Ziel dieses Beitrags ist es, die Implikationen der jüngsten Änderungen in der Berechnungsmethodik der Volatilitätsanpassung (VA) für die deutsche Lebensversicherungswirtschaft zu untersuchen. Grundsätzlich stellt die VA eine von fünf sogenannten Long-Term Guarantee (LTG)-Maßnahmen dar, die im Rahmen von Solvency II eingeführt wurden, um eine adäquate Behandlung von Versicherungsprodukten mit langfristigen Garantien sicherzustellen. Auf europäischer Ebene ist die VA die am häufigsten genutzte LTG-Maßnahme. In jedem Fall bedarf die Anwendung von LTG-Maßnahmen durch Versicherungsunternehmen der vorherigen Genehmigung durch die nationale Aufsichtsbehörde (vgl. EIOPA, 2018, S. 9 f.)
Is data on this page outdated, violates copyrights or anything else? Report the problem now and we will take corresponding actions after reviewing your request.