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    Regime Adaptation Within Russia’s Judicial Elites

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    Beyond Plausibility Checks: A Case for Moral Doubt in Review Processes of Animal Experimentation

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    The fact that countries all over the world continue to develop new regulations for experimentation on non-human animals testament that this practice raises many doubts. Our aim in this chapter is to show that one important type of doubt should receive more attention: a particular type of moral doubt that could play a pivotal role in the ethical review of animal experiments. We assume that there are a range of emotions that indicate morally complex or problematic situations. When one or all of these emotions are experienced, we say that someone is experiencing moral doubt. To illustrate this point, we introduce the concept of moral doubt in the context of review processes, as they are legally required in the European Union (eu). Independent evaluation committees review animal research proposals to advise competent authorities whether applications for animal experiments comply with the legal standards. We chose the case of Germany as an example to explain what these committees decide upon and the degree to which their decisions may be influenced by emotions. We develop the argument that acknowledging emotional moral doubt throughout the review process, in specific ways, may have the positive effect of fostering paradigm change in animal experimentation, as envisioned in Directive 2010/63/EU (European Parliament, 2010)

    Ist die Krim wirklich russisch? Russische Juristen diskutieren über die Rechtmässigkeit der Aufnahme der Krim

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    Am 19. März 2014 hatte das russische Verfassungsgericht den Vertrag über den Anschluss der Krim geprüft und für verfassungsgemäß erklärt. Dieses Urteil hat nun die Verfassungsrechtlerin Lukjanowa in der »Nowaja Gaseta« einer scharfen Kritik unterzogen. Darauf antwortete niemand Geringeres als Verfassungsgerichtspräsident Walerij Sorkin in der Regierungszeitung »Rossijskaja Gaseta«. In einer heftigen Replik warnte er vor einer Schwächung des Staates durch Kritik. Angesichts der allgemeinen Gefahr für das Recht, sei eine juristische Debatte über Verfassungsverstöße bei Maßnahmen gegen größeres Unrecht selbstzerstörerisch. Tatsächlich vertreten die rechtswissenschaftlichen Eliten in der Mehrheit die Argumentation der staatlichen Propaganda und kreieren so zusätzliche Legitimation für die Politik. Auch das Urteil des Verfassungsgerichts zur Krim-Frage dient dazu, die staatliche Politik zusätzlich zu legitimieren. Der Streit zwischen Lukjanowa und Sorkin zeigt aber auch, dass die Rechtswissenschaft in Russland keineswegs ein homogener Monolith ist

    Das neue russische Polizeigesetz

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    Das zum März in Kraft getretene neue russische Polizeigesetz bringt teilweise Verbesserungen. Es konkretisiert die Rechte der Polizei gegenüber dem Bürger. Gleichwohl bleibt das Gesetz in weiten Teilen unbestimmt und unstrukturiert. Dies aber scheint unerheblich, solange die Gerichte in Russland nur unzureichend in der Lage sind, die Rechte der Bürger gegenüber dem Polizeiapparat auch unabhängig durchzusetzen. Für mehr Kontrolle über die Polizei setzt das Gesetz auf die Machtvertikale. Sollte es gelingen, durch mehr Kontrolle von oben Kriminalität und Gewalt innerhalb der Polizei zu minimieren, so fehlte weiter die Kontrolle durch unabhängige Gerichte. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde Russland in der Vergangenheit häufig gerade wegen des fehlenden Rechtschutzes gegenüber polizeilichem Handeln kritisiert

    Vorerst gescheitert: "Pussy Riot" und der Rechtsstaat in Russland

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    Die Bilder der "Pussy Riot"-Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Jekaterina Samuzewitsch und Maria Alechina auf der Anklagebank im Moskauer Chamowniki-Gericht gingen um die Welt. Wie kein anderes Verfahren bestimmte der Prozess die politische Debatte in diesem Sommer und rief auch in Deutschland starken öffentlichen Protest hervor. Aus juristischer Perspektive zeigt das Verfahren dagegen nur exemplarisch die bekannten Mängel der russischen Strafjustiz: Die russische Verfassung und die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werden bei der Auslegung der relevanten Normen nicht beachtet. Die Auseinandersetzung mit den Tatbestandsvoraussetzungen bleibt in Anklage und Urteil an der Oberfläche. Wenn auch in diesem Fall eine politische Einflussnahme nicht nachgewiesen werden kann, fehlt es den politischen Eliten seit langem am erkennbaren Willen, die Strafjustiz zu professionalisieren, die Urteile des EGMR systematisch umzusetzen und die Unabhängigkeit der Justiz deutlich zu verbessern
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