Aus Furcht vor dem Zerreissen der Bande mit der Mitgliederbasis wurde die Leitung der DG3 zu einer Änderung dieser Politik gezwungen. Dagegen reagierten die Arbeitgeber öfter als in der Vergangenheit auf von Streiks unterstützte Forderungen der Gewerkschaften mit Aussperrungen. Die wachsende Spannung zwischen den Verbänden der Arbeitsgeber und den Gewerkschaften führte zu einem Austritt der letzteren aus der Konzertierte Aktion. Es wurden jedoch verschiedene andere Formen von Konsultationen und der Zusammenarbeit zwischen der Regierung, den Arbeitgebern und den Gewerkschaften beibehalten. In diesem Dreieck von gegenseitiger Abhängigkeit und Einflüssen mit dem Charakter von Rückkopplungen besitzen die Arbeitgeber eine vorherrschende Stellung. Jedoch vermochten die Gewerkschaften auf dem Wege von langjährigen Kämpfen. Zugeständnissen und Kompromissen trotzdem, wichtige Ergebnisse im Bereich einer Eesserung der Lohnbedingungen, Arbeitsverhältnissen sowie im Bereich sozialer Leistungen zu erlangen

    Funkcjonowanie organizacji społeczno-politycznych w przedsiębiorstwie (Samorząd robotniczy)

    Get PDF
    https://wuj.pl/The participation of the working staff in the management of State-owned enterprises is one of the components of socialist democracy. But, to secure such participation, it is essential to have, apart from the formal guarantees and a developed institutional system of self-government and socio-political organizations active in the given factory or plant, also a proper functioning of the mutual relations between them. The scope of the Board’s activity is designated by the extent to which the management of national economy has been decentralized, i. e. how much the given enterprise has been given autonomy and independence of the central decisions, as well as by the extent to which the activities of each of socio-political organization has been decentralized. Beside the much-developed formal structures of the workers’ board and other socio-political organizations, some informal structures have been evolved by practice. These structures mutually overlap, their respective elements being tied by a network of functional connections and interdependencies. In his analysis of the functioning of the workers’ board institution, the author considers the question of the influence exerted by the workers and the administration employees of the plant on the board’s activities, of the balance between them, and of the effectiveness of the measures undertaken by the board in relation to the enterprise’s administration. This has led him to examine the interrelations between the workers’ board and the administration, as well as those between the different sections of this board and, finally, the relations between the staff at large and the workers’ board. As a result of his analysis the author has reached the conclusion that the workers’ board lacks adequate formal-legal means for exerting a really effective influence on the activities of the plant’s administration, and that this deficiency has been reflected and confirmed by everyday practice. The author points out, moreover, that the board’s activities tend to concentrate within two of its organs only, viz., the ’’workers’ board conference”, and the Praesidium of the Workers’ Council, at the expense of other organs, of the Workes’ Council itself in particular. No distinct line of demarkation has been drawn between the competences of the particular divisions of the board, and thence their respective responsibilities to the working staff are not well delineated. Since also the effect exerted by the workers on the portent of the board’s activities is rather inadequate, everyday practice falls short of the pre-established principles. This has led the author to postulate for a reconsidering of the means to secure the effective functioning of the enterprise’s workers’ board in relation to its administration; and, on the other hand, for a more distinct division to be drawn between the competences of the respective organs of the board and for the ensuing designation of their responsibilities to the working- -staff so as to ensure its realization in practice

    Funkcje opozycji w systemie politycznym RFN

    Get PDF
    https://wuj.pl/"Prawo do opozycji nie zostało exspresais verbis zapisane w Ustawie Zasadniczej RFH. Spośród konstytucji krajowych jedynie Konstytucja Hamburga w art. 23a wprowadzonym poprawką z 18 lutego 19Tl roku uznała opozycję za istotny czynnik składowy demokracji parlamentarnej. Postanowienie to najwyraźniej oddało treść wcześniejszych orzeczeń Federalnego Trybunału Konstytucyjnego^, który dokonując interpretacji art. 21 ust. 2 UZ uważał opozycję za nieodzowny element wołnościowo-deraokratycznego ustroju RFH. Konieczność istnienia opozycji postawił on na równi z obowiązywaniem takich podstawowych zasad ustrojowych, jak: suwe - reność ludu, podział władz, praworządność, odpowiedzialność rządu przed parlamentem i wielopartyjność. Wprawdzie prawo do opozycji wyprowadził on z zasady równości szans partyjnych i odnosił je zasadniczo do partii politycznych, to jednak należy sądzić, iż przysługuje ono również obywatelom i innym niż partie zrzeszeniom. Wynika to zarówno z zasady równości' (art. 3 UZ), jak i z przyznanych im podstawowych praw i wolności, zwłaszcza zaś zdolności rozpowszechniania poglądów (art. 5 UZ), wolności zgromadzeń (art. 8 UZ), prawa petycji (art. 18 UZ), prawa zgłaszania przez wolne grupy wyborców kandydatów w wyborach do ciał p przedstawicielskich , czy też prawa do oporu przysługującego wszystkim obywatelom w celu obrony istniejącego ustroju (art. 20 ust. 4 UZ)."(...

    Funkcjonowanie organizacji społeczno-politycznych w przedsiębiorstwie (Część II — Organizacja partyjna, związkowa i młodzieżowa)

    Get PDF
    https://wuj.pl/In his discussion of the operation of the given works or plant’s party organization the author has pointed out the specific part it has to perform within the joint-control system, resulting chiefly from its attribute of political guidance. He has analysed its workings and the function of its internal operation, as well as the trends, functions, and methods of its external operation, i. e. its action in relation to the workers’ board, the Works’ trade-union organization and youth organization, to the administration and staff. The Works’ trade-union organization, combining representation and the care taken of the staff’s interests with the striving to get the best possible effects in production, carries out activities in three main direction: in its relations with the administration, with the workers’ board, and with the staff. When examining its functions the author simultaneously points out the occasional regrettable practice when that organization is made to take on the functions of administration. The last analysed organization is the Socialist Youth Union unit at the Works. The efficiency of its operation largely depends upon its authority and the support it gets from the party organization: thence the author has cited only the most fundamental of its functions and trends of both internal and external operation. The author then proceeds to draw a division between the assignments of the workers’ board and the socio-political organizations which he has shown to overlap to a considerable extent, comprising virtually the same spheres of action, with slight differences only as to competences. This brings about the risk that the same activities may be unnecessarily doubled; thence also the urgent call for their co-ordination. The „Economic Secretary” of the Workers’ Board Conference appointed to this end, in practice does not fulfill this function, which makes it necessary to look for other forms of co-ordination: diverse formal and informal bodies are formed to organize the co-operation between the workers’ board, and the socio-political units at the Works. These bodies have among their members the representatives of every organization at the Works, as well as of the Workers-Board and the administration; thus virtually a fourth organization (apart from the workers’ board) of administrative- -social character is established. This sort of procedure is actually equal to the doubling of work. It gives rise to a number of negative occurrences such as: an excessive uniformity of the methods of work, an extra growth of the number of people engaged in the respective bodies, waste of effort, concentration of all functional elements on the same activities, and, above all — the fact that the formal bodies are replaced in their basic functions. All this, as well as the cumulation of posts in the hands of the same persons tend to restrict the scope of social consultation; as a result the staff tend to identify the activities of the Workers’ Board and of the socio-political organi-^- zations with the administrative ones. Upon commenting on the relatively small activity — or one may even say, passivity — of the lowest links of the joint-control system, on the formal character of the activities of the bodies which serve as the platform for wider social consultation, on the concentration of decision-taking in bodies with a comparatively small number of members, on the formal character of the control exerted by the staff over their representatives’ activities, — the author has reached the conclusion that the now evolved system does not fully carry into effect one of its principal functions according to the pre-established conception: the function which consists in ensuring the staff’s participation in the management of the enterprise. Excessively developed, the system is too little flexible and not really adapted to the current scientific and technical developments. It has been evolved, in fact, for more than a quarter of a century in a period of rapid transformations in economy, technology, and social consciousness, by occasional additions — on the spur of the moment, as it were — of various functional elements according to the current politico-economic situation, not infrequently with the omission of the initial ideas and without any real analysis of their operation and usefulness. Thence the postulate that it would be pertinent to consider the possibility of a complex preparation of a system which would comprise all its component parts as well as a more flexible working of political action so that they would ensure both their efficient operation and the employees’ actual bearing upon the decisions taken at the works

    System partyjny Republiki Federalnej Niemiec

    Get PDF
    Z przedmowy: "Podjęcie tematu z zakresu studiów nad partiami RFN nie wydaje się by wymagało szczególnego uzasadnienia, jeśli weźmie się pod uwagę, iż skutki przerodzenia się opartego na liberalno-burżuazyjnych zasadach systemu partyjnego Republiki Weimarskiej w system monopartii faszystowskiej, odczula tak tragicznie cała Europa. To co dzieje się nad Łabą i Renem dziś, nie może być też obojętne dla nikogo, zwłaszcza zaś członka tej społeczności, która jak żadna inna, najboleśniej doświadczyła okrucieństw grabieżczej ekspansji hitlerowskiej."(...

    Wpływ instytucji samorządu robotniczego na kulturę polityczną załogi przedsiębiorstwa socjalistycznego

    Get PDF
    https://wuj.pl/The report, "The institution of the workers’ self-government and its effect upon the political culture of a socialist plant’s employees" has been prepared within a programme of investigations carried out the Stalowa Vola Steelworks Integrated. It comprises, roughly speaking, three basio problems. The first concerns the normative-legal characteristics of.this institution. The second part is devoted to the practical activities of the workers* self-government agencies. Finally, the third part: presents the empiric research on the manner in which the workers’ self-government influences the standard of political culture. The object of the present publication has been to describe and analyse the principles on which the normative-legal regulation of this institution was founded. The two remaining questions were dealt with in Ho. 14 of the Jagiellonian University Scientific Publications, "Praoe z Nauk Politycznych". In the part published presently the following questions have been discusseds the principles on whioh a workers’ self-government is organized in an industrial plant, the basio rights, assignments and competences of the different agenoies within the structure of a workers’ self-government, as well as the main trends in their activities. In the latter question the assignments of the different agencies of the workers’ self-governing board have been characterized in the following spheres t /1/ eoonony of production, /2/ improvement of working conditions, /J/ social questions, /4/ labour relations and their regulation, /5/ education and culture, and /6/ personal relations and their shaping
    corecore