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    Insolvenzplan, optionsbasierte Lösungen, Verlustvorträge und vom Gesetzgeber verursachte Sanierungshemmnisse

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    Wie die Rechtskleider aussehen sollten, die Sanierungsprozesse für Unternehmen lenken und strukturieren, ist eine sehr interessante und relevante Frage. Wir greifen aus diesem Problemfeld einen Teilaspekt heraus: Wir unterstellen, daß das Unternehmen insolvent gemäß den Kriterien des relevanten Rechtskleides ist, daß also Workouts oder freie Sanierungen bereits erfolglos stattgefunden haben oder versäumt worden sind. Die zentrale Frage ist jetzt, wie eine den Wert günstig gestaltende Verwertung des Vermögens gefunden werden kann und wie der Verteilungsprozeß dieses Wertes zu gestalten ist. Der Wert der Verwertungsform hängt ab von operativen Entscheidungen, aber auch von der Finanzierung des neuen Unternehmens, der Zeitdauer und den Kosten des gewählten Verfahrens, der Effizienz der während des Verfahrens zu treffenden Entscheidungen und der Nutzung der i.d.R. bestehenden Verlustvorträge. Die Ergebnisse des Verteilungsprozesses hängen entscheidend von den Vorgaben des Rechtskleides für den Verteilungsprozeß ab. Wir stellen die Vorgaben des Rechtskleides der Insolvenzordnung einem optionsbasierten Procedere, das Bebchuk und Aghion/Hart/Moore vorgeschlagen haben, gegenüber. Anhand eines dreiperiodigen Beispielfalles entwickeln wir mögliche Bewertungs- und Wertzuweisungsergebnisse und zeigen, daß und wie Eigenschaften des Rechtskleides auf Wert und Wertzuteilung wirken. The success of a corporate restructuring depends not only on the know-how of the turnaround-managers but also on the structure of the legal framework. In this paper we analyze the influence of German insolvency law and tax regime on the value of the economic positions of creditors and owners of insolvent firms. We differentiate creditors in secured and unsecured claimholders and analyze the outcome for both groups and also for the owners of the insolvent company in German insolvency plan procedure. We compare these results with those of options models proposed e.g. by Bebchuk or Aghion/Hart/Moore. Finally, we introduce a 3-period example and show how insolvency procedure influences going concern value and the division of value between creditors and owners.Insolvenz ; Unternehmenssanierung ; Restrukturierung ; Obstruktionsverbot ; Verlustvortrag; Optionsmodell; bankruptcy ; corporate reorganization ; cram-down ; loss carry forward

    Zur Vorteilhaftigkeit lohnsubstituierender Direktzusagen aus Arbeitnehmer- und Anteilseignersicht

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    Mit dem Altersvermögensgesetz (AvmG) hat der Gesetzgeber Anstöße zum Aufbau bzw. zur Weiterentwicklung der privaten und betrieblichen Altersversorgung gegeben. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der betrieblichen Altersversorgung. Teil 2 betrachtet die lohnsubstituierende Direktzusage aus der Sicht eines Arbeitnehmers. Teil 3 nimmt den Blickwinkel der Eigentümer des Unternehmens ein. Teil 4 zeigt die Eckpunkte der Einigungsbereiche auf und fasst zusammen. Deferred compensation schemes made profitable employees and owners In this paper we analyze the influence of deferred compensation on the wealth of employees and owners of a company. The analysis is based on the German tax and social security regime and also on the German legal framework concerning corporate pension payments. We derive a range of quota for transforming current salaries into future pension payments considering the position of employees and owners. That range depends upon the reinvestment of the deferred payments until retirement. It is surprisingly wide under any reasonable reinvestment assumption.Betriebliche Ruhegeldverpflichtung; ;

    Abschied von der Deutschland AG?

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    Insolvenzrechtsreform: Reformkonzeptionen und aktueller Stand

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    SIGLEAvailable from Bibliothek des Instituts fuer Weltwirtschaft, ZBW, Duesternbrook Weg 120, D-24105 Kiel W 400 (239) / FIZ - Fachinformationszzentrum Karlsruhe / TIB - Technische InformationsbibliothekDEGerman

    Ökonomische Schieflage, insolvenzrechtliche Verteilungsregel, Eröffnungsgründe, DES und Position der Alteigentümer

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    Der Gesetzgeber unternimmt mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) einen Anlauf, um die Anreize für eine zeitlich frühere Ingangsetzung eines Insolvenzverfahrens zu stärken. Dieser Versuch trifft auf die Sanktionsfunktion der InsO, die sich in der insolvenzrechtlichen Verteilungsregel dokumentiert. Dieses Aufeinandertreffen wirft eine Reihe interessanter Fragen auf, die in diesem Beitrag unter ökonomischen Aspekten diskutiert werden. Es zeigt sich, dass eine Lösung abhängt von dem ökonomischen Zustand, den das Unternehmen im Gefolge eines Eröffnungsgrundes aufweist, und den Bewertungsregeln, die zur Evaluierung der Ansprüche Berechtigter zum Einsatz kommen. Denn diese bestimmen, wer in welchem Ausmaß am Reorganisationswert partizipiert

    Kommentierung von § 19 InsO

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    Überschuldung

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