109 research outputs found
Das Gesundheitswesen als Politik der Europäischen Gemeinschaft
Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung der einschlägigen Urteile des EuGH zur
Patientenmobilität, beginnend mit den Erkenntnissen Kohll und Decker aus dem Jahr 1998
bis hin zu den aktuellsten Entscheidungen Watts und Stamatelaki aus dem Jahr 2006, um
auf einer abstrakteren Ebene Antworten darauf zu erhalten, wohin sich die nationalen
Gesundheitssysteme unter Einfluss der europäischen Gesundheitspolitik entwickeln
werden.
Untersucht wird in diesem Zusammenhang auch die Instituionalierung des
Gesundheitswesen in der Union – welche Organe und Ausschüße haben Einfluss auf die
Europäische Gesundheitspolitik und welche Neuerungen bringt in diesem Zusammenhang
der Vertrag von Lissabon?
Über die bereits erwähnten Erkenntnisse hinaus werden die wichtigsten Bestimmungen
des EGV in diesem Kontext untersucht – Art. 152 EGV als sachliche Kompetenz der
Gemeinschaft fĂĽr Initiativen im Bereich des Gesundheitswesen legt fest, in welchem
Umfang und mit welchen Mitteln Maßnahmen gesetzt werden können. Entgegen dem in
dieser Bestimmung enthaltenen Harmonisierungsverbot fĂĽr MaĂźnahmen, die den Schutz
der Gesundheit zum Gegenstand haben, entfalten die Urteile des EuGH eine
rechtsvereinheitlichende Wirkung insofern, als dass durch die vom Gerichtshof gewählten
Maßstäbe, wann die Wartezeit auf eine medizinische Behandlung als unvertretbar
angesehen werden muss, sich an einem internationalen Standard orientieren.
Um die Antwort auf die Lösung dieses Problemkreises zu erhalten ist es notwendig
gewesen, Art. 95 EGV als Instrument zur Rechtsangleichung genauer zu untersuchen:
sowohl die Lehre als auch der Gerichtshof bejahen dort die Möglichkeit,
gesundheitsschĂĽtzende Aspekte in Regelungen einflieĂźen zu lassen, sofern das Hauptziel
der Regelung die Verwirklichung des Binnenmarktes bleibt. Vor diesem Hintergrund sind
auch die Urteile zur Patientenmobilität zu sehen, mit welchen der Gerichtshof primär die
Verwirklichung der passiven Dienstleistungsfreiheit sicherstellen wollte und dabei – wie
auch in Art. 95 Abs. 3 EGV vorgesehen – ein hohes Gesundheitsschutzniveau festlegte.
Des weiteren wird in dieser Arbeit die systematische Stellung des Art. 152 EGV im
Vertrag untersucht und verschiedene Verbindungen zu anderen Bestimmungen aufgezeigt,
die ebenfalls mit dem Thema des Gesundheitsschutzes in engem Zusammenhang stehen.
Zusammenfassend ist feszuhalten, dass die einschlägigen Urteile des Gerichtshofes
nicht als Ultra-vires-Akte zu qualifizieren sind. Es ist zwar unbestreitbar, dass der EuGH
seine Rolle als Ausleger und Wahrer des Gemeinschaftsrechts in diesem Fall sehr weit
verstanden hat (dies auch mit der Bejahung eines originären Anspruchs auf Übernahme der
Kosten von Auslandsbehandlungen durch den Versicherer des Wohnortmitgliedstaats
basierend auf Art. 49 EGV), jedoch bewegt er sich innerhalb der Grenzen der Zulässigkeit,
solange er mit seinen Urteilen die Verwirklichung der Grundfreiheiten und den Abbau von
Hemmnissen bezweckt
Near- and far-field plume studies of a one-kilowatt arcjet
Peer Reviewedhttp://deepblue.lib.umich.edu/bitstream/2027.42/76045/1/AIAA-23997-966.pd
Sensitivity analysis and probabilistic re-entry modeling for debris using high dimensional model representation based uncertainty treatment
Accurate Prediction of Non-Gravitational Forces for Precise Orbit Determination - Part I: Principles of the Computation of Coefficients of Force and Torque
On the feasibilty of drone towing
The concept of aerotow for gliders with a tow-drone instead of a tow-plane is presented based on the historical development of aerotow and estimated in comparison to the current state of the art for gliders. The estimation uses the measurement results from the thrust flap = "Schubklappen" project SKA
- …