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Der Tatbegriff des § 24 StGB
Ein Straftatversuch verläuft oft anders, als der Täter ihn sich bei Beginn vorstellte. Ob trotz solcher Änderungen das dem Täter mögliche Weiterhandeln noch Fortsetzung des begonnenen Versuchs wäre, hängt von der Auslegung des Tatbegriffs ab, davon also, ob das Ausgeführte mit dem Möglichen zu einer „Tat“ i.S.d. § 24 StGB verschmelzen würde. Rechtsprechung und Teile der Literatur haben diese Fragestellung aus dem Blick verloren und lösen problematische Fälle über die Anwendung gesetzesfremder Begriffe und ungeschriebener Rechtsfiguren. Die methodische Überzeugung des Autors ist es, dass dieser Weg in die Irre führt. Er stellt daher früh die Weiche, allein das Gesetz entscheidend sein zu lassen. Seine Ergebnisse gewinnt er aus einer methodengerechten Auslegung des § 24 StGB
Der Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen und die Bedeutung von Handlungssphären
Stoecker R. Der Unterschied zwischen Töten und Sterbenlassen und die Bedeutung von Handlungssphären. In: Bublitz JC, Bung J, Grünewald A, Magnus D, Putzke H, Scheinfeld J, eds. Recht - Philosophie - Literatur. Festschrift für Reinhard Merkel zum 70. Geburtstag. Teilband I. Schriften zum Strafrecht. Vol 355. Berlin: Duncker & Humblot GmbH; 2020: 649-666
Verhältnismäßigkeit und Kompromisse am Beispiel des deutschen Abtreibungsgesetzes
Zanetti V. Verhältnismäßigkeit und Kompromisse am Beispiel des deutschen Abtreibungsgesetzes. In: Bublitz JC, Bung J, Grünewald A, Magnus D, Putzke H, Scheinfeld J, eds. Recht - Philosophie - Literatur. Festschrift für Reinhard Merkel zum 70. Geburtstag. Teilband II. Schriften zum Strafrecht . Vol 355. Berlin: Duncker & Humblot; 2020: 1141-1162