13 research outputs found

    Datenschutz in kirchlichen Einrichtungen - EigenstÀndigkeit des kirchlichen Datenschutzes und die Eigenart des kirchlichen BeschÀftigtendatenschutzes

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    Durch das Inkrafttreten der DSGVO finden sich die verfassten Kirchen nunmehr zur BegrĂŒndung eigener Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Datenschutzes in einem trilateralen VerhĂ€ltnis wieder. Neben das innerstaatliche VerhĂ€ltnis zwischen Staat und Kirche tritt das Unionsrecht sowohl auf PrimĂ€r- als auch auf SekundĂ€rrechtsebene. Die Arbeit untersucht zunĂ€chst die datenschutzrechtliche Situation der öffentlich-rechtlichen Kirchen in Deutschland. Durch die Verlagerung der datenschutzrechtlichen Gesetzgebungskompetenz zugunsten der EU hĂ€ngt die Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten und damit schlussendlich auch die der öffentlich-rechtlichen Kirchen von der Erlaubnis der EU ab. Gleichzeitig ist die datenschutzrechtliche Gesetzgebung Gegenstand innerstaatlicher Kompetenzverteilung. Die Arbeit beschĂ€ftigt sich mit der Frage, ob und auf welcher Kompetenzgrundlage die öffentlich-rechtlichen Kirchen die Anwendung eines eigenen Datenschutzrechts stĂŒtzen können. DarĂŒber hinaus behandelt die Arbeit die materiellen Anforderungen an kirchliches Datenschutzrecht sowie die Umsetzungen der EKD und VDD. Insbesondere wird neben den allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des Art. 91 Abs. 1 DSGVO auch auf die kircheneigene Datenschutzaufsicht nach Art. 91 Abs. 2 DSGVO eingegangen. Abschließend befasst sich die Arbeit mit den Regelungen des DSG-EKD und KDG zum BeschĂ€ftigtendatenschutz. Untersucht werden die Anforderungen der einschlĂ€gigen Öffnungsklausel, Art. 88 DSGVO, das allgemeine VerhĂ€ltnis der Kirchengesetze zur DSGVO sowie die einschlĂ€gigen und anwendbaren Regelungen im BeschĂ€ftigungskontext

    People Analytics : Eine datenschutzrechtliche Betrachtung moderner Einsatzszenarien fĂŒr automatisierte, datenbasierte Entscheidungen

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    Modernes Personalmanagement („People Analytics“) bedarf des Einsatzes komplexer Algorithmen und der Auswertung einer Vielzahl von Daten. Hierbei geraten Unternehmen schnell in den Konflikt mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Autor stellt die einschlĂ€gigen Vorschriften zum Daten-, Betriebsverfassungs- und Telekommunikationsrecht dar und zeigt anhand konkreter Fallbeispiele auf, welche Fallstricke zu beachten sind. Er entwirft rechtskonforme Lösungen fĂŒr den Einsatz von automatisierten Entscheidungen, Big Data und IoT im Unternehmen. FĂŒr die Zielgruppe der AnwĂ€lte, BetriebsrĂ€te und Unternehmen wird zudem eine Musterbetriebsvereinbarung zu möglichen Einsatzszenarien entworfen

    SekundĂ€rnutzung klinischer Daten – Rechtliche Rahmenbedingungen

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    Medical research is increasingly using data from care. However, this 'secondary use' of treatment data brings with it numerous legal questions. Social and health data are among the most intimate information about a person. This legal opinion provides for the first time a detailed overview of the specific legal framework for the secondary use of medical data in the individual federal states, which also takes into account the different sponsorship and legal form of the treating institution. The analysis provides researchers and other stakeholders in the health sector with guidance in the legally compliant handling of medical treatment data. The book also contains a supplementary report, which represents the legal framework for the secondary use of the data managed via the electronic health card in accordance with Section 291a Social Code Book V.Zunehmend greift medizinische Forschung auf Daten aus der Versorgung zurĂŒck. Diese ‚SekundĂ€rnutzung‘ von Behandlungsdaten bringt jedoch zahlreiche Rechtsfragen mit sich. Sozial- und Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen ĂŒber einen Menschen. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht ĂŒber die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr die SekundĂ€rnutzung medizinischer Daten in den einzelnen BundeslĂ€ndern zur VerfĂŒgung, die auch jeweils die unterschiedliche TrĂ€gerschaft und Rechtsform der behandelnden Institution berĂŒcksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen Behandlungsdaten. Das Buch enthĂ€lt darĂŒber hinaus ein ergĂ€nzendes Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr die SekundĂ€rnutzung der ĂŒber die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten Daten darstellt

    SekundĂ€rnutzung klinischer Daten – Rechtliche Rahmenbedingungen

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    Medical research is increasingly using data from care. However, this 'secondary use' of treatment data brings with it numerous legal questions. Social and health data are among the most intimate information about a person. This legal opinion provides for the first time a detailed overview of the specific legal framework for the secondary use of medical data in the individual federal states, which also takes into account the different sponsorship and legal form of the treating institution. The analysis provides researchers and other stakeholders in the health sector with guidance in the legally compliant handling of medical treatment data. The book also contains a supplementary report, which represents the legal framework for the secondary use of the data managed via the electronic health card in accordance with Section 291a Social Code Book V.Zunehmend greift medizinische Forschung auf Daten aus der Versorgung zurĂŒck. Diese ‚SekundĂ€rnutzung‘ von Behandlungsdaten bringt jedoch zahlreiche Rechtsfragen mit sich. Sozial- und Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen ĂŒber einen Menschen. Mit dem vorliegenden Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht ĂŒber die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr die SekundĂ€rnutzung medizinischer Daten in den einzelnen BundeslĂ€ndern zur VerfĂŒgung, die auch jeweils die unterschiedliche TrĂ€gerschaft und Rechtsform der behandelnden Institution berĂŒcksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen Behandlungsdaten. Das Buch enthĂ€lt darĂŒber hinaus ein ergĂ€nzendes Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr die SekundĂ€rnutzung der ĂŒber die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten Daten darstellt

    DatenmÀrkte in der digitalisierten Wirtschaft : Funktionsdefizite und Regelungsbedarf?

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    Die Autoren untersuchen die Funktionsweise von DatenmĂ€rkten. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf Substitute zu einem „Handel mit Daten“ im engeren Sinne gelegt. Die Unterscheidung zwischen personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten ist fĂŒr die Analyse der Funktionsweise und möglicher Funktionsdefizite von DatenmĂ€rkten von zentraler Bedeutung. Die Funktionsweise von MĂ€rkten fĂŒr personenbezogene Daten kann insbesondere durch das Recht auf DatenportabilitĂ€t (Art. 20 DSGVO) nachhaltig geprĂ€gt werden. Dies hĂ€ngt allerdings von der konkreten Ausgestaltung des Rechts auf DatenportabilitĂ€t ab. Funktional kann dieses Recht unter anderem als eine Abhilfe fĂŒr eine durch das Datenschutzrecht bedingte partielle Marktbehinderung verstanden werden. Die EinfĂŒhrung eines - allerdings nur bei Marktmachtlagen zwingenden – Rechts auf DatenportabilitĂ€t kann auch fĂŒr nicht personenbezogene Daten sinnvoll sein. Es wĂŒrde dann auf eine andere Form von Marktversagen reagieren. Im Übrigen sehen die Autoren weder bei personenbezogenen noch bei nicht personenbezogenen Daten einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur allgemeinen Förderung des Datenhandels

    Informationelle Privatautonomie - Synchronisierung von Datenschutz- und Vertragsrecht

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    Der „bayerische Weg" in der Datenschutzaufsicht

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    In den AnfĂ€ngen der Datenschutzaufsicht wurde die Aufsicht ĂŒber die Verarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich in den LĂ€ndern zum ganz ĂŒberwiegenden Teil durch unterschiedliche Behörden ausgeĂŒbt. Diese Zweiteilung der Aufsicht (das sog. „Trennungsmodell“) findet sich heute nur noch in Bayern. Sowohl die GrĂŒnde, die zum ZusammenfĂŒhren der Aufsicht gefĂŒhrt haben, als auch die Frage, ob das Trennungsmodell gegenĂŒber dem sog. Einheitsmodell vorzugswĂŒrdig ist, werden geprĂŒft. Damit zusammenhĂ€ngend wird untersucht, ob die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich einer Reform bedarf. Mit Blick auf eine mögliche Zentralisierung der Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich könnte sich das Trennungsmodell schlussendlich durchsetzen
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