1 research outputs found

    Österreichisches Kartellobergericht verzehnfacht Geldbusse wegen vertikaler Preisbindungen : Anm. zu KOG (Österreich), Beschl. v. 08.10.2015, 16 Ok 2/15b

    No full text
    Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Beschluss des österreichischen Kartellobergerichts zu 16 Ok 2/15b vom 08.10.2015. Im Rechtsmittelverfahren verzehnfachte das KOG die durch das Erstgericht verhängte Geldbuße, da nur angemessen hohe Geldbußen abschreckende Wirkung erzielen könnten. Das KOG bestätigte unter anderem, dass es sich bei vertikalen Preisbindungen um offenkundige Wettbewerbsbeschränkungen handelt. Klarstellungen wurden auch zum Vorliegen einer Vereinbarung im Zusammenhang mit vertikalen Preisbindungen getroffen. Das Höchstgericht führte des Weiteren aus, dass es im Vergleich zu horizontalen Vereinbarungen keines höheren Beweismaßstabs bedarf. Das KOG hat zudem festgestellt, dass bei der Geldbußenbemessung primär auf den konzernweiten Gesamtumsatz und nicht auf den tatbezogenen Umsatz abgestellt wird, wobei die in § 29 KartG vorgesehene Geldbußenobergrenze von 10 % des weltweiten Umsatzes ähnlich der deutschen Rechtslage nicht bloß "Kappungsgrenze" ist, sondern den Strafrahmen bildet, innerhalb dessen die Geldbuße zu bestimmen ist
    corecore