research

Umsetzung der neuen EG-Öko-Verordnung im landwirtschaftlichen Betrieb

Abstract

Zusammenfassung Am 1. Januar 2009 ist eine neue Verordnung zum ökologischen Landbau in Kraft getreten, welche die seit Juni 1991 bestehende Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 abgelöst hat. Vorausgegangen war ein dreijähriger intensiver Diskussions- und Anhörungsprozess. Das Ziel der neuen Verordnung war eine Zusammenfassung und Überarbeitung der zahlreichen Nachfolgeverordnungen der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, die Formulierung von Prinzipien für die ökologische Landwirtschaft, Reduzierung der Ausnahmetatbestände, Schaffung einer regionalen Flexibilität, Richtlinien für die Aquakultur und die Kellereiwirtschaft, die Regelung der GVO-Problematik, eine mehr risikoorientierte Kontrolle, sowie die Harmonisierung der Gleichwertigkeitsregeln auf internationaler Ebene für den Handel mit Bio-Produkten. Die Basisverordnung VO (EG) Nr. 834/2007 wurde vom Rat verabschiedet und stellt ein Gerüst dar, das durch Detailregelungen der Durchführungsbestimmungen (VO (EG) Nr. 889/2008) ergänzt wird. Die Durchführungsbestimmungen wurden von dem gemäß Artikel 37 ermächtigten Ausschuss für ökologische Produktion verabschiedet. Insgesamt ist durch das neue Regelwerk eine Verschärfung für die Erzeugerbetriebe eingetreten, da viele Ausnahmeregelungen gestrichen wurden oder in Kürze auslaufen. Leider ist es nicht gelungen, die Basisverordnung und die Durchführungsbestimmungen in einem Gesetzestext zusammenzuführen, so dass immer beide Verordnungen parallel gelesen werden müssen

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