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    Kindliche Otosklerose: Ein Fallbericht

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    Einleitung: Eine Schallleitungsschwerhörigkeit bei Kindern aufgrund einer Stapesfixation ist selten, aber prinzipiell operativ behebbar. Die häufigsten Ursachen hierfür sind eine kindliche Otosklerose und eine kongenitale Stapesfixation. Kasuistik: Wir berichten über ein 11-jähriges Mädchen, welche aufgrund einer progredienten Schallleitungsschwerhörigkeit rechts bei uns vorstellig wurde. Im Alter von 2 Jahren bestand eine Normakusis, 2010 zeichnete sich erstmals im Audiogramm eine leichte Tieftonschwerhörigkeit ab. Im weiteren Verlauf kam es zu einer progredienten Hörminderung. Ohrmikroskopisch zeigten sich bei regelrechter Trommelfellcompliance keine Auffälligkeiten. Im Tonschwellenaudiogramm stellte sich rechts eine pantonale Schallleitungskomponente mit Betonung in den tiefen Frequenzen bei negativen ipsi- und kontralateralen Stapediusreflexen dar. CT-morphologisch zeigten sich Hinweise auf einen Otoskleroseherd in der Fissula ante fenestram. Bei der explorativen Tympanotomie sahen wir eine fixierte Fußplatte bei sonst regelrechter und mobiler Kette und guter Belüftung, worauf eine Stapesplastik mit Implantation einer Titan-Prothese folgte. Ein Jahr postoperativ stellte sich eine geringgradige Schallleitungsschwerhörigkeit von max. 10 dB bei subjektiv zufriedenstellendem Hören rechts dar. Schlussfolgerung: Im Kindesalter wird die Indikation zur Stapesplastik zurückhaltend gestellt. Eine fixierte Stapesfußplatte lässt sich sicher nur bei einer explorativen Tympanotomie diagnostizieren. Bei Verdacht auf eine Otosklerose sollte auch im Kindesalter auf diese nicht verzichtet und bei entsprechendem Befund eine Stapesplastik zur Hörverbesserung durchgeführt werden. Zum Ausschluss weiterer Mittelohrpathologien ist laut Literatur präoperativ eine CT-Felsenbein empfohlen.Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an

    Unklare zervikale Raumforderung in der Schwangerschaft: Ein Fallbericht

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    Einleitung: Zervikale Raumforderungen können differentialdiagnostisch sowohl durch benigne, als auch maligne Prozesse bedingt sein. Insbesondere eine rasch größenprogrediente Veränderung bedarf einer dringenden Abklärung.Kasuistik: Wir berichten über eine 27-jährige Patientin, die sich in der 10. Schwangerschaftswoche mit einer zervikalen Raumforderung rechts vorstellte. In der Halssonographie stellte sich eine 5 cm große, echoleere Raumforderung in Regio II/III rechts dar, so dass sich der Verdacht auf eine laterale Halszyste ergab. Innerhalb eines kurzen Beobachtungszeitraums von 7 Tagen zeigte sich ein Grössenprogress, so dass wir uns nach kritischer Abwägung der Risiken und in Absprache mit der Patientin zur operativen Resektion entschieden. Aufgrund der bestehenden Schwangerschaft, im 1. Trimenon, erfolgte der Eingriff in lokaler Anästhesie. Intraoperativ zeigte sich eine lymphknotenähnliche Struktur, welche komplikationslos entfernt wurde. Der histologische Befund ergab ein diffus-großzelliges Lymphom. Im Rahmen unserer interdisziplinären Tumorkonferenz wurde das weitere Therapieprocedere besprochen. Auf Wunsch der Patientin wurde unter Erhalt der Schwangerschaft eine modifizierte Chemotherapie begonnen, welche von Kind und Mutter bisher gut toleriert wurde.Schlussfolgerung: Lymphome stellen eine wichtige Differenzialdiagnose solitärer zervikaler Schwellungen dar. Bei rascher Größenprogredienz sollte so bald als möglich eine diagnostische Abklärung erfolgen.Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an
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