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    Bei der Ähre gepackt

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    2005 hat die Kommission einen Entwurf zur EU-Öko-Verordnung vorgelegt. Weil sich der Öko-Sektor unzureichend in die Ausarbeitung eingebunden sah,hat ein heftiges Ringen um Regelungen und Artikel eingesetzt. Im März soll die neue Verordnung verabschiedet werden

    Stakeholder-Partizipation und Stakeholder-Protest: Zur geplanten Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung

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    Kurz vor Weihnachten letzten Jahres hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen EU-Öko-Verordnung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dieser Entwurf einer Verordnung, die die EU-Verordnung 2092/91 und deren Folgeverordnungen ersetzen soll, hat im Öko-Sektor – auch in Deutschland – erhebliche Kritik hervorgerufen. So spricht der Deutsche Bauernverband von einer „enormen Schwächung des Verbraucherschutzes“, die durch Be-stimmungen des Entwurfs herbeigeführt werde. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirt-schaft (BÖLW) als Dachverband der ökologischen Erzeuger, Verarbeiter und Händler lehnt zusammen mit seinen Mitgliedern den vorliegenden Überarbeitungsentwurf grundsätzlich ab. Bestätigt wurde die breite Ablehnung des Entwurfs zu einer neuen Verordnung bei einem Workshop im Rahmen des EU-Projektes ORGAP, der führende Repräsentanten des deutschen Öko-Sektors am 30. März 2006 in Berlin zusammenführte. Das Forschungs-Projekt ORGAP (Evaluation of the European Action Plan for Organic Food and Farming) ist insofern in Zu-sammenhang mit der neuen EU-Öko-Verordnung von besonderen Interesse als im Verord-nungsentwurf explizit (und ungewöhnlich genug) auf dieses Projekt Bezug genommen wird: Seine Ergebnisse sollen in einem späteren Stadium bei der Ausarbeitung der Durchführungs-bestimmungen zur Verordnung herangezogen werden. Der methodische Ansatz des For-schungsprojektes ORGAP betont sehr stark die Stakeholder-Integration. Daher erscheint es konsequent, dass die Teilnehmer an diesem Workshop die Anregung gaben, diesen Beitrag zu schreiben. Wir greifen Argumente aus dem Workshop auf, die uns besonders gewichtig er-scheinen und stellen sie in einen konzeptionellen Rahmen. Konkrete Aussagen von Teilneh-mern des nationalen ORGAP Workshops sollen die Debatte anregen und ergänzen; Zitate sind im Text kursiv hervorgehoben. Wir bedanken uns bei den Teilnehmern des Workshops; für den Inhalt dieses Beitrages sind jedoch nicht sie, sondern allein die Autoren verantwortlich

    Feeding strategies in Swiss organic farming to improve food quality and animal health

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    At the moment, Switzerland has about 6,500 organic farmers, with 11 % of the agriculture area managed organically. The main regulations in organic farming are The Schweizer Bio-Verordnung (Swiss Government Regulation for Organic farming). These regulations are increasingly adapted to the EU-Regulation for organic farming. The BIO SUISSE regulation has further requirements. Nearly all organic farmers are BIO SUISSE farmers. The symbol of BIO SUISSE is a bud

    Umsetzung der neuen EG-Öko-Verordnung im landwirtschaftlichen Betrieb

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    Zusammenfassung Am 1. Januar 2009 ist eine neue Verordnung zum ökologischen Landbau in Kraft getreten, welche die seit Juni 1991 bestehende Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 abgelöst hat. Vorausgegangen war ein dreijähriger intensiver Diskussions- und Anhörungsprozess. Das Ziel der neuen Verordnung war eine Zusammenfassung und Überarbeitung der zahlreichen Nachfolgeverordnungen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, die Formulierung von Prinzipien für die ökologische Landwirtschaft, Reduzierung der Ausnahmetatbestände, Schaffung einer regionalen Flexibilität, Richtlinien für die Aquakultur und die Kellereiwirtschaft, die Regelung der GVO-Problematik, eine mehr risikoorientierte Kontrolle, sowie die Harmonisierung der Gleichwertigkeitsregeln auf internationaler Ebene für den Handel mit Bio-Produkten. Die Basisverordnung VO (EG) Nr. 834/2007 wurde vom Rat verabschiedet und stellt ein Gerüst dar, das durch Detailregelungen der Durchführungsbestimmungen (VO (EG) Nr. 889/2008) ergänzt wird. Die Durchführungsbestimmungen wurden von dem gemäß Artikel 37 ermächtigten Ausschuss für ökologische Produktion verabschiedet. Insgesamt ist durch das neue Regelwerk eine Verschärfung für die Erzeugerbetriebe eingetreten, da viele Ausnahmeregelungen gestrichen wurden oder in Kürze auslaufen. Leider ist es nicht gelungen, die Basisverordnung und die Durchführungsbestimmungen in einem Gesetzestext zusammenzuführen, so dass immer beide Verordnungen parallel gelesen werden müssen

    Neue Kriegsmaterialverordnung verbietet Schweizer Rüstungsexporte in Konfliktstaaten

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    Am 27. August 2008 änderte der Bundesrat die Verordnung über das Kriegsmaterial (KMV). Die neue Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Schweiz keine Exporte mehr an Staaten bewilligt, «welche in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind». Der Beitrag diskutiert die Auslegung der Kriegsmaterialverordnung

    Bewegung bei Betriebsmitteln für den Öko-Landbau?

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    In der EU-Öko-Verordnung sind, mit Ausnahme der Pflanzenstärkungsmittel, alle als Betriebsmittel zugelassenen Stoffe einzeln aufgeführt.Nicht aufgeführte Stoffe sind verboten. Doch die Landwirtschaft entwickelt sich weiter – und so kommen ständig neue Betriebsmittel hinzu.Wie wird entschieden, ob sie im ökologischen Landbau eingesetzt werden dürfen oder nicht? Die einer Entscheidung zugrunde liegenden Kriterien sind in Artikel 7 der EU-Öko Verordnung definiert. Allerdings ist ihre Ausfertigung sehr rudimentär, sodass sich die Diskussionen um Neuzulassungen in die Länge ziehen und das System zu erstarren droht. Im EU-Projekt „Organic Inputs Evaluation“ wurden deshalb entsprechende Verbesserungsvorschläge erarbeitet (Speiser, 2005), die in die gerade laufende Revision der Verordnung eingeflossen sind

    Effect of electromagnetic filed on body weight and blood indices in Albino rats and therapeutic …

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    Handlungsgrundlage zur Bedarfsanerkennung von Düngemaßnahmen gemäß Anhang I und II der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau

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    In den Erzeugervorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 sind lediglich Rahmenbedingungen festgelegt worden für die Bedarfsanerkennung von Düngungsmaßnahmen auf dem Öko-Betrieb. Als Ergebnis eines längeren Diskussionsprozesses wurde nachfolgende Handlungsgrundlage für Landwirte und Kontrollstellen des Ökologischen Landbaus zur Bedarfsanerkennung von Düngungsmaßnahmen gemäß Anhang I und II der Verordnung erstellt. In den Handlungsvorgaben und einem Leitfaden werden die fachlichen Grundlagen aufgeführt, so dass eine Entscheidungsfindung zur Bedarfsanerkennung von Düngungsmaßnahmen erleichtert wird

    The Role of General Principles in EU Private International Law and the Perspectives of a Codification in the Field

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    The Article examines the role of general principles within the European system of private international law, with the following summary: 1. Introduction: the three different categories of general principles relevant for the construction of an EU system of private international law. 2. The general principles of private international law and the general principles of law common to most legal systems. 3. The general principles of EU law and their role in the development and the completion of the system. 4. The role of general principles and the uncertain perspectives of the adoption of an EU code of private international law

    Bio-Lebensmittel in der Bürokratiefalle. Eine Verordnung – unterschiedliche Umsetzung: Risiko oder Chance?

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    Bei der Umsetzung der EU-Verordnung 2092/91 braucht es nicht noch mehr Vorschriften sondern bessere regelmässige Kommunikation und mehr Transparenz. Gerade bei heiklen Bereichen wäre eine klarere und realistischere Linie der EU-Kommission bei den Zielvorgaben und Überprüfung der Umsetzung erwünscht. Eine regional angepasste Biolandwirtschaft, die sich wieder an ihren Grundwerten orientiert und eine harmonisierte Umsetzung der EU-Bio-Verordnung müssen sich längerfristig nicht widersprechen. Gleichwertigkeit und nicht Gleichschaltung sollte das Ziel sein
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