7 research outputs found

    Ordnung durch Beobachtung: Videoüberwachung als urbane Einrichtung

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    In den letzten Jahren ist auch in der Bundesrepublik immer häufiger der Ausbau von Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätzen als Mittel gegen die (empfundene) Unsicherheit in den Städten ins politische Gespräch gebracht worden. Die Protagonisten einer solchen Maßnahme verweisen dabei gerne auf Großbritannien, wo die Videoüberwachung städtischen Raums sich inzwischen zu einer Art Infrastruk­tur des Urbanen ausgewachsen hat. Die Überwachungskameras können als zeitgemäßes Instrument in der historischen Reihung von herrschaftssichernden Ordnungssichten ver­standen werden. Das bislang vorliegende empirische Wissen über die sozialen Funktio­nen und Wirkungsweisen deutet allerdings auf einen doppelten Mythos der Videoüber­wachung: Weder verhindert sie zuverlässig Devianz, noch hält mit ihr der Große Bruder Einzug. Offen bleibt die Frage, ob urbane Videoüberwachung mittel- und langfristig unerwünschte soziale Nebenwirkungen zeitigt, die vage kurzfristige Sicherheitsgewinne rasch überlagern

    Privatheit und Datenschutz in der intelligenten Überwachung: Ein datenschutzgewährendes System, entworfen nach dem ""Privacy by Design"" Prinzip

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    Überwachungssysteme haben sich in den letzten Jahren zu intelligenten Anlagen entwickelt. Sie erzeugen eine große Menge von sensiblen Informationen. Die rechtlichen Datenschutzgrundlagen für diese Systeme werden in dieser Arbeit herausgearbeitet. Es wird der technische Aufbau eines Überwachungssystems nach Privacy by Design aufgezeigt, das geringer in die in Privatsphäre der Betroffenen eingreift als konventionelle Systeme und dabei die technischen Vorteile intelligenter Verarbeitung bietet

    Privatheit und Datenschutz in der intelligenten Überwachung: Ein datenschutzgewährendes System, entworfen nach dem "Privacy by Design" Prinzip

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    Überwachungssysteme haben sich in den letzten Jahren zu intelligenten Anlagen entwickelt. Sie erzeugen eine große Menge von sensiblen Informationen. Die rechtlichen Datenschutzgrundlagen für diese Systeme werden in dieser Arbeit herausgearbeitet. Es wird der technische Aufbau eines Überwachungssystems nach Privacy by Design aufgezeigt, das geringer in die in Privatsphäre der Betroffenen eingreift als konventionelle Systeme und dabei die technischen Vorteile intelligenter Verarbeitung bietet

    Smarte private Videoüberwachung: Die Zulässigkeit intelligenter Videoüberwachung durch nicht öffentliche Stellen im öffentlich zugänglichen Raum gemäß § 6b BDSG

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    Das Buch behandelt die Frage des zulässigen Einsatzes sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme durch Private im öffentlichen Raum am Maßstab des §6b BDSG a.F. . Die Autorin befasst sich hierzu mit der systemkonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der EMRK und der DSRL 95/46/EG sowie der Rechtsprechung der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeiten. Sie zeigt auf, dass in einem Gefüge komplexer Wertentscheidungen angesichts des betroffenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote differenzierte Einzelfallabwägungen entlang eines aufgestellten Kriterienkataloges zu treffen sind. Das zu § 6b BDSG a. F. entwickelte Ergebnis besteht auch vor § 4 BDSG n. F. und der EU-DSGVO

    Darstellung, Analyse und Kritik verbrechensvorbeugender Maßnahmen im Spannungsfeld kriminalgeographischer Erkenntnisse und bauplanerischer Praxis

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    Die Planung des neuen Stadtteils „Rieselfeld“ war ausschlaggebend dafür, daß die Freiburger Polizeidirektion im Jahre 1994 an die Hochschule für Polizei in Villingen- Schwenningen mit der Bitte herangetreten war, sie bei der kriminologischen Bewertung der Bauleitplanung in Freiburg zu beraten. Aus diesem Anlaß und vor dem Hintergrund der Tatsache, daß wenige tatsächlich verwertbare Studien über den Zusammenhang von Stadtstruktur, objektiver Kriminalitätsbelastung und subjektiver Verbrechensfurcht existieren, soll die vorliegende Arbeit die diesbzgl. Zusammenhänge in den bisher erschienenen empirischen Studien aufzeigen sowie der Frage nachgehen, ob und inwieweit die bereits gewonnenen Erkenntnisse bei der Planung und Durchführung zeitlich nachgelagerter städtebaulicher Projekte verwertet und umgesetzt worden sind.Diese Untersuchung kann nach ihrem Umfang und ihrer Zielsetzung lediglich einen Ausschnitt aus der grundsätzlichen Fragestellung nach einem möglichen Zusammenhang zwischen Kriminalität als sozialtypisches Phänomen und deren Ursachen innerhalb der baulichen Umwelt darstellen. Bewußt außer acht gelassen, weil in diesem Rahmen nicht mehr sinnvoll darstellbar, wurde hierbei das Phänomen der strafbaren Handlung als Ergebnis eines interaktionistischen Prozesses zwischen dem Täter und seiner sozialen Umwelt, in dem Wechselwirkungen zwischen personenspezifischen, sozialpsychologischen und soziologischen Variablen ablaufen. Daher konnten Situationen und Tatgelegenheiten (deren Bezugspunkt außerhalb der städtebaulichen Struktur liegt) nicht berücksichtigt werden, die möglicherweise die Umstände dafür begünstigen, daß sich ein Mensch sozial abweichend verhält.Die vorliegende Arbeit soll zunächst zeigen, welche baulichen Strukturmerkmale nach dem bisherigen Stand der Forschung bestimmte Gebiete zu bevorzugten Tatorten werden lassen. Dabei werden einige ausgewählte kriminalgeographische Studien der Vergangenheit unter dem Gesichtspunkt der Zielsetzung, Methodik und der Ergebnisse einander gegenübergestellt und deren – voneinander unabhängig erzielte – Erkenntnisse verglichen. Ferner wird unter Berücksichtigung des internationalen Forschungsstandes der Blick auf diejenigen Lösungsansätze gerichtet, die sich die empirisch gesicherten Erfahrungen dieses Bereiches zunutze machen.Diese Untersuchung will sich jedoch nicht auf eine bloß deskriptive Darstellung von bereits veröffentlichtem Schrifttum beschränken, um sich damit in die nahezu unüberschaubare Menge der kriminalgeographischen Literatur einzureihen. Im empirischen Teil dieser Arbeit wird daher ein neuer Weg beschritten: Ausgehend von der kriminologisch häufig anzutreffenden Forderung, anhand von nachfolgenden Evaluationen die Effizienz bisheriger empfohlener städtebaulicher Maßnahmen zu überprüfen, soll u.a. betrachtet werden, ob und in welchem Umfang die aufgrund der objektiven Kriminalitätsverteilung in kriminalgeographischen Studien gefundenen Erkenntnisse auf der Ebene der Städteplanung und -gestaltung in die Praxis umgesetzt worden sind. Dabei kann die vorliegende Arbeit nur ein Schritt in unbetretenes Neuland sein; sie soll daher auch nur als einführende Übersicht verstanden werden

    Smarte private Videoüberwachung

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    Das Buch behandelt die Frage des zulässigen Einsatzes sogenannter intelligenter Videoüberwachungssysteme durch Private im öffentlichen Raum am Maßstab des §6b BDSG a.F. . Die Autorin befasst sich hierzu mit der systemkonformen Auslegung anhand des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der EMRK und der DSRL 95/46/EG sowie der Rechtsprechung der jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeiten. Sie zeigt auf, dass in einem Gefüge komplexer Wertentscheidungen angesichts des betroffenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der grundgesetzlichen Diskriminierungsverbote differenzierte Einzelfallabwägungen entlang eines aufgestellten Kriterienkataloges zu treffen sind. Das zu § 6b BDSG a. F. entwickelte Ergebnis besteht auch vor § 4 BDSG n. F. und der EU-DSGVO

    Private Nutzung von Smartglasses im öffentlichen Raum

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    Smartglasses erweitern und ergänzen die sinnliche Wahrnehmungsfähigkeit der Menschen und stellen so effiziente Mensch-Maschine-Schnittstellen dar, die Menschen zur Selbstbehauptung in einer datafizierten Welt befähigen. Zu diesem Zweck müssten Smartglasses jedoch die physische Welt möglichst detailreich erfassen, womit Menschen im öffentlichen Raum einer permanenten Beobachtung und einem Verlust von Rückzugmöglichkeiten ausgesetzt sein würden. Dr. Thomas Schwenke untersucht, ob Smartglasses sich angesichts dieser Gefährdung der Privatsphäre in den Alltag von Menschen integrieren und so überhaupt ihre technischen Vorteile ausspielen können. Die Untersuchung ist durch einen Dreiklang der technischen und gesellschaftlichen Betrachtung sowie deren rechtlicher Würdigung gekennzeichnet. Sie beginnt mit der Darstellung technischer Architektur sowie Funktionen und Einsatzbereichen von Smartglasses. Dabei werden insbesondere die möglichen Einsatzfelder herausgestellt, auf deren Grundlage die schützenswerten Interessen ihrer Nutzer herausgearbeitet werden. Für die Zwecke der Veranschaulichung werden Beispiele konkreter Geräte vorgestellt, und es wird auch ein Ausblick in mögliche künftige Entwicklungen gegeben. Anschließend widmet sich die Untersuchung den gesellschaftlichen Auswirkungen der Smartglasses-Technologie und den Reaktionen von Menschen auf die „Cyborgs“, wie deren Nutzer häufig bezeichnet werden. Danach werden das Konzept der Privatsphäre, dessen Grundlagen sowie seine historische Entwicklung dargestellt, um die Bedeutung der Privatsphäre sowie ihre Beeinträchtigung, aber auch ihre gegenwärtige und künftige Daseinsberechtigung beurteilen zu können. Im nächsten Schritt wird untersucht, inwieweit die Privatsphäre einen verfassungsrechtlichen Schutz erfahren hat und wie dieser durch den Einsatz von Smartglasses beeinträchtigt wird. Neben der Prüfung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung werden die Kriterien zur Bestimmung der Nützlichkeit und der Eingriffsintensität von Smartglasses zum Zweck der Interessenabwägung auf der Ebene des einfachen Rechts herausgearbeitet. Die rechtliche Prüfung wird durch die Möglichkeiten zur sofortigen Abwehr Betroffener sowie den Einfluss der EU-Datenschutzgrundverordnung auf die gewonnenen Ergebnisse abgeschlossen. Der Schlußteil der Untersuchung beginnt mit Prognose künftiger technischen und sozialer Entwicklungen. Ihr folgen Vorschläge für Maßnahmen, die eine privatsphärenschonende Nutzung von Smartglasses im öffentlichen Raum ermöglichen sollen
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