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    The aspect of space in the concept of sustainable development: Overview and consequences for research

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    The discussion on sustainable development reflects in various regard an important spatial aspect. In its context, spatial and regional sciences integrate important impulses and provide important contributions to the further development and operationalization of the concept of sustainable development. Many already known aspects are newly weighted and organized under the long-term horizon of the ecological, economic and social dimensions of development. Some new aspects emerge. The distinction of four different spatial perspectives for the systematical analysis of the very broad and heterogeneous discussion has proven as evident. (1) From the perspective of biophysical goals and concepts, several interesting aspects emerged due to the goal of sustainability. The paper discusses the spatial scale, on which sustainable development should be achieved. It shows consequences for the industrial countries from the approach of convergence between industrial and developing countries on a global sustainable scale, e.g. the necessary change in the importance of the existing concepts of spatial structures. Different aspects are stressed in the discussion about urban and regional development. (2) In the literature about sustainable development, the policy of implementing the necessary changes in a market economy still plays a subordinate role. Therefore the discussion about policy instruments, as it exists in the field of environmental economics, must become stronger in spatial/regional science. In order to make policy more efficient, for instance, environmental taxes and fees must gain in importance, and they must be differentiated spatially. In addition, the traffic should be charged for its external costs. (3) In regard to democracy and public administration, it needs to be remarked, that the local and regional level were undervalued up to now in their potential. But the other administration levels must not be neglected. With the stronger emphasis on the cities and regions themselves it is not guaranteed that their policy of development becomes more sustainable. Therefore new politics and planning ideals are proposed, which focus in particular participative and cooperative elements. (4) From the perspective of society, which includes the market and the democracy/administration, the concept of sustainability emphasizes the spatial proximity in cities and regions as well as the meaning of small and medium sized groups. In this aspect, social control plays an important role. This frame and the participation of all groups of society would help to change the basic values towards more justice and environmental protection. Summing up it can be concluded that the concept of sustainable development calls for an intensification of research in the spatially oriented sciences. On one hand the demonstrated four fields of analysis and action need more specific investigation. On the other hand their interrelations are to be studied more intensively.

    Flächenverbrauch und Wohnraumbedarf: Statistische Informationen zur politischen Gestaltung

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    Unter der Überschrift „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ beschreibt die Bundesregierung in der neu aufgelegten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel, den Flächenverbrauch bzw. die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, Freiräume zu erhalten und steigende Wohnkosten zu bremsen. In seinem Klimaschutzplan strebt der Bund bis 2050 sogar ein Flächenverbrauchsziel Netto-Null an. Dass dem vermeintlichen Widerspruch zwischen dem Ziel eines verringerten Flächenverbrauchs und dem Bedarf an neuem Wohnraum politisch begegnet werden kann, zeigt nicht zuletzt der Neuzuschnitt des BMUB in der 18. Legislaturperiode. Denn es besteht zwar ein praktischer, jedoch auflösbarer Zielkonflikt, wenn der zunehmenden Wohnungsnachfrage ökologisch wertvolle Fläche als begrenzte Ressource gegenübersteht, um deren Nutzung neue Gebäude mit Landwirtschaft, Naturschutz usw. konkurrieren. Neuer Wohnraum muss nicht flächenintensiv sein, wenn Innenentwicklungspotenziale konsequent genutzt und aktiv gemanagt werden, Baulücken geschlossen und Brachflächen aktiviert werden. Die aktuellen Trends aus der amtlichen Baustatistik zeigen, dass Nachverdichtung, Dachausbau und Umwidmung von Nichtwohngebäuden bereits eine gewichtige Rolle bei der Bautätigkeit spielen und auch künftig spielen werden. Mit ihren stadtentwicklungspolitischen Maßnahmen schafft die Bundesregierung zudem neue Instrumente, die auch auf einen geringeren Flächenverbrauch ausgerichtet werden sollen

    Ressourcenschutz in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung

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    Die Vertiefungsanalyse „Ressourcenschutz in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung“ von Andreas Hermann (2018) untersucht die rechtlichen Ansatzpunkte, mit denen die Politik den Ressourcenschutz in der umweltfreundlichen Beschaffung in Deutschland stärken kann. Untersucht werden die Beschaffungsfelder „Bau und Unterhalt von Straßen“, „Bauen und Wohnen“ sowie „IT-Produkte“. Dazu werden die umweltbezogenen Beschaffungskriterien zum Ressourcenschutz analysiert, die die EU selbst veröffentlicht hat sowie die nationalen Kriterien in Deutschland und den Niederlanden. Der Überblick zeigt, dass es sich bei den untersuchten Umweltkriterien zum Ressourcenschutz um nicht rechtsverbindliche „Empfehlungen“ an die öffentlichen Beschaffungsstellen handelt. Soll die Nutzung in der Praxis forciert werden, ist in ProgRess III zu prüfen, ob und welche Kriterien auch verpflichtend im deutschen Beschaffungsrecht vorgeschrieben werden. Bei der Beschaffung von IT-Produkten werden derzeit nur umweltfreundliche Beschaffungskriterien für die Verbesserung der Produktlebensdauer (z. B. Design für Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Nachrüstung) empfohlen. Denn Kriterien und Nachweismöglichkeiten für den umweltschonenden Abbau und die Weiterverarbeitung der mineralischen Rohstoffe, die in den IT-Produkten enthalten sind, existieren nicht. Um auch den umweltschonenden Abbau von Rohstoffen in der Beschaffung zu berücksichtigen, sollte die Politik und Forschung die Standardisierung von Umweltkriterien vorantreiben

    Der Weg in die Zukunft - energetische Stadtplanung : Am Beispiel des ehemaligen StraĂźenbahndepots an der Heinrich-Mann-Allee in Potsdam

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    Die Stadtplanung steht vor neuen Herausforderungen: Der Klimawandel und seine Folgen sowie der verstärkte Schutz der Umwelt gewinnen wieder an Aktualität und Brisanz. Zudem zwingen steigender Energiebedarf und -verbrauch, einhergehend mit knapper werdenden fossilen Energieressourcen, zum Umdenken und der Anwendung umweltfreundlicherer Technologien. Alternative Energieerzeugung sowie effizienterer Energienutzung im Städtebau gilt es auszuschöpfen, um eine Reduktion des fossilen Rohstoffbedarfs und somit auch des CO2-Ausstoß zu erzielen. Hier liegen die Chancen für eine nachhaltige, ökologische Stadtentwicklung. Online-Version im Universitätsverlag der TU Berlin (www.univerlag.tu-berlin.de) erschienen

    Naturschutzgesetze Bund und Land / [Hrsg. LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg. Im Auftr. des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg. Bearb.: Dietrich Kratsch ... Red. LUBW Abteilung 2 - "Ökologie, Boden, Naturschutz" Fachdienst Naturschutz. Staatliche Naturschutzverwaltung Baden-Württemberg]

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    Seit dem 01.01.2006 hat Baden-Württemberg ein neues Naturschutzgesetz (NatSchG), das am 30.11.2005 im Landtag ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde (Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 13.12.2005 (GBl. S. 745 – s. auch Entwurf mit Begründung LT-DS. 13/4768)). Anlass war die notwendige Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25.03.2002. Der Fachdienst Naturschutz gibt die aktuelle Fassung beider Gesetze in der nun bereits bewährten und kompakten Form als Arbeitsmittel für die tägliche Praxis heraus. In bewährter Weise sind die gem. § 11 BNatSchG unmittelbar geltenden Vorschriften im Bundesrecht kursiv wiedergegeben. Gleichzeitig mit der Umsetzung des BNatSchG, die fristgemäß bis zum 03.04.2005 hätte vorliegen müssen, wurde das Naturschutzgesetz von Grund auf überarbeitet. Dabei sollte Bewährtes aus dem alten Naturschutzgesetz beibehalten werden, soweit dies nach Bundesrecht zulässig ist. Es wurden aber auch neue Aspekte in das Naturschutzgesetz aufgenommen, wie z. B. bei den Grundsätzen der Prozessschutz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1), die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen von künstlichen Lichtquellen (Nr. 8), die Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen (Nr. 16, 18) sowie der Vorrang für die innerörtliche Bebauung vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich (Nr. 17). Neu und im BNatSchG nicht vorgezeichnet ist das handelbare Ökokonto (§ 22). Das Betretensrecht wurde vollständig überarbeitet und gleichzeitig mit dem Landeswaldgesetz harmonisiert. Aber auch beim Artenschutz gibt es einige Neuerungen. Insbesondere ist der § 29 Nat-SchG a. F. so überarbeitet worden, dass die bisherigen Probleme in der Praxis künftig vermieden werden (jetzt § 43). Das Vorkaufsrecht wurde neu gestaltet (§ 56) und erstmals ein Ausgleich für erheblich über die gute fachliche Praxis hinausgehende Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft eingeführt (§ 58). Im organisatorischen Teil hat sich wenig verändert. Besonders hinzuweisen ist jedoch auf das Veränderungsverbot für geplante Naturschutzgebiete ab der Bekanntmachung zur Auslegung des Verordnungsentwurfes (§ 75 Abs. 4). Im Flächenschutz neu sind die Schutzgebietstypen Nationalpark (§ 27) und Biosphärengebiet (§ 28). Die Liste der besonders geschützten Biotope wurde, wie im Bundesrecht vorgesehen, erweitert (§ 32). Die Waldbiotoptypen „Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder“ wurden jedoch im LWaldG (§ 30a) umgesetzt, weil sie dort bereits seit langem als Biotopschutzwald enthalten sind. Der § 30a LWaldG wurde allerdings umgestaltet, damit er den Vorgaben des § 30 BNatSchG entspricht. Weitere Änderungen im LWaldG betreffen die Aufhebung der Reitregelung, bei der künftig auf die Differenzierung zwischen Verdichtungsraum und ländlichem Raum verzichtet wird. Damit entfällt auch die besondere Kennzeichnungspflicht der Pferde und die Ausweisung von Reitwegen in den Verdichtungsräumen. Weitere Änderungen betreffen die Anpassung des § 16 Abs. 1 Nr. 14 Landesverwaltungsgesetzes an die neue Paragrafenfolge ohne inhaltliche Änderungen. Da das Gesetz eine völlig neue Paragrafenfolge hat, werden altes und neues NatSchG in zwei synoptischen Tabellen gegenübergestellt. Ebenso werden in bewährter Form die untergesetzlichen Vorschriften, die für die Naturschutzarbeit von Bedeutung sind, als Liste mit Fundstellen aufgeführ

    Die wissenschaftliche Politikberatung der Bundesregierung neu organisieren

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    "Der Ausgangspunkt unserer Analyse ist der Rat der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ des Deutschen Bundestags, „das bestehende Berichts- und Sachverständigenwesen der Bundesregierung im Wege einer Evaluierung auf Redundanzen und Verbesserungsmöglichkeiten hin zu überprüfen“. Nach unserer Besichtigung und Bewertung der Gremien und Berichtslandschaft lassen sich einige Reformideen formulieren. Ausgangspunkt unserer Empfehlungen sind vier Überlegungen: (1) Sachliche Informationen sollten möglichst von unabhängigen Experten erarbeitet werden, (2) Relevanz sollte durch die Verpflichtung der Bundesregierung hergestellt werden, zu sachverständigen Berichten Stellung zu nehmen, (3) zwischen der Vorlage von Berichten und der Stellungnahme der Bundesregierung sollten die Organisationen der Zivilgesellschaft ausreichend (zeitliche) Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit den Berichten bekommen. Öffentliche Wahrnehmung und verbesserte Legitimation von Beratungsprozessen dienen den Beratenden und Beratenen, und (4) ein effektives Berichtswesens muss auch die Frage beantworten, auf welche Berichte perspektivisch verzichtet werden kann. Wissen, das nicht verarbeitet werden kann, ist überflüssig." [Autorenreferat

    Zukunftsfähige Ernährung - Gesundheits-, Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit im Lebensmittelbereich [Sustainable nutrition - health, environmental, economic and social compatibility in the food sector]

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    Unterschiedliche Ernährungsweisen lösen – bewusst oder unbewusst – auch unterschiedliche gesundheitliche, ökologische, ökonomische und soziale Wirkungen aus. Ziel dieses Artikels ist die Diskussion dieser Wirkungen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit. So kann mit einer überwiegend pflanzlichen Kost auf der Basis ökologisch, regional und saisonal produzierter Lebensmittel mit geringem Verarbeitungsgrad den Forderungen nach Nachhaltigkeit eher entsprochen werden als durch die gegenwärtig dominierenden Produktions- und Ernährungsweisen, d.h. mit einer fleischreichen Kost und konventionell, außerhalb der Region und Saison produzierten Lebensmitteln mit hohem Verarbeitungsgrad. Die grundsätzlichen Kriterien für eine nachhaltige, d.h. zukunftsfähige Ernährungsweise werden diskutiert

    Information Guide: Deutschland. February 2016

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    Ein Katalog mit Informationsquellen ĂĽber die Bundesrepublik Deutschland, Hyperlinks zu Informationen innerhalb und auĂźerhalb der European Sources Online Website. (For other language versions of this record click on the original url
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