179 research outputs found

    Zunehmende Altersarmut in Deutschland : vermeidbar oder unvermeidlich?

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    „Die Gefahr der Altersarmut wächst“ – ein derzeit in Deutschland häufig gehörter Satz. Doch was bedeutet Altersarmut eigentlich? Altersarmut im Sinne eines nicht existenzsichernden Einkommens kann es streng genommen in Deutschland nicht geben, da mit der Riester-Reform 2001 die Grundsicherung im Alter geschaffen wurde, die allen Rentnern und Rentnerinnen bei Bedürftigkeit ein existenzsicherndes Einkommen gewährt. Derzeit beträgt dieses monatliche Einkommen zwischen 630 und 700 Euro. Im Allgemeinen wird Altersarmut aber nicht in diesem engen Sinne definiert. Vielmehr wird oft bei denjenigen Personen von Altersarmut ausgegangen, die auf diese Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Derzeit sind dies nur rund 2,5 % der Rentner. Die OECD und auch die Bundesregierung in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht sehen ein Armutsrisiko dann, wenn das sog. Nettoäquivalenzeinkommen 60% des Medianeinkommens nicht überschreitet. Derzeit beträgt das Medianeinkommen rund 16.500 Euro im Jahr, so dass für einen Alleinstehenden ein Armutsrisiko dann besteht, wenn sein monatliches Nettoeinkommen weniger als 825 Euro ausmacht. Bei Anwendung dieser Definition ist derzeit laut dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bei etwa 13% der über 65-Jährigen das Risiko der Einkommensarmut gegeben. Dieser Anteil ist nicht höher als die entsprechenden Anteile in anderen Altersgruppen: Für die 50-64-Jährigen beträgt die Quote z.B. 14%. Andere Bevölkerungsgruppen weisen eine noch höhere Quote auf: Für Alleinerziehende beispielsweise beträgt der Anteil 24% und ist damit fast doppelt so hoch wie bei Rentnern. Insgesamt kann derzeit also kein besonderes Problem von Altersarmut in Deutschland konstatiert werden. Allerdings wird befürchtet, dass in Zukunft die wie auch immer definierten Altersarmutsquoten zunehmen werden. Im Folgenden werden die Gründe aufgezeigt, die zu dieser Befürchtung führen, und die Maßnahmen zur Vermeidung höherer Altersarmut analysiert

    Finanzierungsseitige Reform der Pflegeversicherung: Warum und wie?

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    Im Juli will das Bundesministerium für Gesundheit Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Inwieweit ist die Pflegeversicherung reformbedürftig? In welchem Umfang benötigt sie zusätzliche Finanzmittel? Sollte das System auf ein Kapitaldeckungsverfahren umgestellt werden? Welcher Reformbedarf und welche Reformoptionen sind auf der in der Diskussion vernachlässigten Leistungsseite zu sehen? --

    Zusatzbeitrag und sozialer Ausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung: Anreizeffekte und Projektion bis 2030

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    Die angekündigte Finanzierungsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung erlaubt es den Krankenkassen, pauschale Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe zu erheben. Die damit verbundene Reform des sozialen Ausgleichs repariert zwei Fehlkonstruktionen des derzeitigen Systems. Zum einen führt die Bemessung des sozialen Ausgleichs am durchschnittlichen Zusatzbeitrag dazu, dass auch für Geringverdiener ein Anreiz besteht, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Zum andern sorgt der angekündigte kassenübergreifende soziale Ausgleich dafür, dass Wettbewerbsverzerrungen, die im derzeitigen System potentiell aus dem kasseninternen sozialen Ausgleich entstehen können, vermieden werden. Wird der allgemeine Beitragssatz auf dem Niveau von 15,5% festgeschrieben und werden zukünftige zusätzliche Ausgabensteigerungen über Zusatzbeiträge gedeckt, dann wird bis 2030 der Finanzierungsanteil der Zusatzbeiträge im Basisszenario auf 14% und im realistischen Szenario auf 25% der Gesamtausgaben ansteigen. Das Volumen des sozialen Ausgleichs für die Rentner und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist bis 2015 relativ gering, steigt aber bis 2030 auf 15 Mrd. Euro im Basisszenario und 41 Mrd. Euro im realistischen Szenario. Zusammen mit dem allgemeinen Bundeszuschuss erhöht sich der Finanzierungsanteil des Bundes von heute rund 8% auf 9% im Jahr 2030 (Basisszenario) bzw. 18% (realistisches Szenario). Im Vergleich zum rein einkommensorientierten System ohne pauschale Zusatzbeiträge ergeben sich eine Mehrbelastung der Geringverdiener und eine Entlastung der Bezieher höherer Einkommen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn der Zusatzbeitrag dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag entspricht. Wird eine Kasse mit einem günstigeren Zusatzbeitrag gewählt, drehen sich die Tarifverläufe teilweise um und es kann auch für Geringverdiener zu Entlastungen kommen, die umso größer sind, je geringer das Einkommen ist.

    Neue Rentenanpassungsformel: 'Schutzklausel' erfordert 'Nachholfaktor'

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    Die Nachhaltigkeitsfaktor in der Gesetzlichen Rentenversicherung wurde schon bei seiner erstmaligen Anwendung durch die Schutzklausel des § 255e SGB VI faktisch ausgesetzt und damit die gesetzlich fixierten Beitragssatzziele gefährdet. Wie können diese Ziele trotz Schutzklausel noch erreicht werden? --

    Beitragssatzeffekte einer Einbeziehung der Beamten in die GKV

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    Die Einbeziehung der Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein fundamentaler Bestandteil der Bürgerversicherung. Aber auch davon unabhängig wird eine solche Ausweitung des Versichertenkreises oft als ein Mittel zur Verbesserung der finanziellen Situation der GKV vorgeschlagen. Welche Beitragssatzeffekte ergeben sich hieraus kurz und langfristig für die Gesetzliche Krankenversicherung? --

    Rentenanpassung 2010 – Wem nützt die Rentengarantie?

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    Bei der Rentenanpassung 2010 wirkt erstmalig die Rentengarantie, das heißt, die Renten werden nicht gesenkt, obwohl die Löhne und Gehälter der Beschäftigten gesunken sind. In dieser Studie werden die Rentenanpassung 2010 in ihren Einzelheiten näher beleuchtet und die Implikationen der Rentengarantie analysiert. Die Rentengarantie nützt den Rentnern und belastet die Beitragszahler. So wird der Beitragssatz wegen der Rentengarantie über mehrere Jahre um 0,2 Prozentpunkte höher liegen. Bis die unterbliebenen Rentendämpfungen nachgeholt sind, summieren sich die Mehrbelastungen der Beitragszahler auf rund 10 Mrd. Euro. Die mit der Rentengarantie verbundene Umverteilung von Jung nach Alt erweist sich gemessen an der Änderung der impliziten Rendite jedoch als relativ gering, wenn die unterbliebenen Rentenkürzungen nachgeholt werden. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Rentengarantie kein großes Umverteilungspotential in sich birgt, wenn die Lohnsenkungen in zukünftigen Krisen größer ausfallen oder öfters auftreten. Dies beweist der Blick auf die Effekte, die durch die vorher schon gültige alte Schutzklausel zusammen mit der Rentengarantie entstehen. Alle Schutzklauseln zusammengenommen führen im Maximum zu 4% höheren jährlichen Rentenausgaben, zu einem über zehn Jahre um 0,4 Prozentpunkte höheren Beitragssatz und insgesamt zu Mehrbelastungen der Beitragszahler von über 50 Mrd. Euro im Vergleich zu einer Situation ohne jegliche Schutzklausel. Die damit verbundenen intergenerativen Umverteilungseffekte von Jung nach Alt sind durchaus beachtlich. Zudem wird in dieser Studie die Bedeutung des sog. ?-Faktors in der Rentenanpassungsformel hervorgehoben. Der ?-Faktor sorgt dafür, dass mittelfristig die Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne und nicht die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gemäß den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) für die Rentenhöhe maßgeblich ist. Die beitragspflichtigen Löhne sind 2009 nicht zurückgegangen. Der Rückgang der VGR-Löhne im Jahr 2009, der ja Anlass für die Rentengarantie war, wäre aufgrund des ?-Faktors schon im Jahr 2011 für die Höhe der Renten irrelevant gewesen.

    Gleitender Übergang in die Rente durch Flexibilisierung der Teilrente

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    Vor dem Hintergrund der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen wird oft eine Verbesserung der Möglichkeiten des gleitenden Übergangs in die Rente für diejenigen gefordert, die im Alter nicht mehr so viel arbeiten wollen oder können. In dieser Studie werden Optionen eines gleitenden Übergangs miteinander verglichen. Es zeigt sich, dass die weitaus beliebteste Option der Altersteilzeit gegenüber der kaum wahrgenommenen Teilrente aus der Sicht des Versicherten keine wesentlichen Vorteile aufweist. Der große Nachteil der Teilrente sind die starren Stufen und die komplizierte Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen. Durch eine Abschaffung der Stufen könnte die Attraktivität des Teilrentenbezugs und des Hinzuverdiensts wesentlich erhöht und die Altersteilzeit zumindest aus der Sicht des Versicherten obsolet werden

    Die Riester-Förderung – das unbekannte Wesen

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    Die Verbreitung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) verläuft insgesamt nach wie vor sehr dynamisch. Zehn Jahre nach Einführung der Riester-Rente ist ihre Verbreitung jedoch in bestimmten Bevölkerungsgruppen noch relativ gering. Ein Grund dafür scheint zu sein, dass ein großer Anteil nichts von seiner Förderberechtigung weiß. Damit kann bei diesen Personen die Förderung ihren Zweck nicht erfüllen, die Entscheidung für eine Riester-Rente positiv zu beeinflussen. Das mangelnde Wissen über die Förderberechtigung ist in den unteren Einkommensgruppen, in denen die Riester-Rente am wenigsten verbreitet ist, am stärksten ausgeprägt. Zudem wissen viele, die einen Riester-Vertrag haben, nicht über die Höhe der Förderung Bescheid. Dies beeinträchtigt die Akzeptanz der Riester-Rente und begünstigt Stornierungen. Die Fehleinschätzung der Förderhöhe kann an der komplizierten Ausgestaltung der Förderung liegen. Bevor über eine Änderung der Förderhöhe oder gar über ein Obligatorium nachgedacht wird, sollten die Informationen über die Förderberechtigung intensiviert werden und eine weitere Vereinfachung der Förderung in Erwägung gezogen werden

    Auf der Suche nach der besten Rentenanpassungsformel

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    Der seit 2004 gültige und 2007 um den Nachholfaktor erweiterte Mechanismus zur jährlichen Rentenanpassung ist in die Kritik geraten: zu kompliziert und nicht nachvollziehbar. Deshalb werden in dieser Studie die Rentenanpassungsformel im Status quo und alternative Anpassungsformeln miteinander verglichen und anhand verschiedener Kriterien beurteilt. Es zeigt sich, dass die derzeit gültige Formel besser ist als ihr Ruf. Jedoch stellt eine Anpassungsformel mit Lohnanpassung ergänzt um einen Nachhaltigkeitsfaktor eine gute Alternative dar. Diese Rentenanpassungsformel ist einfach, berechenbar, sorgt für eine Beteiligung der Rentner am Produktivitätsfortschritt, impliziert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beitragssatzstabilisierung und Rentenniveaustabilisierung, hält die intergenerative Ungleichbehandlung in Grenzen und sorgt dafür, dass die Rentenversicherung ein sich selbst stabilisierendes System darstellt. Dagegen sind Rentenanpassungsformeln, die sich an der Lohnsummenentwicklung oder an der Inflationsrate orientieren, weniger geeignet, weil sie die demographische Entwicklung nicht adäquat berücksichtigen.
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