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WHO global code of practice on the international recruitment of health personnel
Der Verhaltenskodex der WHO (2010) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften (WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel) enthält umfangreiche Empfehlungen für eine faire, transparente und nachhaltige internationale Rekrutierung von Gesundheitsfachkräften. Die GÖG erhebt im BMG-Auftrag Daten zu aus dem Ausland stammenden Personen in Gesundheitsberufen. Österreich übermittelt - wie die anderen Mitgliedstaaten der WHO - seit dem Jahr 2012 alle drei Jahre einen Bericht zum Umsetzungsstand des Kodex. Ziel ist, sowohl in der nationalen Gesetzgebung, als auch in europaweiten politischen Entscheidungsprozessen, den ethischen Umgang in der Anwerbung von Gesundheitspersonal zu verankern
Sachverständigentätigkeit FH-Ausbildungen
Im Rahmen fachhochschulischer Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflege, für Hebammen und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind hochschulrechtliche und gesundheitsrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der gesundheitsrechtlichen Vorgaben wird von Sachverständigen geprüft, die vom Bundesministerium für Gesundheit nominiert werden. Für eine abgestimmte Prüfung der hochschulrechtlichen und gesundheitsrechtlichen Bestimmungen durch Sachverständige wurde zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung, der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria und der Fachhochschulkonferenz ein Leitfaden entwickelt. Der vorliegende Leitfaden soll Sachverständige unterstützen und den Fachhochschulen, die Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, für Hebammen und die gehobenen medizinisch-technischen Dienste anbieten oder dies anstreben, transparent über die Aufgaben der Sachverständigen informieren. Der Leitfaden wendet sich somit an Sachverständige, Fachhochschulen und die interessierte Öffentlichkeit