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    Paris Agreement: development of measures and activities for climate-friendly aviation and maritime transport

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    Der Luft-und Seeverkehr ist im Übereinkommen von Paris nicht explizit erwähnt, in Artikel 4 streben die Staaten jedoch an, in der 2. Hälfte dieses Jahrhunderts einen Ausgleich zwischen anthropogenen Treibhausgasemissionen und Senken oder mit anderen Worten die vollständige Dekarbonisierung bzw. Klimaneutralität zu erreichen. Da die Emissionen des Luft-und Seeverkehrs eindeutig anthropogen sind, fallen sie auch ohne explizite Erwähnung unter die Ziele des Paris Agreements. Im Rahmen des Vorhabens wurden BMU und UBA umfangreich und zeitnah zu vielen Fragen im Kontext Treibhausgasminderung im internationalen Luft-und Seeverkehr unterstützt. Die Un-terstützung reichte von der quantitativen Analyse von aktuellen Vorschlägen für Politiken oder Instrumente über die Ad-hoc-Unterstützung bei und zwischen den Verhandlungen internationaler Gremien (ICAO, IMO, EU, etc.) bis hin zur Weiterentwicklung bestehender Instrumente oder Entwicklung eigener Politikvorschläge. Die Diskussion um Treibhausgasminderungen im Luft-und Seeverkehr konnte während der Laufzeit dieses Vorhabens ein Stück weit in Richtung des mit dem Übereinkommen von Paris kompatiblen Minderungspfades vorangetrieben werden. Das Vorhaben hat dazu eigene Beiträge geleistet und somit seine ursprüngliche Zielsetzung erfüllt. Gleichwohl sind der Internationale Luft-und Seeverkehr noch weit vom Paris-kompatiblen Minderungspfad entfernt. Insofern dür-fen die Anstrengungen, internationale Vereinbarungen mit ambitionierten Zielen und Instrumenten abzuschließen, nicht nachlassen
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