18 research outputs found

    Who Owns Biological Diversity? A Brief Description of the Debate over the Rights to Biological Diversity in the North-South Context

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    For a long time, the genetic resources and biological diversity of all types of living organisms on the Earth were considered the common heritage of all of humanity. However, there have always been great imbalances in the distribution of this natural wealth. The economically most interesting original regions in terms of agriculturally useful plants are primarily in the countries of the south. The countries of the north, relatively poor in species variety, exhibited great interest in the acquisition of plant genetic resources as early as the 18th and 19th centuries – for strategic and other reasons. However, until the 20th century, the primary topic of interest was in developing new species rather than varieties within a given species. By using them throughout the millennia, coupled with targeted selection and adaptation to existent conditions, farmers worldwide have developed a great deal of variety within species. In India, for example, there were more than 30,000 varieties of rice in the mid-20th century. This multitude, developed throughout many years, is of crucial importance for the ability to adapt to future environmental conditions, continued development of varieties, and breeding to resist against disease and pests. Modern, high-technology breeding builds on that gene pool as well. Simultaneously, however, modern breeding and the accompanying varieties protection laws in the Western industrialized countries have led to a decrease in this multitude of agricultural varieties; in some cases drastic. As early as the 1970s, the U.S. Academy of Sciences stated that “the process represents a paradox of social and economic development, in that the product of technology (breeding of high-yield and uniform varieties) destroys the resources upon which technology builds” (1978, cited by Flitner 1995). Primarily for the colonial powers, botanical gardens played a key role, and served as collection points to transport useful plants between the continents and to build up or break down monopolies on products of plant origin. Until the 1980s in Germany and other countries, large-scale collective imports led to those countries maintenance of large stocks of potato, carrot and barley varieties; some at private breeding companies and some at state-established gene banks. Now more than ever, these collections are of incalculable value. They represent the current storage of raw materials of the genetic technology industry and of private plant breeders. An added advantage is that profit sharing with the indigenous farmers who have cultivated these varieties and species is normally not necessary, since the varieties were taken to the industrialized countries long before the effective date of the Convention on Biological Diversity. In 1992 at the environmental summit in Rio de Janeiro, the Convention on Biological Diversity was finally approved to work against the erosion of genetic diversity within species which accompanies the intensification of breeding and the global success of high-yield varieties, as well as the general loss of species occasioned by industrialization and environmental pollution, all of which have taken on dangerous proportions since the 1950s. This was the first internationally binding agreement obligating all member countries to undertake measures to protect biological diversity. By mid-1999, the Convention had been signed by 175 countries. As such, the Convention has more member countries than the World Trade Organization (134). Partially due to intensive lobbying by the American biotechnology industry, the USA have thus far not become a signatory to the Convention. As early as 1983, an international agreement was reached under the leadership of FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations), which specifically addresses the conservation of plant genetic resources. However, the “International Undertaking for Plant Genetic Resources” is thus far not yet legally binding. It was decided in 1993 to revise the document. The technology conference, which took place in Leipzig in 1996 and was organized within the scope of the “Undertaking,” represented an important step toward integrating these two international agreements. The revisions are due to be completed by the end of 2000, and will lead to a legally binding agreement which will possibly become a part of the Convention on Biological Diversity. The adoption of the Biosafety Protocol in January 2000, which regulates the international trade in genetically modified organisms, for the first time clarified the relationship between an agreement under the Convention on Biological Diversity and the WTO and GATT agreements. It was agreed that the two agreements would stand alongside one another and be given equal weight. The agreements discussed briefly herein represent the primary international instruments and forums which address and debate the status of biological diversity and appropriate ways to deal with it. The interests of the industrialized and developing countries clash sharply in this respect, and non-governmental organizations worldwide are fighting for effective preservation endeavors, and for a sustainable use of biological diversity which deserves description with that adjective. In the following, these various agreements will be introduced briefly and their most important statements will be summarized. This will make clear which contra-dictions and discordant aspects exist between the various agreements as well as the focus of the current political debate. We conclude with a short introduction of selected actors among the non-govern-mental organizations, some of which have had great success in their yearlong work for the preservation of biological diversity, against patents on life, and for self-determined and sustainable use of these valuable resources

    Forschungsvielfalt für die Agrarwende - 20% der Forschungsmittel für eine zukunftsfähige Landwirtschaft

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    Mit der Verteilung von Forschungsgeldern wird Industrie- und Strukturpolitik gemacht - und das in einem von der Öffentlichkeit nur wenig beachteten Maß. Öffentlich diskutiert und in einem demokratischen Sinne legitimiert ist die Schwerpunktsetzung in der Forschung nur selten. Doch mit der Möglichkeit, auf der einen Seite den Geldhahn sprudeln und bei alternativen Verfahren diesen nur tröpfeln zu lassen oder gar ganz geschlossen zu halten, werden in der Regel sehr frühzeitig Weichen gestellt - hin zur Entwicklung bestimmter Technologien, zur Unterstützung ausgewählter Akteure und Strukturen. Forschungspolitik ist zunehmend Industriepolitik geworden, indem industrielle Akteure direkt in die Forschungsvorhaben eingebunden sind und ein (industrieller) Anwendungsbezug bereits in der Antragsphase skizziert werden soll. Die Patentierung und damit Privatisierung der Forschungsergebnisse ist Bestandteil dieses forschungspolitischen Konzeptes. Gegen public private partnership, wie solche Konzepte auch genannt werden, ist nichts einzuwenden, wenn dies nur ein Segment der Forschungspolitik ist und ein gemeinwohlorientiertes Segment gleichberechtigt daneben tritt. Im Bereich der Agrarforschung ist dies besonders wichtig. Denn die Interessen der industriellen Akteure, der Landwirte, des Naturschutzes oder der VerbraucherInnen sind häufig nicht identisch. Wenn eine ressourcen- und umweltschonende Landwirtschaft das Ziel ist, die auf chemischen Input weitestgehend verzichten will, stellen sich die Forschungsfragen anders, als wenn eine pestizidgestützte Landwirtschaft möglichst kostengünstig eine Pilzkrankheit bekämpfen möchte. Lösungen, in der Forschung entwickelt und direkt vom Landwirt einsetzbar, sind nicht im Interesse der Agrarindustrie, also wird sie sich daran auch nicht beteiligen. Für eine Agrarwende sind sie aber dringend notwendig. In den vergangenen Jahrzehnten ist schwerpunktmäßig in die Entwicklung einer industriellen Landwirtschaft investiert worden - auch auf der Forschungsseite. Die Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus und einer entsprechenden Lebensmittelverarbeitung wurde allenfalls auf Sparflamme betrieben. Und doch hat bereits diese kleine Unterstützung vielfältige Ansätze und Lösungen hervorgebracht - die nicht nur für einen ökologischen Landbau spannend sind. Mit den folgenden Geschichten möchten wir einen kleinen Ausschnitt aus der Vielfalt der Ansätze und Lösungen vorstellen: faszinierende Forschung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Das ist die Forschung, die die Agrarwende braucht

    Globalisierung in der Speisekammer - Band 2: Landwirtschaft und Ernährung im internationalen Kontext [Globalisation in the Pantry - Volume 2: Agriculture and Nutrition in the International Context]

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    Um für VerbraucherInnen etwas Licht in die komplizierten weltwirtschaftlichen und europäischen Zusammenhänge zu bringen und zu verdeutlichen, welchen Einfluss dies auf unser tägliches Leben und Einkaufen nimmt, wird die Studie sich in den Kapiteln 1-5 den Entwicklungen auf der internationalen Ebene von GATT und WTO und in den Kapiteln 6-8 auf europäischer Ebene widmen. Als praxisbezogener Einstieg in die internationale Thematik zu GATT und WTO werden zwei wichtige umweltrechtliche Entscheidungen dargestellt und sechs Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden im Rahmen des Überblick über die Entstehung, Aufgaben und Funktionsweise des GATT und der WTO sowie der Darstellung der im Agrar- und Lebensmittelbereich entscheidenden internationalen Abkommen und Institutionen beantwortet. Die dabei deutlich werdenden Verfahrenshemmnisse und Handlungsdefizite werden im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Umwelt und die Agrarproduktion der Entwicklungsländer näher erläutert. Im zweiten Teil widmet sich die Arbeit dem europäischen Lebensmittel- und Agrarrecht. Die Agrar- und Lebensmittelpolitik wird unter dem Blickwinkel Risiken und politische Gestaltungsmöglichkeiten betrachtet und kommentiert. Zum Abschluss wird auf die Agenda 2000 eingegangen. Die Entstehung der Richtlinien und Verordnungen und die wichtigsten politischen Zuständigkeiten und das Gesetzgebungsverfahren werden zum vertieften Lesen im Anhang dargestellt. Die Gesamtstudie „Globalisierung in der Speisekammer“ besteht aus zwei Bänden. Vorliegende Arbeit stellt Band 2 der Studie dar und beruht auf der Rechtslage und den Entwicklungen bis einschließlich Februar 1999

    Globalisierung in der Speisekammer - Band 1: Wege zu einer nachhaltigen Entwicklung im Bedürfnisfeld Ernährung [Globalisation in the Pantry - Volume 1: Ways of a Sustainable Development in the Food Sector]

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    In Band 1 der Studie "Globalisierung in der Speisekammer" befassen sich die Autoren mit den vergangenen und künftigen Entwicklungen in Landwirtschaft und Ernährung. Mit Blick auf die verschiedenen Akteure weisen sie auf Risiken und Handlungsmöglichkeiten hin. Zur Bewertung zukünftiger Lösungen legen die Autoren das Konzept der Nachhaltigen Entwicklung zugrunde. Es verbindet in einzigartiger Weise die Aspekte Ökologie, Ökonomie und Soziales, die alle drei für den Ernährungssektor eine bedeutende Rolle spielen. Die Autoren beleuchten die wirtschaftlichen Konstellationen, die für mögliche Lösungen von entscheidender Bedeutung sind und zeigen viele positive Beispiele auf

    Grüne Gentechnik und ökologische Landwirtschaft

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    Weltweit findet sich als Rechtsnorm in allen entsprechenden Verbraucherschutzgesetzen die Vorgabe, in der ökologischen Landwirtschaft keine gentechnisch veränderten Organismen einzusetzen. Auf europäischer Ebene enthalten weder die EU-Öko-Verordnung noch die Saatgutverkehrsrichtlinien Regelungen, aufgrund derer Schutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung von GVO-Einkreuzungen in ökologische Kulturen vorgeschrieben werden können. Eine Prüfung der neuen Freisetzungsrichtlinie ergibt aber, dass bei der Genehmigung zum Inverkehrbringen als „besondere Bedingungen für die Verwendung und Handhabung“ eines GVO auch Maßnahmen zum Schutz vor Sachschäden durch GVO-Einkreuzung vorgeschrieben werden können. Als Maßnahmen zum Schutz vor Sachschäden werden hauptsächlich Sicherheitsabstände zwischen Feldern mit GVO-Pflanzen und ökologisch bewirtschafteten Kulturen sowie zusätzlich gentechnikfreie Gebiete diskutiert. Bei der Analyse der Datenlage zur Definition von Sicherheitsabständen treten viele Lücken in der empirischen Datenbasis zu Tage, sodass sich hier dringender Forschungsbedarf abzeichnet. Es werden pragmatisch Hinweise zu Sicherheitsabständen abgeleitet. Gentechnikfreie Gebiete resp. geschlossene Anbaugebiete werden in Zusammenhang mit der Saatgutproduktion vorgeschlagen. Bisher ermöglicht nur das Zivilrecht in Deutschland einen privaten Ausgleich der Rechts- und Interessensphären der Bio-Bauern und der Nutzer transgener Sorten. § 906 BGB lässt sich hier als zentrale Steuerungsnorm des Umweltprivatrechts heranziehen. Dessen System von Unterlassungs- und Ausgleichsansprüchen ist hochkomplex und wird nur schwer zu einer zufriedenstellenden Koexistenz beitragen können. Eine Lösung wäre daher eine wirksame Selbstorganisation des Wirtschaftszweigs der Saatgutindustrie, die transgene Pflanzen züchtet und das Saatgut in Verkehr bringt. Sollte diese nicht möglich sein, bietet sich eine öffentlich-rechtliche Regelung an. Dazu könnten gehören: Die Einrichtung eines Anbaukatasters, die Einführung einer guten fachlichen Praxis des GVO-Anbaus (GfP), die Festlegung einer Instruktionspflicht auf der Saatgutverpackung sowie der Schutz der ökologischen Saatgutproduktion

    Zukunftsmodell Schweiz - eine Landwirtschaft ohne Gentechnik?

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    Wenn die Schweiz darauf verzichtet, genmanipulierte Pflanzen in die Umwelt freizusetzen, so ist dies vor allem auch eine grossartige Marktchance für die Schweizer Landwirtschaft. Denn Gentech-food ist out, in ganz Europa. Die Schweiz könnte dann das liefern, was eine große Mehrheit gerne möchte: naturnahe und gentechfreie Lebensmittel. Die Frage ist bloß: Kann sich die Schweizer Landwirtschaft einen Verzicht auf Gentechnik leisten? Dieser Frage ist die Studie "Zukunftsmodell Schweiz - eine Landwirtschaft ohne Gentechnik?" nachgegangen. Untersucht wurden die sechs Kulturen Kartoffeln, Weizen, Mais, Raps, Salat und Reben. Gentechnische Lösungsansätze und die wichtigen Anbauprobleme der Schweizer Landwirtschaft sind sehr oft nicht deckungsgleich. Die Bekämpfung der problematischsten Schädlinge bei den einzelnen Kulturen steht kaum je auf der Forschungsagenda der Gentechnik. So steht bei der Herstellung transgener Pflanzen die Herbizidresistenz an oberster Stelle. In der Schweiz spielt aber bei den sechs untersuchten Kulturen die Unkrautproblematik nur gerade beim Mais eine große Rolle. Für viele Probleme der Schweizer Landwirtschaft – so etwa für die Salatwurzellaus oder die Graufäule bei Reben, für die wichtigsten Rapsschädlinge Rapserdfloh, Rapsglanzkäfer, Rapsstengelrüssler und Kohlschottengallmücke, bei Septoria- und Fusariosen-Schaderregern im Weizenbau, bei der Stengel- und Kolbenfäule im Maisbau oder bei den verschiedenen Mehltauerregern – bestehen keine oder erst vage gentechnische Ansätze. Im Biolandbau und im integrierten Landbau werden Anbauprobleme und Schadorganismen im Gegensatz zur Gentechnik meistens nicht als isolierte Einzelfaktoren bekämpft. Lösungsansätze bestehen aus einem umfassenden System vieler verschiedener Maßnahmen. Dabei spielen die Vorsorge, die Ursachenbehebung, die Förderung von natürlichen Regulationsmechanismen und Nützlingen eine zentrale Rolle. Zu diesen Lösungs- und Forschungsansätzen gehören unter anderem: gute Anbautechnik (z.B. standortgerechter Anbau, Regulierung des Bestandesklimas, vielseitige Fruchtfolgen, Anbaupausen, ausgewogene Düngung, Förderung der Bodenfruchtbarkeit und des krankheitsabwehrenden Potentials des Bodens mit Kompost), (traditionelle) Züchtung resistenter Sorten (bei der auch genetische Diagnosemethoden Fortschritte bringen könnten), Einsatz von umweltverträglichen Pestiziden und Antagonisten (das sind Räuber der Schädlinge; gegen den Maiszünsler sind zum Beispiel die Schlupfwespe Trichogramma, sowie Bacillus thuringiensis- oder Beauveria bassiana-Präparate bekannt). Prognose- und Frühwarnsysteme versprechen weitere Fortschritte in der Regulierung von Schadorganismen: Kenntnisse über die Biologie und Ausbreitung des Schädlings, die nötigen klimatischen Parameter wie Temperatur, Niederschlag und Luftfeuchtigkeit werden in mathematische Modelle eingespeist. Daraus lässt sich das Infektionsrisiko errechnen, so dass möglichst wenig gespritzt werden muss. In der Schweiz wurden Prognose-Modelle für den Rebbau, den Kernobstbau, den Getreidebau und den Kartoffelbau entwickelt. Sortenmischungen gehören ebenfalls zu den präventiven Methoden, die in allen Anbausystemen angewendet werden. Die Mischung von verschiedenen Sorten kann insgesamt gegenüber Krankheitsbefall resistenter sein, da die Sorten unterschiedlich auf Schaderreger und Umweltbedingungen reagieren. Ein vermutlich großes Potential liegt in der induzierten Resistenz (Anregung der pflanzeneigenen Abwehrfähigkeit gegen Schaderreger), welche sich noch im Forschungsstadium befindet. Die Abwehrbereitschaft kann nicht nur durch durch einen Krankheitserreger ausgelöst, sondern auch durch Substanzen induziert werden, die diesen Angriff nachahmen. Pflanzen können sich somit aktiv gegen Krankheitsbefall wehren. Typischerweise zeigt eine induzierte Pflanze Resistenz gegenüber einer Vielzahl von Pilzen, Bakterien und Viren. Gentechnische Methoden sind nicht nachhaltig. Sie zementieren eine problematische, auf Monokulturen basierende High-input-Landwirtschaft, welche die bekannten Umweltprobleme mitverursacht (Gewässerverschmutzung, Schädigung der Bodenfruchtbarkeit und Artenverlust). Die Freisetzung von gentechnischen Organismen birgt zudem viele unberechenbare und langfristige Risiken (Auskreuzung von transgenem Pollen, Resistenzdurchbrüche, Schädigung von Nicht-Ziel-Organismen, Antibiotika-Resistenzen, unerwartete Positionseffekte, Allergien etc). Unter ökonomischen und sozialen Kriterien der Nachhaltigkeit fällt ins Gewicht, dass gentechnisch veränderte Pflanzen patentiert werden können, konventionell gezüchtete Pflanzen hingegen nicht. Die durch ein Patent garantierten ausschliesslichen Monopolrechte können für die betroffenen Landwirte und vor allem auch für Länder des Südens zu einer zunehmenden Abhängigkeit und einer Konzentrierung des Saatgut-Weltmarktes auf einige wenige transnationale Life-Science-Konzerne führen. Der Biolandbau erfüllt die Forderung der Nachhaltigkeit am besten. Die ökologischen Vorteile gegenüber dem konventionellen Landbau wurden mehrfach wissenschaftlich belegt (höhere Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt, weniger Rückstände). Auf der Ebene von Einzelbetrieben zeigen inzwischen mehrere Studien, dass der Biolandbau unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine gute betriebswirtschaftliche Alternative darstellt. Dank starker Diversifizierung der meisten Biobetriebe werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Wie diese Studie aufzeigt, liegen trotz vergleichsweise sehr kleinen Mitteln in der Bioforschung für die meisten Schlüsselprobleme des Landbaus Lösungen oder Lösungsansätze vor. Die zahlreichen innovativen und interdisziplinären Forschungsansätze deuten zudem auf ein hohes Problemlösungspotential hin. Eine konsequente Forschungsförderung könnte Potentiale erschließen, die auch volkswirtschaftlich sehr lohnend sind: eine große Chance für die Landwirtschaft und für den Forschungsplatz Schweiz

    Europäische Klimapolitik – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

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    Das Center for Applied European Studies (CAES) der Frankfurt University of Applied Sciences veranstaltete am 13. November 2020 ein Symposium zum Thema „Europäische Klimapolitik – zwischen Anspruch und Wirklichkeit“. Es zielte darauf ab, das Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Politikfeldern wie Klima-, Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik, sowie die Positionen verschiedener Interessensgruppen zu beleuchten. Ein weiteres Ziel des Symposiums war es, Impulse zu setzen, wie Maßnahmen zum Klimaschutz in der EU gestaltet werden müssen. Klima- und Energieziele, Instrumente und Rechtsvorschriften sollten aus unterschiedlichen, auch konvergierenden Blickwinkeln, von Expert/-innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft betrachtet werden

    A framework for a European network for a systematic environmental impact assessment of genetically modified organisms (GMO)

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    The assessment of the impacts of growing genetically modified (GM) crops remains a major political and scientific challenge in Europe. Concerns have been raised by the evidence of adverse and unexpected environmental effects and differing opinions on the outcomes of environmental risk assessments (ERA). The current regulatory system is hampered by insufficiently developed methods for GM crop safety testing and introduction studies. Improvement to the regulatory system needs to address the lack of well designed GM crop monitoring frameworks, professional and financial conflicts of interest within the ERA research and testing community, weaknesses in consideration of stakeholder interests and specific regional conditions, and the lack of comprehensive assessments that address the environmental and socio economic risk assessment interface. To address these challenges, we propose a European Network for systematic GMO impact assessment (ENSyGMO) with the aim directly to enhance ERA and post-market environmental monitoring (PMEM) of GM crops, to harmonize and ultimately secure the long-term socio-political impact of the ERA process and the PMEM in the EU. These goals would be achieved with a multi-dimensional and multi-sector approach to GM crop impact assessment, targeting the variability and complexity of the EU agro-environment and the relationship with relevant socio-economic factors. Specifically, we propose to develop and apply methodologies for both indicator and field site selection for GM crop ERA and PMEM, embedded in an EU-wide typology of agro-environments. These methodologies should be applied in a pan-European field testing network using GM crops. The design of the field experiments and the sampling methodology at these field sites should follow specific hypotheses on GM crop effects and use state-of-the art sampling, statistics and modelling approaches. To address public concerns and create confidence in the ENSyGMO results, actors with relevant specialist knowledge from various sectors should be involved

    Vorarbeiten/Fachgespräch: Grüne Gentechnik und ökologische Landwirtschaft [Preparatory Work/Expert Discussion on Genetic Engineering and Organic Farming]

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    Zusammenfassung Mittelfristig ist in Deutschland mit einem kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu rechnen. Durch diese absehbare Entwicklung sind Politik und Landwirtschaft gefordert, dem Verbraucher eine Wahlfreiheit auf dem Markt zu ermöglichen. Insbesondere die ökologische Landwirtschaft ist mit den entstehenden Problemen durch einen parallelen GVO-Anbau konfrontiert. Qua Gesetz und auch durch verbandseigene Richtlinien ist dem Ökolandbau eine Anwendung gentechnisch veränderter Organismen und aus entsprechenden Organismen hergestellter Betriebsmittel untersagt. Dennoch droht über den technologischen oder den biologischen Weg eine Kontamination mit GVO oder deren Derivaten. Auf der Basis eines Diskussionspapiers wurden in einem Fachgespräch mit ExpertInnen Forschungs- und Handlungsbedarf, sowie offene Fragen bezüglich der GVO-Problematik identifiziert, verschiedene Lösungsstrategien diskutiert und deren Tauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft. Entlang der gesamten Warenflusskette vom Saatgut bis in den Verarbeitungsbetrieb existieren kritische Punkte einer Vermischung mit GVO oder GVO-Bestandteilen. Ein Teil der Verunreinigungen kann auf dem technischen Weg durch gemeinsam genutzte Maschinen oder Verarbeitungsstätten entstehen. Ein anderer Teil wird biologisch bedingt sein, da weder bei der Saatgutproduktion noch während des landwirtschaftlichen Anbaus ein Eintrag von transgenem Pollen oder von Tieren verschleppten Saatguts vollständig vermieden werden kann. Die größtmögliche Sicherheit vor technischen Verunreinigungen bieten vollständig getrennte Warenflüsse, die allerdings nur mit hohem Aufwand realisiert werden können. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass Erntemaschinen, Transportfahrzeuge und Verarbeitungseinrichtungen ausschließlich mit Öko-Erzeugnissen beschickt werden. Biologische Verunreinigungen durch Polleneintrag mit nachfolgender Befruchtung lassen sich nur dann weitestgehend minimieren, wenn über neue oder veränderte Abstandsregelungen die Wahrscheinlichkeit der Befruchtung mit transgenem Pollen in fremdbefruchteten Arten verhindert oder anderweitig gesenkt wird. Das Problem der Fremdbefruchtung mit anschließend entstehendem transgenen Erntegut wird derzeit bei gärtnerischen Kulturen als vergleichsweise klein eingeschätzt. Anders sieht die Situation bei den landwirtschaftlichen Kulturen aus. Hier sind alle Akteure gefordert, durch Übereinkünfte und Regelungen auch für die Zukunft eine "gentechnikfreie" ökologische Produktion zu gewährleisten. Während des Fachgesprächs wurden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, die zum Teil bereits in anderen Ländern verfolgt werden. Eine Möglichkeit besteht in der Ausweisung von Gebieten, in denen ein GVO-Anbau untersagt ist. In Österreich wurde diese Strategie insbesondere im Hinblick auf ökologisch sensible Gebiete geprüft. Die TeilnehmerInnen des Fachgesprächs waren sich einig, dass eine solche Strategie juristisch geprüft werden sollte, betonten aber auch, dass die ökologische Landwirtschaft nicht auf solche zu definierende Gebiete beschränkt werden dürfe. In Großbritannien wird über veränderte Abstandsregelungen debattiert. Bisher wurde in einer Literaturstudie unter der Prämisse, dass Verunreinigungen unter einem bestimmten Wert bleiben sollten, die dafür notwendigen Abstände für die Kulturen Mais und Raps definiert. Im Fachgespräch herrschte Konsens, dass neben den bereits bestehenden Vorschriften zur Saatgutproduktion auch im normalen Anbau Abstandsregelungen implementiert werden müssten, bei denen das Verursacherprinzip angewendet werden müsse, d.h. dass die Abstände auf keinen Fall auf Kosten des ökologischen Anbaus gehen dürften. Ungeklärt blieb die Frage, ob ausreichend Kenntnisse für Abstandregelungen für die einzelnen Kulturen vorhanden sind. Zudem kam bei den TeilnehmerInnen der Wunsch auf, die bisher naturwissenschaftlich basierte Technikfolgenabschätzung durch eine sozioökonomische zu ergänzen und hierbei die für eine vollständig getrennte Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion anfallenden volkswirtschaftlichen Kosten zu ermitteln. Ergänzend zu Gebieten ohne GVO-Anbau und Abstandsregelungen wurde die Notwendigkeit von Grenzwerten z.B. aus Haftungsgründen diskutiert. Die FachgesprächsteilnehmerInnen sahen im 1%-Kennzeichnungsgrenzwert der Novel-Food-Verordung bereits einen De-facto-Grenzwert. Abstandsregelungen und weitere Maßnahmen in der Prozesskette müssten garantieren können, dass am Ende des Produktionsweges der 1%-Kennzeichnungsgrenzwert nicht erreicht würde. Die TeilnehmerInnen verwiesen auf die Notwendigkeit einer Analyse der rechtlichen Situation, sehen sie doch die Ökolandwirte diesbezüglich bisher als völlig ungeschützt. Weitere im Laufe des Fachgesprächs geäußerte Forderungen und Wünsche an die Politik, der identifizierte Forschungs- und Handlungsbedarf sowie offene Fragen sind am Ende des Berichts stichpunktartig zusammengefasst
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