98 research outputs found

    Soziale Schichtung, Familienerziehung und Schulerfolg in der Sowjetunion

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    Die entscheidende Bedeutung der Bildungspolitik für die ökonomische und soziale Umgestaltung der Gesellschaft ist in der Sowjetunion früh erkannt worden. Diese Tatsache wird verständlich, wenn man die historischen Bedingungen berücksichtigt, unter denen die erste Sowjetregierung nach der Revolution angetreten ist. Die sowjetische Führung stand vor der Aufgabe, aus einem weitgehend analphabetischen Agrarland eine gebildete Industriegesellschaft zu machen und damit kurzfristig eine Entwicklung zu planen und durchzuführen, die sich im übrigen Europa bereits seit Jahrzehnten angebahnt hatte

    Kulturvergleichende Ansätze in der Sozialisationsforschung

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    Vorbemerkung Der interkulturelle Vergleich gilt in den Sozial- und Verhaltenswissenschaften als komplexer Forschungsansatz, weil er mit einer Vielfalt methodischer Verfahren - z. B. Beobachtung, Befragung, Experiment, Sekundäranalyse - arbeitet und nicht auf einen bestimmten Gegenstandsbereich oder eine bestimmte Wissenschaftsdisziplin festgelegt ist. Der besondere heuristische Wert kulturvergleichender Forschung ist darin zu sehen, daß er (eher als andere Ansätze) zur Überprüfung der Gültigkeit gängiger Hypothesen - z.B. der Annahme eines bestimmten Phasenverlaufs der Persönlichkeitsentwicklung als universaler Gesetzmäßigkeit - und der Aussagekraft gängiger Methoden - z.B. der Frage der Populationsabhängigkeit klassischer Testverfahren - beitragen und die Entwicklung neuer Hypothesen und modifizierter Verfahren anregen kann; damit ist der interkulturelle Vergleich auch geeignet, dem Ethnozentrismus in nationalen Forschungstraditionen sowie in den allgemeinen Urteilen über andere Völker entgegenzuwirken. Das zentrale Anliegen kulturvergleichender Forschung besteht darin, die historisch gewachsenen und institutionalisierten Lebensformen verschiedener Völker als Rahmenbedingungen für menschliches Handeln und Verhalten zu beschreiben und zu analysieren

    Leitsätze und Empfehlungen zur Familienpolitik im vereinigten Deutschland : Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

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    Die Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland geht von dem Schutz und der umfassenden Förderung von Ehe und Familie als grundlegenden Institutionen der Gesellschaft (Art. 6 Abs. 1 GG) aus. Im Zentrum familienpolitischer Überlegungen und Konzeptionen steht dabei die in Art. 6 Abs. 2 GG umschriebene Auffassung, wonach „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" sind. Familienpolitik versteht sich dabei als integraler Teil der Gesellschaftspolitik. Da sich ihre bereichsspezifischen Ziele an übergeordneten, mit zentralen gesellschaftlichen Wertvorstellungen besetzten Leitbildern orientieren, geht die verfassungsrechtliche Legitimation von Familienpolitik über den Art. 6 GG hinaus; ebenfalls zur Anwendung kommen Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde); Art. 2 GG (Freiheitsrecht); Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) sowie die Artikel 20 GG und 28 GG (Sozialstaatsgebot)

    Neuere Untersuchungen zum Bildungswesen in sozialistischen Ländern

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    Wenn 22 Titel, darunter 16 monographische Buchpublikationen, zum Gegenstand eines Sammelreferates werden, ist eine gründliche Auseinandersetzung mit einzelnen Veröffentlichungen nicht zu erwarten. Umgekehrt ergibt sich hier die Chance, eine repräsentative Auswahl von neueren Beiträgen gemeinsamen Fragen zu unterziehen; daraus sollen sich neben einer Informations- und Orientierungshilfe für eine breitere Leserschaft eine methodologische Reflexion über dieses Forschungsgebiet und Hinweise für eine gezieltere Forschungspolitik ergeben. Um diesen Anliegen gerecht zu werden, werden die Kurzbesprechungen zu einzelnen, nach Themenschwerpunkten geordneten Titeln (Teil I) durch einige erkenntnistheoretische (Teil II) und forschungspolitische Überlegungen (Teil III) ergänzt. Die Auswahl der hier besprochenen Untersuchungen basiert auf der subjektiven Informiertheit des Verfassers über wichtige Publikationen in einem begrenzten Zeitraum (schwerpunktmäßig 1972-1974). Zeitschriftenbeiträge blieben dabei unberücksichtigt. Trotz dieser pragmatisch orientierten Entscheidung wird man davon ausgehen können, daß die Auswahl sowohl quantitativ als auch hinsichtlich der thematischen Schwerpunkte und der angewandten wissenschaftlichen Methoden für die Forschungsproduktion in dem angesprochenen Bereich repräsentativ ist. Da eine Charakterisierung der Arbeiten unter methodologischem Aspekt versucht wird, kann eine Auseinandersetzung mit bereits vorhandenen Rezensionen zu einigen der Publikationen unterbleiben, da in ihnen der hier gewählte Gesichtspunkt nur untergeordnete Bedeutung hat

    Familienerziehung oder Kollektiverziehung? Eine falsche Alternative

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    Wenn der „Tod der Familie" (Cooper 1972) annonciert und die „völlige Verrottung der Institution Familie" verkündet wird (Kommune 2 1969, S. 70), so können solche Einschätzungen und können darauf aufbauende Programme, einen „radikalen Bruch mit der überkommenen Dreiecksstruktur der Familie" herbeizuführen (Kommune 2 1969, S. 70), doch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Familie, und zwar in ihrer nun schon seit mehreren Generationen überkommenen Form der monogamen Kleinfamilie, die beständigste soziale Gruppe darstellt. Gerade für die Bundesrepublik ließe sich auf der Grundlage zahlreicher neuerer Untersuchungen leicht nachweisen, daß auch in der jungen Generation die starke Bindung an die Herkunftsfamilie, die Treue zu einem Partner vor der Ehe und das frühzeitige Eingehen einer grundsätzlich monogamen Ehe, die intensive Bindung an die selbstgegründete Familie und die Übernahme der traditionellen Macht- und Rollenverteilung zwischen Mann und Frau innerhalb dieser Familie massenweise verbreitet ist (vgl. z. B. Pfeil 1968). Von daher muß die Familie in ihrer gegenwärtigen Form zunächst als das Normale und Bewährte, als das Selbstverständliche erscheinen. Weder ihre historische und gesellschaftliche Bestimmtheit noch ihre potentielle Veränderbarkeit ist Gegenstand des Alltagsbewußtseins

    Familiale Sozialisation in heutigen Industrienationen

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    Die Rede von "heutigen Industrienationen" deutet darauf hin, daß moderne Gesellschaften vergleichbare Systemeigenschaften entwickeln, die sie von traditionalen, landwirtschaftlich bestimmten Gesellschaften grundlegend unterscheiden (vgl. den Beitrag von Huber in diesem Band) und die für die Struktur der Familie und die Wahrnehmung ihrer Sozialisationsaufgaben folgenreich sind. Im ersten Teil des folgenden Beitrages werden daher einige der Auswirkungen der Modernisierung auf die Rahmenbedingungen familialer Sozialisation erörtert. Im zweiten Teil werden einerseits methodologische Überlegungen angestellt, insbesondere zur Frage, wie eine kulturvergleichende Sozialisationsforschung der Eigendynamik von Familien, der Pluralisierung familialer Lebensformen und dem aktiven Charakter kindlicher Lernprozesse gerecht werden kann; andererseits kommen empirische Befunde über Bedingungen, Prozesse und Wirkungen familialer Sozialisation in ausgewählten Gesellschaften in Ost und West zur Sprache. Der kurze Schlußteil fragt nach dem Zusammenhang zwischen Forschung, Praxis und Politik

    Vorschulpädagogische Forschung in der DDR

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    "Die Kindergärten sind Stätten frohen Kinderlebens ... In den Kindergärten lernen die Kinder, in zunehmendem Maße selbständig in der Gemeinschaft tätig zu sein. Sie sind in einer ihren Kräften angemessenen Weise auf das Lernen in der Schule vorzubereiten ..." (Gesetz 1965, S. 380). So oder ähnlich ist der Kindergarten und seine Bildungsaufgabe beschrieben worden, so lange er besteht: in den Aufrufen und Schriften von Friedrich Fröbel ebenso wie in den Selbstdarstellungen der Kindergartenbewegung in der Trägerschaft der katholischen Kirche im 19. Jahrhundert, im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 ebenso wie im 1965 in der DDR in Kraft getretenen "Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem", aus welchem die zitierten Sätze stammen

    Familie und Beratung : Familienorientierte Beratung zwischen Vielfalt und Integration

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    Der familienpolitische Begründungszusammenhang familienorientierter Beratung ergibt sich aus den in unserem Staat garantierten Grundrechten des Menschen, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt sind. Insbesondere die Artikel 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) in Verbindung mit der Sozialstaatsverpflichtung in den Artikeln 20 und 28 GG verpflichten den Staat, die Familie materiell (z.B. durch Familienlastenausgleich und Erziehungsgeld) und rechtlich (speziell durch das Ehe- und Familienrecht) zu schützen und so die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern, Müttern und Vätern zu schaffen, und dabei auch die Ausfüllung dieses Rahmens durch psychosoziale Beratung zu erleichtern

    Kommunikation und Kooperation im Sozialisationsprozeß

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    Eine stichwortartige Zusammenfassung der Beobachtungsergebnisse könnte in dieser Terminologie lauten: Die beobachteten Kindergartenkinder nehmen an einem Kommunikationsgeschehen teil, das überwiegend von der Autorität der erwachsenen Bezugsperson getragen und bestimmt wird. Die Kinder werden zwar zu Gruppenspielen und anderen Gruppenaktivitäten, aber kaum zu selbständiger Kooperation und zu kritischer Rollendistanz angeregt. Zwischen beiden Tendenzen besteht ein Zusammenhang

    Erziehung zur Anpassung? Sozialisationsprozesse im Wandel ; Politik - Forschung - Praxis

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    Erziehung zur Anpassung in der Deutschen Demokratischen Republik? Das Fragezeichen kann man getrost weglassen. Erziehung zur Anpassung in der Bundesrepublik Deutschland? Auch hier braucht es kein Fragezeichen. Erziehung ist Anpassung. "Erziehen heißt", so Jean Piaget, "das Kind an das soziale Milieu des Erwachsenen anzupassen, mit anderen Worten, die psychobiologische Beschaffenheit des Individuums in Abhängigkeit von der Gesamtheit der kollektiven Realitäten, denen die Gemeinschaft Wert beimißt, zu verändern." "Es ist - und gewiß mit Recht - gesagt worden", so Sigmund Freud, "jede Erziehung sei eine parteiisch gerichtete, strebe an, daß sich das Kind der bestehenden Gesellschaftsordnung einordne, ohne Rücksicht darauf, wie wertvoll oder wie haltbar diese an sich sei." Die meisten Leser, auch die Pädagogen, werden solchen Beschreibungen zustimmen: so ist Erziehung. Und nicht nur in der DDR. Um auch noch einen Pädagogen zu Wort kommen zu lassen: "Eine Norm und feste Maxime der Erziehung gibt es nicht und hat es nie gegeben. Was man so nennt, war stets nur die Norm einer Kultur, einer Gesellschaft, einer Kirche, eines Zeitalters, der, wie alle gebundene Regung und Handlung des Geistes, auch die Erziehung hörig war und die sie in ihre Sprache übertrug." Erziehung zur Anpassung ist also eine allgemeine Tatsache
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