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    Wiederverwendungsstudie I - Kommunale Aufgaben und Refinanzierung: Reichweite und Refinanzierung von Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung

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    Im Zuge einer Prüfung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sollen deren Rechte und Pflichten mit Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Abfallvermeidung, insbesondere durch Information und Beratung der Abfallbesitzer untersucht werden, was Möglichkeiten der Refinanzierung über Gebühren einschließt. Viele Gegenstände, die von ihrem Besitzer einer Abfallsammlung zugeführt werden, sind noch „brauchbar“ und eignen sich für eine unmittelbare weitere Verwendung, könnten zumindest aber mit geringem Aufwand dafür hergerichtet werden. Es werden rechtliche Ansätze ausgelotet, um das Potenzial für eine Wiederverwendung von Erzeugnissen und Bestandteilen von Erzeugnissen zu erhöhen

    Wiederverwendungsstudie I - Kommunale Aufgaben und Refinanzierung: Reichweite und Refinanzierung von Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung

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    Im Zuge einer Prüfung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sollen deren Rechte und Pflichten mit Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Abfallvermeidung, insbesondere durch Information und Beratung der Abfallbesitzer untersucht werden, was Möglichkeiten der Refinanzierung über Gebühren einschließt. Viele Gegenstände, die von ihrem Besitzer einer Abfallsammlung zugeführt werden, sind noch „brauchbar“ und eignen sich für eine unmittelbare weitere Verwendung, könnten zumindest aber mit geringem Aufwand dafür hergerichtet werden. Es werden rechtliche Ansätze ausgelotet, um das Potenzial für eine Wiederverwendung von Erzeugnissen und Bestandteilen von Erzeugnissen zu erhöhen

    Wiederverwendungsstudie: Kommunale Aufgaben und Refinanzierung: Teil 1: Reichweite und Refinanzierung von Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung

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    Im Zuge einer Prüfung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sollen deren Rechte und Pflichten mit Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Abfallvermeidung, insbesondere durch Information und Beratung der Abfallbesitzer untersucht werden, was Möglichkeiten der Refinanzierung über Gebühren einschließt. Viele Gegenstände, die von ihrem Besitzer einer Abfallsammlung zugeführt werden, sind noch „brauchbar“ und eignen sich für eine unmittelbare weitere Verwendung, könnten zumindest aber mit geringem Aufwand dafür hergerichtet werden. Es werden rechtliche Ansätze ausgelotet, um das Potenzial für eine Wiederverwendung von Erzeugnissen und Bestandteilen von Erzeugnissen zu erhöhen
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