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    Subventionen in der Bundesrepublik Deutschland

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    Eine Bestandsaufnahme der Subventionen in der Bundesrepublik zeigt, daß das Subventionsvolumen um etwa die Hälfte höher zu veranschlagen ist, als es in den Subventionsberichten der Bundesregierung ausgewiesen wird. Denn in den Subventionsberichten werden unter anderem die Hilfen für Bundesbahn und Bundespost sowie für private und gemeinnützige Organisationen mit sozialen und kulturellen Aufgaben ebensowenig wie die Agrarsubventionen der EG berücksichtigt. Auf den Dienstleistungssektor entfällt 72 vH des Subventionsvolumens; der Agrarsektor erhält 15 vH und der Industriebereich 13 vH der Subventionen. Gemessen am effektiven Subventionsgrad — Subventionen bezogen auf die Wertschöpfung (abzüglich Subventionen) — wird der Agrarsektor mit 69 vH weitaus am meisten begünstigt. Im Dienstleistungssektor beträgt der effektive Subventionsgrad immerhin noch knapp 16 vH, während der Industriebereich mit gut 2 vH nur eine vergleichsweise geringe Begünstigung aufweist (Angaben für 1974). In einzelnen Wirtschaftszweigen liegt der effektive Subventionsgrad erheblich über dem jeweiligen Sektordurchschnitt. Beispiele sind die Eisenbahnen (270 vH) und die Wohnungswirtschaft (48 vH) im Dienstleistungssektor, der Kohlenbergbau (29 vH), der Luftfahrzeugbau (24 vH) und die Mineralölverarbeitung (10 vH) im Industriebereich. Subventionen ergänzen die Protektionswirkung von Einfuhrzöllen. Unter Einschluß der Schutzwirkung von Einfuhrzöllen verringert sich der Unterschied im durchschnittlichen Protektionsniveau zwischen Industrie- und Dienstleistungssektor erheblich. Auch innerhalb des Industriebereichs wirken Zollschutz und Subventionen kompensatorisch. Branchen, die durch das System der bestehenden Zölle diskriminiert werden, sind in den meisten Fällen überdurchschnittlich durch Subventionen geschützt. Ein großer Teil der Subventionen ist regionalpolitisch motiviert oder weist zumindest starke regionale Bezüge auf. Dabei spielt die allgemeine Regionalförderung eher eine untergeordnete Rolle; weitaus umfangreicher sind branchenspezifische Förderprogramme, durch die einzelne Regionen oder Regionengruppen begünstigt werden. In einigen Branchen, die schon 1974 durch Subventionen hoch geschützt waren, ist der Subventionsgrad seitdem drastisch gestiegen (z.B. Kohlenbergbau, Eisenbahnen). Für andere Branchen sind Entscheidungen getroffen worden, die eine beträchtliche Zunahme erwarten lassen (Schiffbau). --

    Mehr Arbeitsplätze durch Subventionsabbau

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    In der Bundesrepublik Deutschland werden weit mehr Subventionen vergeben, als die offizielle Berichterstattung erkennen läßt. Sie haben im Jahr 1985 eine Höhe von rund 120 Mrd. DM erreicht und sich damit in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Trotz aller Bekenntnisse zum Abbau haben die Subventionen auch in jüngster Zeit weiter kräftig zugenommen. Vor allem die Steuervergünstigungen sind rasch angestiegen. Die Ziele der Subventionspolitik sind zumeist unklar und, sofern sie erkennbar sind, oft widersprüchlich. Mit gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen lassen sich Subventionen nicht begründen. Sie verzerren das Wettbewerbsgefüge zwischen Branchen und Unternehmen und begünstigen insbesondere strukturschwache Bereiche. Darüber hinaus fördern sie einen übermäßigen Kapitaleinsatz. Modellrechnungen zeigen: Würden die Subventionen um die Hälfte gekürzt, dann nähme die Zahl der Arbeitsplätze mittelfristig um rund eine Million zu. Außerdem könnte die Bruttowertschöpfung um (real) fast 3 vH höher ausfallen. Dies sind die Untergrenzen für die vorteilhaften Wirkungen eines Subventionsabbaus. Voraussetzung wäre, daß im gleichen Ausmaß wie die Subventionen auch die Steuern gekürzt würden. Zudem müßten die Tarifvertragsparteien zulassen, daß die Steuersenkungen bei den Unternehmen zu entsprechenden Kostenentlastungen führen. Vorgeschlagen wird ein stufenweises Programm zur gleichmäßigen Kürzung aller Subventionen um insgesamt 50 vH über fünf Jahre, kombiniert mit einer Senkung der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Körperschaftsteuer. Bei einer linearen Verringerung der Steuersätze würde der Eingangssteuersatz bei der Lohn- und Einkommensteuer von jetzt 22 vH auf 15 vH, der Spitzensteuersatz von 56 vH auf 39 vH und die durchschnittliche steuerliche Belastung von 25 vH auf 18 vH sinken. Neue Subventionen sollten nur gewährt werden, wenn im Gegenzug alte gestrichen werden. Eine Kommission aus unabhängigen Experten könnte sowohl den Subventionsabbau als auch die Neuvergabe überwachen. Diese Aufgabe könnte auch den Rechnungshöfen übertragen werden. Außerdem sollte die Konkurrentenklage bei Subventionsentscheidungen zugelassen werden. --
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