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    Einfluss auf Staatsanwalt durch Herunterziehen von Jugend-Alter in Japan <Articles>

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    In Japan ist das Alter der Jugend unter 20 Jheren. Aber in der Welt gibt es viele Länder, in den das Alter der Jugend unter 18 Jahren ist. Früher auch in Japan gab es viele Diskussionen in bezug auf Erwachsene-Alter. Dh.: Ob die Grenze zwischen Erwachsene und Jugend verändert werden soll? Ob man als Erwachsene bestraft werden soll, wenn man ans Alter von 18 Jahren gelangen wird? Ob ein Mann von 18 Jahren eigentlich auch als Erwachsene betrachtet werden soll? Bisher sind die Antworten für diesen Fragen in Japan normalerweise negativ und verneinend. Aber vor kurzem sind viele grausame Fälle geschehen, deren Verbrecher 18 oder 19 Jahre alt waren. Deswegen sind die öffentliche Meinungen appelliert worden, dass diese Täter hart und strikt bestraft werden sollen. Und im Jahr 2015 wurde das Wahlungsgesetz verändert, in dem man von über 18 Jahren das Wahlrecht haben soll. Gleichzeitg hat das Gesetz in Anspruh genommen, dass die nötige Maßnahmen auch im Zivilgesetz oder im Jugendgesetz ergreift werden sollen. In bezug auf diese Gesetzveränderung wurden viele verschidene Meinungen veröffentlicht. Aber in diesem Aufsatz möchte ich auf dem Standpunkt von Staatsanwalt stehen. Weil der Einfluss auf Staatswawalt am wichtigsten und am größten ist. Dazu habe ich das Statistik der Jugendverbrechen von dem Oberste Gerichtshof und dem Justizministerium in Japan benutzt. Die Schlüsse dieses Aufsatzes sind die Folgenden. Enstens: Wenn auch die Alter der Jugend hintergezogen werden sollte, wäre es besser, ein System wie das Heranwachsende-System in Deutschland eingeführt zu werden. Zweitens: Die Untersuchungsverfahren für die Verbrecher von 18 oder 19 Jahren sollen die Vermischungsverfahren von dem jetzigen Jugend- und Erwachsene-Rechtssystem in Japan sein. Dieses neue System soll ähnlich dem Rechtssystem von Heranwachsende in Deutshland sein.本稿は,平成28年5月23日,名古屋大学において開催された日本刑法学会第94回大会における「ワークショップ9 『少年法の適用年齢』」で行った報告に基づき,その後の経緯をも踏まえて加筆修正した上で,必要な注を付したものである

    The Dedication

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    木下正俊教授退職記念

    Infringe on Legal Right of Third Party <Article>

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    Gata is ubiquitously required for the earliest zygotic gene transcription in the ascidian embryo

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    In ascidian embryos, the earliest transcription from the zygotic genome begins between the 8-cell and 16-cell stages. Gata.a, a maternally expressed Gata transcription factor, activates target genes specifically in the animal hemisphere, whereas the complex of β-catenin and Tcf7 antagonizes the activity of Gata.a and activates target genes specifically in the vegetal hemisphere. Here, we show that genes zygotically expressed at the 16-cell stage have significantly more Gata motifs in their upstream regions. These genes included not only genes with animal hemisphere-specific expression but also genes with vegetal hemisphere-specific expression. On the basis of this finding, we performed knockdown experiments for Gata.a and reporter assays, and found that Gata.a is required for the expression of not only genes with animal hemisphere-specific expression, but also genes with vegetal hemisphere-specific expression. Our data indicated that weak Gata.a activity that cannot induce animal hemisphere-specific expression can allow β-catenin/Tcf7 targets to be expressed in the vegetal cells. Because genes zygotically expressed at the 32-cell stage also had significantly more Gata motifs in their upstream regions, Gata.a function may not be limited to the genes expressed specifically in the animal or vegetal hemispheres at the 16-cell stage, and Gata.a may play an important role in the earliest transcription of the zygotic genome
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