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    Integrative Rechtswissenschaft. Methodologische und wissenschaftstheoretische Implikationen der Doppelnatur des Rechts

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    Das Selbstverständnis der Jurisprudenz als Wissenschaft und der Kanon der juristischen Methoden sind seit einigen Jahren Gegenstand vehementer Kontroversen. Zu diagnostizieren ist ein dreifacher Befund aus Irritation, Fragmentierung und Marginalisierung. Dieser Befund betrifft so grundsätzliche Fragen wie die Rolle der Rechtsdogmatik, das Proprium der Rechtswissenschaften und ihre Beziehungen zu anderen Disziplinen. Das Bedürfnis nach “reintegrativer Theoriebildung“ (Ralf Dreier) ist groß. Der vorliegende Beitrag reagiert auf dieses Bedürfnis, indem er das Zusammenwirken der verschiedenen methodischen Elemente der Jurisprudenz anhand der Doppelnatur des Rechts expliziert. Auf dem Fundament der Doppelnatur ist es möglich, die Gräben zwischen analytischen, empirischen und normativen Erkenntnisansätzen zu überbrücken. Gerade in der Verbindung der realen und der idealen Dimension des Rechts in einer integrativen Rechtswissenschaft besteht deren Wesenskern
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