406 research outputs found

    Erweiterung der bank- und kapitalmarktrechtlichen Organisationspflichten um Reporting-Systeme

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    Work-out und Servicing von notleidenden Krediten: Berichte und Referate des HfB-NPL Servicing Forums 2006

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    The report deals with the current questions relating to the work-out, outsourcing and servicing of non-performing-loans. After a brief market description the paper addresses the specific problems, which arise when servicing real estate and corporate loans. Within these framework issues, which include banking secrecy rules, the risk of civil liability for banks in respect to non-performing-loans, banking regulation law, are explained and practical suggestions for a proposed line of action are made. The main objective is to identify the basic lines taken in the discussion so far and to define different approaches to the topic for the purposes of research and legal practice. --Non-performing-loans,distressed debt,portfolio-management,work-out,outsourcing,servicing, banking regulation law, banker´s duty of secrecy,civil liability risks,corporate loans, real estate loans

    Corporate governance and current regulation in the German banking sector : an overview and assessment

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    This paper gives an overview over corporate governance and banking regulation in Germany. Particular attention is put on legal and regulatory changes that were made in response to the financial market crisis. The paper shows that the changes mainly focus on the remuneration of managers and on further professionalizing the supervisory board. Problematic is that several laws that were enacted in the past years to improve corporate governance focus on listed firms. Furthermore, some of the recommendations and suggestions made to improve corporate governance in Germany are not legally binding even for stock corporations. Recent empirical evidence, moreover, suggests that bank shareholders pushed for greater risk-taking and not managers. This contrast with public view that the bank managers are pushed by aggressive remunerations schemes to increase risk-taking and indicates that the recent legal and regulatory changes fail to remove all weaknesses of the German corporate governance system

    Der Internal Capital Adequacy Assessment Process als regulatorischer Treiber eines aktiven Kreditportfoliomanagements

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    Vorliegende Arbeit sucht die Ursachen des Wandels der traditionellen Geschäftsstrategie von Kreditinstituten zu einem aktiven Steuerungsansatz unter dem Gesichtspunkt des Einflusses aufsichtsrechtlicher Anforderungen genauer zu analysieren. Es wird gezeigt, dass nicht nur ökonomische Faktoren, sondern auch regulatorische Vorgaben ein wesentlicher Treiber für die Weiterentwicklung der Gesamtbanksteuerung in Richtung eines aktiven Managements sämtlicher bewusst übernommener sowie dem Bankgeschäft inhärenten Risiken sein können. Dabei wird infolge der hohen Bedeutung bonitätsrisikobehafteter Assets für die Ertrags- und Risikolage der Banken im speziellen auf das Kreditgeschäft eingegangen. Anhand der Darstellung des in der zweiten Säule der Internationalen Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen (Basel II) des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht abgebildeten Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) sowie den damit zusammenhängenden internationalen sowie nationalen Vorgaben wird dargelegt, dass diese Anforderungen in weiten Teilen mit den grundlegenden ökonomischen Ansprüchen an ein effizientes wertorientiertes Kreditportfoliomanagement übereinstimmen. Die aufsichtsrechtliche Pflicht zur Umsetzung des ICAAP und die ökonomische Notwendigkeit der Implementierung eines AKPM können somit als zwei Seiten einer Medaille betrachtet werden

    Konzernverantwortung in der aufsichtsunterworfenen Finanzbranche : [Version 28 März 2013]

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    Das Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht benennt an mehreren Stellen ausdrücklich gruppenbezogene Pflichten des übergeordneten Unternehmens. Deren Realisierbarkeit hängt von gesellschafts-, insbesondere konzernrechtlichen Schranken ab, die für die Einflussnahme auf nachgeordnete Gruppenunternehmen bestehen. Der vorliegende Beitrag betrachtet das Zusammenspiel von Aufsichts- und Gesellschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung der regelungstragenden Ziele des ersteren. Die Gruppenverantwortung ist in dieser Sicht ein Institut, das zur Verwirklichung eines klar umrissenen, öffentlichen Interesses an der Befolgung bestimmter Normen das übergeordnete Unternehmen als interne Kontrollinstanz in die Pflicht nimmt und mit gruppendimensionalen Handlungspflichten belegt. Zur Gewährleistung der Effektivität dieses Instituts ist ein sektoral begrenzter Vorrang der aufsichtsrechtlichen Vorgaben anzuerkennen. Dieser ist durch die angemessene Berücksichtigung des mit dem Aufsichtsrecht verfolgten, öffentlichen Interesses als normativer Determinante der Leitungstätigkeit aller gruppenangehörigen Institute zu verwirklichen

    Bestehen Aufsichtsdefizite im Bankensektor?

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    Nachdem die Immobilienkrise in den USA auch Deutschland erreicht und die IKB Deutsche Industriebank AG sowie die sächsische Landesbank Sachsen LB in Schwierigkeiten gebracht hat, werden Forderungen laut, die Banken stärker zu regulieren. Was sind die Ursachen für die Schwierigkeiten der deutschen Banken? Hat die Bankenaufsicht Fehler gemacht? Sollte sie reformiert werden? Ist eine Vereinheitlichung der Bankenaufsicht auf der EU-Ebene erforderlich? --

    Keine Rolle rückwärts in der Bankenaufsicht!

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    Nachdem die Immobilienkrise in den USA auch Deutschland erreicht und die IKB Deutsche Industriebank AG sowie die sächsische Landesbank Sachsen LB in Schwierigkeiten gebracht hat, werden Forderungen laut, die Banken stärker zu regulieren. Was sind die Ursachen für die Schwierigkeiten der deutschen Banken? Hat die Bankenaufsicht Fehler gemacht? Sollte sie reformiert werden? Ist eine Vereinheitlichung der Bankenaufsicht auf der EU-Ebene erforderlich? --

    Risikotragfähigkeitsanalyse von Leasinggesellschaften unter Berücksichtigung der Substanzwertrechnung – Betrachtung und Analyse des Zeitraums von 2011 bis 2018

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    Das Risikomanagement von Leasinggesellschaften ist ein elementarer Bestandteil der strategischen Geschäftspolitik und soll durch eine umfassende Risikoanalyse der wesentlichen Risiken einen gezielten Beitrag zur Steuerung eines Instituts leisten. Dabei wird im Risikomanagement die Zielsetzung verfolgt, durch Risikoanalysen die Basis für risikobewusste Entscheidungen zu schaffen. Für Leasinggesellschaften lässt sich die Notwendigkeit eines Risikomanagements und die damit verbundene Risikosteuerung zwar intuitiv aus der Perspektive der internen Unternehmenssteuerung begründen, sie wird aber mittlerweile auch maßgeblich durch gesetzliche Vorgaben und Richtlinien formalisiert. Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 ist der Anwendungsbereich des § 19 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung auf Leasinggesellschaften, die das Finanzierungsleasinggeschäft betreiben, übertragen worden, auch mit der Konsequenz, dass diese Gesellschaften fortan nach dem Gesetz über das Kreditwesen als Finanzdienstleistungsinstitute eingestuft werden. Demzufolge fallen diese Leasinggesellschaften unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzaufsicht und sind somit verpflichtet, die aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) einzuhalten. Für den Fall, dass Leasinggesellschaften nicht als Tochter einer Bank in die konsolidierte Bankenaufsicht integriert sind, entfällt für diese die Beachtung der quantitativen Vorschriften der Säule 1 der Bankenaufsicht. Die Vorschriften der zweiten Säule der Bankenaufsicht, die qualitative Anforderungen an das Risikomanagement enthalten, sind hingegen vollumfänglich einzuhalten. In diesem Kontext liegt der Fokus auf der Risikotragfähigkeitsrechnung, in der auch Leasinggesellschaften sicherstellen und dokumentieren, dass genügend Risikodeckungspotential vorhanden ist, um etwaige Verluste aus Risikopositionen ausgleichen zu können. Um den aufsichtsrechtlichen Anforderungen nachzukommen, müssen die Quantifizierung, Beurteilung und Sicherstellung der Risi-kotragfähigkeit, sowohl in einem Gone Concern Ansatz (Liquidationsperspektive) als auch in einem Going Concern Ansatz (Fortführungsperspektive) nachgewiesen werden. Aus der asynchronen Verteilung der anfallenden Erträge und Aufwendungen von Leasinggesellschaften resultiert, dass die Erfolgs- und Vermögenslage mittels des handelsrechtlichen Jahresabschlusses die tatsächliche wirtschaftliche Situation einer Gesellschaft verzerrt darstellt. Durch die Substanzwertrechnung wird der handelsrechtliche Eigenkapitalausweis in eine Kapitalwertbetrachtung transformiert. Bilanzielles Eigenkapital zuzüglich Substanzwert ergeben das erweiterte betriebswirtschaftliche Eigenkapital als Barwert des kontrahierten Vertragsportfolios. An dieser Stelle gilt es zu eruieren, ob und wenn ja, inwiefern der Substanzwert als Bestandteil des Risikodeckungspotentials ansetzbar ist. Eine aufsichtskonforme und prüfungsfeste Umsetzung der MaRisk unter Berücksichtigung des Aspekts der Risikotragfähigkeit steht hierbei unmittelbar im Fokus. Zu diesem Zweck wird der allgemeine Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit aus dem Blickwinkel von Leasinggesellschaften aufgezeigt und mit weiteren Teilmodulen der MaRisk, in denen ein unmittelbarer Bezug zur Risikotragfähigkeit besteht, analysiert. Neben der qualitativen Analyse der Risikotragfähigkeitskonzeption in Verbindung mit den eingeforderten Zusatzkomponenten, die im Prozess zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit zu berücksichtigen sind, erfolgt unter Einbeziehung der Substanzwertrechnung die Strukturierung eines ganzheitlichen Konzepts sowie deren Einordnung in die aufsichtsrechtliche Beurteilung
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