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    Aktuelle Empfehlungen zu Abbau und Ersatz der Gewerbesteuer

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    In Deutschland hält die schwerste Wirtschafts- und Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik noch an. Regierung und Parlament begegnen dieser Krise mit einer Vielzahl von weitreichenden Maßnahmen, zu denen vor allem die Einrichtung milliardenschwerer Liquiditätssicherungen für den Bankensektor und die Einfügung eines Schuldenverbots für Bund und Länder in das Grundgesetz gehören. Im Bereich der Besteuerung hat der Gesetzgeber die sogenannte Zinsschranke, die für den Abzug von Zinsaufwendungen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer gilt, von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro heraufgesetzt. Änderungen des Einkommensteuertarifs, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind, sollen die Steuerzahler entlasten und zugleich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stützen. Zusätzliche Maßnahmen sieht der Koalitionsvertrag vor. Seiner Vorgabe, die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer zu entschärfen, hat der Gesetzgeber inzwischen Folge geleistet, wenn auch unzureichend. Zudem enthält der Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag, der sich an eine noch einzusetzende Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung richtet. Diese Kommission soll sämtliche Fragen zur Gewerbesteuer behandeln, die über die erwähnte Entschärfung der Hinzurechnungen hinausgehen, einschließlich des Abbaus der Gewerbesteuer und ihres Ersatzes durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit einem eigenen Hebesatz

    Verfassungskonform und finanzpolitisch vorteilhaft: Ein aktueller Vorschlag zum Abbau und Ersatz der Gewerbesteuer

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    Das Bundeskabinett hat am 27. März 2002 der Einrichtung einer Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen zugestimmt. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit sollen die Zukunft der Gewerbesteuer sowie die finanziellen Folgen einer effizienteren Abstimmung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe für die Gebietskörperschaften stehen. Zur Zukunft der Gewerbesteuer liegen eine Reihe neuerer Vorschläge vor. Lothar Schemmel, stellvertretender Leiter des Karl-Bräuer-Instituts fasst in diesem Artikel die Argumente für eine Forderung nach Abbau der Gewerbesteuer, die das Karl-Bräuer-Institut geäußert hat, zusammen

    Microwave Photoelasticity: A Resonant Wavelength Approach Applied to PEEK Polymer

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    Every nondestructive testing (NDT) technique has its unique set of advantages and limitations. Currently, the only existing noncontact NDT method capable of measuring sub-surface stresses, in optically opaque materials, at near-real-time speeds and over large areas is Microwave Photoelasticity (MP). This paper presents a new MP approach, which correlates changes in resonant wavelengths to changes in stress. In addition to a theoretical outline of the approach, the design and operation of an instrument capable of conducting these measurements is described. Finally, the technique is demonstrated by conducting measurements on polyetheretherketone, commonly known as PEEK, polymer. Between the W-Band frequencies of 105 to 115 GHz, PEEKs stress-optic-coefficient was determined to be of = 0.20 0.02 1/GPa

    Neuromorphic Learning towards Nano Second Precision

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    Temporal coding is one approach to representing information in spiking neural networks. An example of its application is the location of sounds by barn owls that requires especially precise temporal coding. Dependent upon the azimuthal angle, the arrival times of sound signals are shifted between both ears. In order to deter- mine these interaural time differences, the phase difference of the signals is measured. We implemented this biologically inspired network on a neuromorphic hardware system and demonstrate spike-timing dependent plasticity on an analog, highly accelerated hardware substrate. Our neuromorphic implementation enables the resolution of time differences of less than 50 ns. On-chip Hebbian learning mechanisms select inputs from a pool of neurons which code for the same sound frequency. Hence, noise caused by different synaptic delays across these inputs is reduced. Furthermore, learning compensates for variations on neuronal and synaptic parameters caused by device mismatch intrinsic to the neuromorphic substrate.Comment: 7 pages, 7 figures, presented at IJCNN 2013 in Dallas, TX, USA. IJCNN 2013. Corrected version with updated STDP curves IJCNN 201

    Erbschafsteuer und Grundgesetz: Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht

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    Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund der Steuerzahler erneut Gelegenheit gegeben, sich in einem Verfahren als Sachverständiger zu äußern. Auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand stehen diesmal die Bewertungs- und Tarifvorschriften der Erbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof ist nämlich der Ansicht, dass diese Regelungen verfassungswidrig sind, und hat seine Bedenken dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Der Bundesfinanzhof hält es für unzulässig, dass die Vermögensarten unterschiedlich bewertet, aber einem einheitlichen Steuersatz unterworfen werden. Konkret wendet er sich gegen den zu niedrigen Ansatz von Grund- und Betriebsvermögen, der seines Erachtens gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Aus der Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, die im Karl-Bräuer-Institut verfasst wurde, ist die vorliegende Sonderinformation entstanden. Sie gibt die Stellungnahme nahezu vollständig im Wortlaut wieder. Die Abweichungen beschränken sich auf zusätzliche Fußnoten erläuternder Art und auf einige redaktionelle Änderungen des Textes. Zudem werden die in der Stellungnahme herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch mit den Fundstellen im Bundessteuerblatt zitiert, sofern sie dort wiedergegeben werden. Die Literaturangaben sind auf ein Minimum beschränkt, weil der Bundesfinanzhof in seinem Vorlagebeschluss auf die einschlägigen Veröffentlichungen hingewiesen und die am häufigsten vorgebrachten Kritikpunkte genannt hat. Zudem setzt sich die Stellungnahme mit diesen Punkten im Einzelnen auseinander. Schließlich wurden die Ergebnisse der Stellung-nahme für die vorliegende Veröffentlichung in einem abschließenden Abschnitt zusammengefasst. --

    Verfassungskonform und finanzpolitisch vorteilhaft: Ein aktueller Vorschlag zum Abbau und Ersatz der Gewerbesteuer

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    Das Bundeskabinett hat am 27. März 2002 der Einrichtung einer Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen zugestimmt. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit sollen die Zukunft der Gewerbesteuer sowie die finanziellen Folgen einer effizienteren Abstimmung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe für die Gebietskörperschaften stehen. Zur Zukunft der Gewerbesteuer liegen eine Reihe neuerer Vorschläge vor. Lothar Schemmel, stellvertretender Leiter des Karl-Bräuer-Instituts fasst in diesem Artikel die Argumente für eine Forderung nach Abbau der Gewerbesteuer, die das Karl-Bräuer-Institut geäußert hat, zusammen.Gemeindefinanzierung, Gewerbesteuer, Finanzreform, Deutschland

    Staatsverschuldung und öffentliche Investitionen: Im ersten Schritt Schlupflöcher beseitigen - auf mittlere Sicht Kreditfinanzierung verbieten

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    Die Schwäche des europäischen Stabilitätspakts und das Versagen des nationalen Stabilitätspakts, die das Institut im ersten Teil der Schrift feststellt, erhöhen die Bedeutung der Kreditgrenzen, die das Grundgesetz und die Landesverfassungen enthalten. Allerdings ergeben die Ermittlungen des Instituts, dass auch diese Kreditgrenzen bisher nicht im Stande waren, den starken Anstieg der Staatsverschuldung zu verhindern. Anhand verschiedener Verschuldungsszenarien wird aufgezeigt, wie sich die Staatsverschuldung zu entwickeln droht. Im zweiten Teil der Schrift werden die schwerwiegenden haushaltspolitischen und wachstumspolitischen Mängel und Nachteile sowie die Verzerrungen der finanzpolitischen Willensbildung erörtert, die mit einer fortgesetzt hohen Staatsverschuldung verbunden sind. Sie lassen erkennen, dass eine Begrenzung der Staatsverschuldung unverzichtbar ist. Deshalb untersucht die Schrift, weshalb die bestehende Begrenzung der Kreditfinanzierung auf die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionen praktisch wirkungslos geblieben ist. Als ausschlaggebender Grund stellt sich der zu weit bemessene Investitionsbegriff heraus. Zudem wurden die Ausnahmen von der Kreditgrenze häufig unzulässig in Anspruch genommen, was insbesondere für die Überschreitung der Kreditgrenze anlässlich einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gilt. Die Schrift belegt die Existenz und die Nutzung dieser und anderer Schlupflöcher mit einschlägigen Beispielen. Im dritten Teil der Schrift wird ein zweistufiger Reformvorschlag mit jeweiligen Detailempfehlungen unterbreitet. Im ersten Schritt soll die investitionsbezogene Kreditgrenze durch Schließung der Schlupflöcher wirksam gemacht werden, indem vor allem der Investitionsbegriff eng gefasst, die Kreditgrenze auch für den Haushaltsvollzug verbindlich und die Kreditfinanzierung anlässlich einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gegen Missbrauch geschützt wird. Im zweiten Schritt soll ein grundsätzliches Verbot der Kreditfinanzierung in den Verfassungen des Bundes und der Länder verankert werden. Nur noch in zwei Ausnahmefällen, nämlich bei konjunkturellen Mindereinnahmen und Mehrausgaben sowie bei Katastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen, soll eine zeitlich begrenzte Kreditfinanzierung zulässig sein. Zu den weiteren Voraussetzungen soll vor allem die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im Parlament gehören. Für dieses Verbot der Kreditfinanzierung wird eine detaillierte Neuformulierung des Art. 115 GG unterbreitet. Ergänzend werden weitere Reformschritte empfohlen. Sie reichen von der Erhöhung der Merklichkeit der Kreditfinanzierung und vom Abbau der Schuldenillusion über die Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Anpassung der Ausgaben an die nachhaltig erzielbaren Einnahmen bis zur Forderung, die finanz- und haushaltspolitische Überwachung zu intensivieren. Insbesondere wird empfohlen, die Kontrolle der Kreditfinanzierung bzw. des Verschuldungsverbots durch die Verfassungsgerichte zu stärken und auszuweiten. In diesem Zusammenhang wird ein spezifiziertes Antragsrecht der Rechnungshöfe zu den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder vorgeschlagen. Verfassungswidrige Kreditfinanzierungen sollen finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. --

    Closed-drift thruster investigations

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    Recent data obtained from a second generation closed-drift thruster design, employing Hall current acceleration is outlined. This type device is emphasized for electric propulsion for geocentric mission applications. Because geocentric mission profiles are best achieved with a specific impulse range of 1000 to 2000 s, closed-drift thrusters are well suited for this application, permitting time payload compromises intermediate of those possible with either electrothermal or electrostatic devices. A discussion is presented of the potential advantages of using a 1000 to 2000 s device for one way orbit raising of nonpower payloads. Because closed-drift thruster operation is not space charge limited, and requires only one power circuit for steady state operation, their application is technically advantageous. Beam, plasma and thrust characteristics are detailed for a range of operating conditions

    Staatsverschuldung und öffentliche Investitionen: Im ersten Schritt Schlupflöcher beseitigen - auf mittlere Sicht Kreditfinanzierung verbieten

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    Die Schwäche des europäischen Stabilitätspakts und das Versagen des nationalen Stabilitätspakts, die das Institut im ersten Teil der Schrift feststellt, erhöhen die Bedeutung der Kreditgrenzen, die das Grundgesetz und die Landesverfassungen enthalten. Allerdings ergeben die Ermittlungen des Instituts, dass auch diese Kreditgrenzen bisher nicht im Stande waren, den starken Anstieg der Staatsverschuldung zu verhindern. Anhand verschiedener Verschuldungsszenarien wird aufgezeigt, wie sich die Staatsverschuldung zu entwickeln droht. Im zweiten Teil der Schrift werden die schwerwiegenden haushaltspolitischen und wachstumspolitischen Mängel und Nachteile sowie die Verzerrungen der finanzpolitischen Willensbildung erörtert, die mit einer fortgesetzt hohen Staatsverschuldung verbunden sind. Sie lassen erkennen, dass eine Begrenzung der Staatsverschuldung unverzichtbar ist. Deshalb untersucht die Schrift, weshalb die bestehende Begrenzung der Kreditfinanzierung auf die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionen praktisch wirkungslos geblieben ist. Als ausschlaggebender Grund stellt sich der zu weit bemessene Investitionsbegriff heraus. Zudem wurden die Ausnahmen von der Kreditgrenze häufig unzulässig in Anspruch genommen, was insbesondere für die Überschreitung der Kreditgrenze anlässlich einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gilt. Die Schrift belegt die Existenz und die Nutzung dieser und anderer Schlupflöcher mit einschlägigen Beispielen. Im dritten Teil der Schrift wird ein zweistufiger Reformvorschlag mit jeweiligen Detailempfehlungen unterbreitet. Im ersten Schritt soll die investitionsbezogene Kreditgrenze durch Schließung der Schlupflöcher wirksam gemacht werden, indem vor allem der Investitionsbegriff eng gefasst, die Kreditgrenze auch für den Haushaltsvollzug verbindlich und die Kreditfinanzierung anlässlich einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gegen Missbrauch geschützt wird. Im zweiten Schritt soll ein grundsätzliches Verbot der Kreditfinanzierung in den Verfassungen des Bundes und der Länder verankert werden. Nur noch in zwei Ausnahmefällen, nämlich bei konjunkturellen Mindereinnahmen und Mehrausgaben sowie bei Katastrophen und kriegerischen Auseinandersetzungen, soll eine zeitlich begrenzte Kreditfinanzierung zulässig sein. Zu den weiteren Voraussetzungen soll vor allem die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im Parlament gehören. Für dieses Verbot der Kreditfinanzierung wird eine detaillierte Neuformulierung des Art. 115 GG unterbreitet. Ergänzend werden weitere Reformschritte empfohlen. Sie reichen von der Erhöhung der Merklichkeit der Kreditfinanzierung und vom Abbau der Schuldenillusion über die Entlastung der öffentlichen Haushalte durch Anpassung der Ausgaben an die nachhaltig erzielbaren Einnahmen bis zur Forderung, die finanz- und haushaltspolitische Überwachung zu intensivieren. Insbesondere wird empfohlen, die Kontrolle der Kreditfinanzierung bzw. des Verschuldungsverbots durch die Verfassungsgerichte zu stärken und auszuweiten. In diesem Zusammenhang wird ein spezifiziertes Antragsrecht der Rechnungshöfe zu den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder vorgeschlagen. Verfassungswidrige Kreditfinanzierungen sollen finanzielle Sanktionen nach sich ziehen
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