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Ehre im Spiegel der Justiz : Eine Untersuchung zur Praxis deutscher Schwurgerichte im Umgang mit dem Phänomen der Ehrenmorde
Seit der Tötung der Deutschtürkin Hatun Sürücü in Berlin im Jahr 2005 beherrscht die Thematik der sogenannten Ehrenmorde regelmäßig die deutschen Schlagzeilen. Im Fokus der öffentlichen Debatte steht dabei insbesondere die strafrechtliche Ahndung der Taten. Die Justiz sieht sich häufig dem Vorwurf ausgesetzt, die Täter mit Rücksicht auf ihren kulturellen Hintergrund zu milde zu bestrafen. Tatsächlich stehen die deutschen Richter im Hinblick auf den Umgang mit diesen Fällen vor einem Dilemma: Sollen sie die Taten ausschließlich auf Grundlage der deutschen Wertvorstellungen beurteilen, um damit dem Strafbedürfnis der deutschen Mehrheitsgesellschaft zu entsprechen und Migranten zu verdeutlichen, dass sie sich an die deutsche Rechtsordnung zu halten haben? Oder erfordert das Recht des Täters auf eine individuelle, schuldangemessene Strafe eine strafmildernde Berücksichtigung seiner Sozialisation in einem fremden Kulturkreis? Bislang existierten keine empirischen Daten zu der Frage, wie die deutschen Schwurkammern dieses Dilemma zu lösen versuchen und inwieweit sie dabei der Rechtsprechung des BGH folgen. Auch wurde bisher nicht untersucht, ob „Ehrenmörder“ tatsächlich milder bestraft werden als Täter vergleichbarer Tötungsdelikte. Die vorliegende Arbeit hat sich erstmals auf empirischer Basis mit diesen Fragen beschäftigt. Die Studie beruht auf einer quantitativen Analyse der Urteile in 78 Ehrenmordfällen, die in Deutschland zwischen 1996 und 2005 begangen wurden. Vergleichend wurde eine Stichprobe von 110 Urteilen in Partnertötungsfällen ohne Ehrmotiv aus demselben Zeitraum ausgewertet. Aufgrund der breiten Datenbasis ist es gelungen, ein umfassendes und repräsentatives Bild der justiziellen Praxis im Umgang mit dem Phänomen der Ehrenmorde in Deutschland zu zeichnen. Durch die Gegenüberstellung der Strafzumessung in den Ehrenmord- und den Partnertötungsfällen ist zudem ein wichtiger und aufschlussreicher Beitrag zur empirischen Strafzumessungsforschung geleistet worden