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    § 7. Der Historiker und sein Stoff

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    Materialisierung durch Entmaterialisierung. Zur Kritik der Schmitt-Schule am wertorientierten Grundrechtsverständnis unter dem GG

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    Die Grundrechtsvorstellung von Carl Schmitt, Ernst Forsthoff und Ernst-Wolfgang Böckenförde in der Nachkriegszeit zeichnet sich in erster Linie durch die grundlegende Kritik an der Wertorientierung der Grundrechte aus. Dieser Vorwurf der sog. “Schmitt-Schule“ verdient nicht nur deshalb Beachtung, weil er sich der Entwicklung der “Werterechtsprechung“ durch das Bundesverfassungsgericht scharf gegenüberstellt, sondern auch und besonders deshalb, weil die damit verbundenen Thesen, die sich an der individuellen Freiheit, am bürgerlichen Rechtsstaat und an der parlamentarischen Demokratie orientieren, auf den ersten Blick einen Abschied von Schmitts Lehre in der Weimarer Republik darstellen. Daher stellt sich die Frage, ob unter dem Grundgesetz die Schmitt-Schule einen Bruch mit “dem Schmitt vor 1945“ vollzieht, oder ob sie die Gedanken Schmitts eher durch eine Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung fortgesetzt und sogar wiederbelebt hat. Um diese Frage zu beantworten, geht die vorliegende Arbeit der Kritik der Schmitt-Schule an der objektiven Wertordnung der Grundrechte nach und versucht, die nachkriegszeitliche Stellungnahme von Schmitt, Forsthoff und Böckenförde zur Materialisierung der Grundrechte näher zu beleuchten. In einer kritischen Analyse stellt die vorliegende Arbeit fest, dass sich die nachkriegszeitliche Schmitt-Schule trotz der mehrmaligen Hervorhebung der Freiheitsaspekte des herkömmlichen liberalen Rechtsstaates immer wieder von einer liberal-pluralistischen, relativistischen und insofern entmaterialisierten Freiheitsvorstellung entfernt
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