5 research outputs found

    Neue EMV-Richtlinie & Funkanlagen-Richtlinie (R&TTE). Anpassung an den Neuen Rechtsrahmen (NLF)

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    Basierend auf dem 2008 veröffentlichten "Neuen Rechtsrahmen" (NLF) befinden sich die EMV-Richtlinie und die R&TTE-Richtlinie in Überarbeitung. Diese Überarbeitung könnte zu Verschiebungen der Schnittstellen zwischen der EMV-Richtlinie und der R&TTE-Richtlinie, die dann wohl Funkanlagen-Richtlinie (radio equipment) heißen wird, führen. Im Folgenden wird auf den Inhalt der im September 2013 bekannten Entwürfe eingegangen. Sollten sich bis zum Februar 2014 Änderungen ergeben werden diese in den Kongress Vortrag einfließen. Der Schwerpunkt des Beitrages liegt auf der EMV-Richtlinie und der möglichen geänderten Abgrenzung zur Funkanlagen-Richtlinie. EU-Konformitätserklärungen und technische Unterlagen müssen den neuen Vorgaben entsprechen. Die geänderten Konformitätsbewertungsverfahren verändern die Arbeit der notifizierten Stellen, wenn der Hersteller diese Dienste freiwillig in Anspruch nimmt. Die Produktschnittstellen zwischen EMV-Richtlinie und Funkanlagen-Richtlinie werden sich wohl im Vergleich zur R&TTE-Richtlinie verändern. Aber allem in allem bleibt die Verabschiedung beider Richtlinien durch das Europäische Parlament abzuwarten

    Plausibilitätsprüfung der Messmethode "Expositionsbewertung nichtionisierender Strahlung mittels Einpunkt-Messung“

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    Für die Messung der Exposition der nicht ionisierenden Strahlung gibt es die verschiedensten Normen und nationale Vorschriften. Die Diplomarbeit soll zeigen, ob die bisher oft angewandte Messmethode mittels eines einzigen Messpunktes (auch Einpunkt Methode genannt), auch plausible Ergebnisse ergibt. Der Messpunkt wird bestimmt durch Räumlichkeiten mit sensibler Nutzung (z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer,…), ebenso sollte immer ein Outdoor Messpunkt mitgemessen werden. Die in der Literatur beschriebenen Messmethoden wie z.B. Schwenkmessung, Mehrpunkt Messungen,… sind im Vergleich mit der Einpunkt Messung zeitlich und messtechnisch aufwendiger. Um die einzelnen Messmethode zu prüfen, werden die ausgewählten Messmethoden durch Messungen miteinander verglichen und bewertet. Folgende Messmethoden werden bewertet: • EN8850 vorgeschlagene Flächenmessung mittels Drei- oder Sechspunktmessung und anschließender Mittelwertbildung der einzelnen Messwerte. Diese Messung wird mit und ohne Hochrechnung auf maximale Auslastung durchgeführt • 24h Dauermessung mittels frequenzselektiven, auswertbaren Personen Dosimeter • Einpunkt Messung mit und ohne Hochrechnung auf maximale Auslastun

    Neue EMV-Richtlinie & Funkanlagen-Richtlinie

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    Nachdem sich auf der EMV 2014 der Bericht über die Neuausgaben noch spekulativ auf die Entwürfe der beiden Richtlinien beziehen musste, stehen wir nun unmittelbar vor dem Ablauf der Übergangsfristen bzw. dem Stichtag. Die Gültigkeit der noch bestehenden EMV-Richtlinie [1] und 7 weiter Richtlinien, darunter auch die Niederspannungsrichtlinie endet am 20 April 2016. Aus der R&TTE-Richtlinie wurde die Funkanlagen-Richtlinie (RE) [2]. Die Gültigkeit der R&TTE Richtlinie endet am 13. Juni 2016 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Nach Ablauf der Übergangsfristen bzw. zum Stichtag müssen alle EU-Konformitätserklärungen auf die neuen Richtlinien umgestellt sein und der Forderung an die Ausstellung nur einer EU-Konformitätserklärung, die alle relevanten Richtlinien beinhaltet, Folge geleistet werden. Sie wird in die Sprache bzw. Sprachen übersetzt, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem das Gerät in Verkehr gebracht wird bzw. auf dessen Markt das Gerät bereitgestellt wird

    25 Jahre EMV-Recht in Deutschland und in der EU; Neuerungen der RL 2014/30/EU und 2014/53/EU, Ausblick auf das neue EMVG

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    Die EMV-Richtlinie 89/336/EWG wurde am 23.Mai 1989 veröffentlicht. Bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinie galten in den Mitgliedstaaten der EU im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit nur nationale Regelungen, wie z.B. in der Bundesrepublik Deutschland: das „Funkstörgesetz" und das „Hochfrequenzgerätegesetz". Nach der Veröffentlichung der EMV-Richtlinie waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, auf Basis dieser RL 89/336/EWG nationale Rechtsvorschriften bis zum 1.Juli 1991 zu erlassen und diese dann ab 01.01.1992 anzuwenden. Noch während der Zeit, in der die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der EMVRichtlinie in nationales Recht befasst waren, wurde mit Richtlinie 91/263/EG die EMV-RL durch eine Änderung des Konformitätsbewertungsverfahrens für Telekommunikationsendeinrichtungen angepasst. 1992 stellten die Mitgliedstaaten und die Kommission fest, dass ein Inkrafttreten der Richtlinie zum geplanten 30. Juni 1992 nicht möglich ist, weil bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht die erforderlichen harmonisierten Normen, die für eine Konformitätsbewertung notwendig sind, zur Verfügung stehen. Deshalb wurde mit RL 92/31/EWG vom 18. März 1992 die Umstellungsphase für das Inverkehrbringen nach den Vorschriften der EMV-Richtlinie vom 30. Juni 1992 bis zum 31. Dezember 1995 verlängert. Mit der Veröffentlichung des „Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMV-Gesetze) am 9. November 1992 wurde in Deutschland die Umsetzung der EMV-Richtlinie abgeschlossen. Diese Fassung hatte jedoch keinen langen Bestand, da mit der Richtlinie 93/68/EWG erneut eine Anpassung der EMV-Richtlinie erfolgte. Eine wesentliche Änderung nämlich die CE-Kennzeichnung wurde hiermit für alle unter das „Neue Konzept" fallenden Richtlinien eingeführt und gleichzeitig damit auch Fristen festgelegt, bis zu welchen die in Verkehr gebrachten Produkte mit dieser neuen CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Ein novelliertes EMV-Gesetz, das dieser Forderung Rechnung trug, wurde am 8. September 1995 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 1996 in Kraft. In diesem Gesetz waren auch die Anforderungen aus der Satellitenfunkanlagenrichtlinie 93/97/EWG berücksichtigt, gleichzeitig wurden mit diesem Gesetz das Funkstörgesetz und das Hochfrequenzgerätegesetz zum 31.Dezember 1995 aufgehoben.. Aufgrund neuer Zuständigkeitsregelungen (Einrichtung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, RegTP) und des inzwischen erschienenen Leitfadens zur EMV-Richtlinie trat nach der Veröffentlichung am18. September 1998 ein neues EMV-Gesetz zum 1. Januar 1999 in Kraft. In der Zwischenzeit wurde bei der Europäischen Kommission die sogen. SLIM Working Group eingerichtet. (SLIM : Simpler Legislation for the Internal Market). Diese Arbeitsgruppe, der 5 Behördenvertreter der Mitgliedstaaten (unter anderem der Verfasser) und 5 Mitglieder der Europäischen Wirtschaftsverbände (Hersteller, Netzbetreiber Zertifizierungsstellen, etc.) angehörten, hatte die Aufgabe, Vorschläge zur Überarbeitung der EMV-Richtlinie auszuarbeiten. Am 24. September 1998 legte die SLIM-Arbeitsgruppe einen Bericht mit 20 Empfehlungen vor. Diese Vorschläge bildeten die Grundlage für eine Reihe von EMVRichtlinienentwürfen, die von der SLIM-Arbeitsgruppe erstellt und von den Mitgliedstaaten, den Wirtschaftsverbänden und dem Europäischen Parlament diskutiert wurden. Als Ergebnis der SLIM-Initiative entstand 2004 die neue EMV-Richtlinie 2004/108/EG, die zurzeit noch gilt. Diese EMV-Richtlinie wurde in ein neues EMVG umgesetzt, das im Jahre 2008 in Kraft trat und ebenfalls heute noch anzuwenden ist
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