7 research outputs found
Grundlagen für eine komplexe Informations- und Handlungsplanung
- Author
- A Schulz
- A Wald
- CE Shannon
- Die Gleichsetzung von Kontrolle und Rückkopplung zur Anpassung an beobachtete Planabweichungen findet sich z.B. bei Koontz
- E Frese
- E Heinen
- E Witte
- E Witte
- G Kramer
- G Kramer
- G Menges
- G Menges
- G Menges
- H Chernoff
- H Jakob
- H Meffert
- H Meffert
- H Schneeweiß
- J Bidlingmaier
- J Bidlingmaier
- J Marschak
- J Milnor
- J Wild
- J Wild
- J Wild
- LJ Savage
- P Page
- RL Ackoff
- T Page
- W Dichtel
- W Edwards
- W Kirsch
- W Wittmann
- WT Morris
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
- Publication date
- 01/01/1973
- Field of study
Primat des Gesetzes unter den Rechtsquellen?
- Author
- + 1751
- A Keller
- A Lebrun
- AAO Arnaud
- B.Schnyder Das Schweizerische Zivilgesetzbuch
- Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 27. November 1879
- E.Huber A.A. O. Bd.4 (1893) S.480 Anm.5 nennt das Municipale von Freiburg Art.410 als einzige schweizerische Rechtsquelle für den Vorbehalt betr. Ehebruchskinder bei der Legitimation von unehelichen Kindern. Im kanonischen Recht (c 6 X 4.17) war die Ehe zwischen Ehebrechern schlechthin folglich nach hoher Meinung auch die Legitimation von Ehebruchkindern verboten
- E.Huber System und Geschichte des Schweizerischen Privat-rechtes Bd.1 (Basel
- Guhl/Merz/Kummer
- H Huber
- H Rausch
- Hierüber J.W.Hedemann
- Hierüber und statt aller
- Hierüber Urs Gut
- Hierüber W.Fikentscher
- II S.718 f. 30 II S.600) Vgl. Oser A.A. O. zu Art.48 OR I, 1 S.203 f.
- K.Eichenberger Die Problematik der parlamentarischen Kontrolle im Verwaltungsstaat
- K.Spiro Die Begrenzung privater Rechte durch Verjährungs-, Verwirkungs- und Fatalfristen Bd.1 Die Verjährung von Forderungen (Bern
- O Bourjon
- O Saladinaa
- Oeuvres
- P Marburger
- PA Fenet
- Part.III Kap.2 Art.IV
- S.1 ff.
- S.34 f. (der von Rechtserzeugungsquellen statt von Rechtsentstehungsquellen spricht)
- S.82 ff.
- Schneider/Fick Schweizerisches Obligationenrecht mit Erläuterungen Bd.1 (1896) (wobei man wissen muß, daß Fick einer der maßgebenden Redaktoren des aOR gewesen ist) ver-weisen auf S.66 unter den Quellen zu Art.16 aOR auf Art
- So Art.1227 = D 50 17, 129, 1 und 50, 17, 135 sowie Art
- So wurden bereits das Adoptionsrecht durch das Bundesgesetz vom
- Sp.1616
- Stattaller
- V.Degoumois
- W Leiser
- zusammenfassend F.Elsener
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
- Publication date
- 01/01/1982
- Field of study
Steuerrecht
- Author
- A Sachsen
- Alfandari/Nardone
- Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bislang jedoch nicht erkennen lassen ihre Rechtsauffassung dahingehend zu ändern, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot anzunehmen
- B Spendenrechts
- B Weiterentwicklung
- BB Kessler
- Bei Sachspenden reicht die mittelbare Verwendung des Verkaufserlöses für den begünstigten Zweck (Heinicke in
- Bertelsmann-Stiftung/Maecenata Institut für Dritter-Sektor-Forschung (Hrsg.) Expertenkommission zur Reform des Stiftungs-und Gemeinnützigkeitsrechts, Materialien, Geserich, Privater, gemein-wohlwirksamer Aufwand im System der deutschen Einkommensteuer und des europäischen Rechts, S. 211, 217
- Bezogen auf die steuerliche Kontrolle von in anderen Mitgliedstaaten geleisteten Beitragszahlungen sowie verwaltungstechnische Schwierigkeiten — EuGH Rs. 204/90, Slg. 1992, S. I-249 = EuZW 1992, S. 215 (216 Nr. 20 ff.). Auch verlangt die Finanzverwaltung selbst von den Finanzbehörden eine Überprüfung der Mittelverwendung im Ausland bzw. im Fall der Weitergabe von Mitteln an ausländische Körperschaften, die Prüfung, ob diese einer Körperschaft i.S.d
- BFH Dazu
- BFH Siehe
- BFH So
- BFH BStB1. II 1986, S. 88 (91)
- BFH BStB1. II 1990, S. 237 (239)
- BFH BStB1. II 1991, S. 258
- BFH/NV
- BGB1. I
- BGB1. I 1985 S
- Bisher waren geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von der Sozialversicherung freigestellt. Voraussetzung hierfür war in erster Linie dass der Monatslohn 325 Euro nicht überstieg, wobei mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammengerechnet wurden. Keine Addition erfolgte mit einer Hauptbeschäftigung. Bei Überschreitung der Monatslohngrenze waren die üblichen Arbeitnehmer-und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zu entrichten. Seit 1.4
- BMF Kirchhof
- Boochs in
- BR-Drs. 418/99 S. 13
- BS Stiftungskapital
- BSBI Befreiungen
- BSBI Befreiungen
- BSBI Bfh
- BSBI Hannover
- BSBI Stiftungskapital
- BVerfG BB 1993, S. 2068 (2070)
- Clark ALI-ABA Course of Study
- D Gesetz
- D Gesetzentwurf
- D Gesetzesentwurf
- D Lang
- Dazu im Einzelnen OFD Karlsruhe vom 15.3
- Dazu Kießling/Buchna Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 93 ff.
- Dazu dass der Tauschring in erster Linie als organisierter Marktplatz dient (regelmäßige Treffen oder Herausgabe von periodischen
- DB Hüttemann
- DB Lex
- DB Thiel
- Department of the Treasury
- Der BFH hat in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 30.3.2000 (BStBI. II 2000 S. 705) entschieden, dass schon ein potentieller Wettbewerb zur Versagung der Eigenschaft als Zweckbetrieb ausreicht. Da dieses Urteil tatsächlich aber auf die konkrete Wettbewerbssituation vor Ort abstellt, wendet es die Verwaltung nicht an (BMF vom 27.11.2000, BStBI. I
- Der Deutsche Kulturrat fordert nun eine Anpassung der Bemessungsgrundlage entlang der realen Kostenstruktur. Aktuelles Zahlenmaterial aus den Niederlande belege dass ausländische Künstler im Durchschnitt Kosten i.H.v. 75 v.H. hätten, d.h. nur ein Gewinn von 25 v.H. verbleibe (Resolution vom 26.9.2001, Deutscher Kulturrat aktuell
- Der neue Spendenabzugsbetrag wird zusätzlich zu den bisher möglichen der Höhe nach begrenzten Spenden gewährt (Hüttemann DB 2000, S
- Der Wortlaut des Einleitungssatzes des Art. 13 TeilA Abs. 1 Buchst. 1 der 6. EG-Umsatzsteuerrichtlinie setzt Bedingungen für die Umsatzsteuerbefreiung fest. Diese Bedingungen beziehen sich aber nur auf die Art und Weise der Umsetzung. Sie betreffen nicht den Inhalt der vorgesehenen Befreiungen (EuGH Rs. C-124/96, Slg. 1998, S. I-2501 ff.
- Die bisherige Richtlinienbestimmung in R 111 EStR mit Anl. 7 auf der Grundlage von § 49 Abs. 2 und 4 EStDV ist durch die Regelung in § 48 EStDV mit Anlage ab Veranlagungszeitraum 2000 ersetzt worden. Wesentliche Änderungen bedeutet dies nicht (sty. Ley KÖSDI 2000, S. 12658 (12660)
- Die h.M. geht zutreffend von Einnahmen aus denen in gleicher Höhe abziehbare Werbungskosten gegenüberstehen (sty. BFH, BStBI. II
- Die maßgebliche Leistungsfähigkeit wächst mit der Höhe des sog. disponiblen Einkommens (s. statt aller BVerfGE 82 S. 60 (87 f.)
- DSR Befreiungen
- DSR Kumpel
- DSR Kumpel
- DSR Rondorf
- Durch die Steuerfreistellung von steuerbarem Arbeitslohn (sty. BFH BStB1. II
- EBB Steuerrecht
- EFG Köln
- EFG Stiftungskapital
- Ein sachlicher Grund ist auch für diese Differenzierung nicht ersichtlich. Vgl. auch Ley KÖSDI
- Erwerbsaufwendungen des ideellen Bereichs bleiben jedoch unberücksichtigt auch wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen dieses Bereichs stehen (Ley, KÖSDI
- EuGH Rs. 173/73 Slg
- EuGH Rs. 173/73, Slg
- EuGH Rs. 730/79, Sig. 1980, S
- EuGH Rs. 8/81, Sig. 1982, S. 53 ff.
- EuGH Rs. C-150/99, UR
- EuGH Rs. C-39/94, Slg
- EZW Benicke
- FG Berl
- FG Nürnberg
- FR Bfh
- Gohde/Erdmenger/Cless NDV
- H Hannover
- Hüttemann Wirtschaftliche Betätigung und steuerliche Gemeinnützigkeit, S. 148 ff.
- In begründeten Ausnahmefällen darf die einzelne Sachzuwendung den Wert von 40 Euro übersteigen. Aufwendungen für Kranz-und Grabgebinde für verstorbene Vereinsmitglieder sind auch über 40 Euro hinaus in angemessener Höhe unschädlich (Schleder Steuerrecht der Vereine, Rdnr. 454). Jenseits dessen können den Vereinsmitgliedern im Rahmen besonderer Vereinsanlässe gemeinnützigkeitsunschädlich Aufmerksamkeiten (z.B. unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Vereinsmitglieder bei der Weihnachtsfeier und der Hauptversammlung oder Bezuschussung des Vereinsausflugs (z.B. Übernahme Buskosten)) bis zu einer Obergrenze von insgesamt höchstens 40 Euro je teilnehmendem Vereinsmitglied im Jahr gewährt werden. Angelehnt ist dieser Richtwert an die lohnsteuerlichen Vorgaben für Aufmerksamkeiten (R 73 Abs. 1 Satz 2 LStR). S. dazu Kumpel
- KSDI Ley
- NDV Jarré
- Nicht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt es sich wenn die Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hauptberuf steht. Dies ist der Fall, wenn eine Tätigkeit Teil eines ausgeübten Hauptberufs ist, so v.a. bei Mehrarbeit innerhalb einer Haupttätigkeit (BFH, BStBI. II 1997, S. 254). Für die Beurteilung der Nebenberuflichkeit sind mehrere verschiedenartige Tätigkeiten gesondert zu beurteilen, mehrere gleichartige Tätigkeiten jedoch zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen einheitlichen Hauptberuf darstellen (Myssen, Inf
- OFD Frankfurt/M. vom 13.12.1996 DB 1997, S. 301 f. auch zur Anwendbarkeit von § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG. — Ist der Umfang der Tätigkeit als Vereinsvorstand nicht nur von untergeordneter Bedeutung, nimmt diese viel Zeit in Anspruch und wird nicht nur geringfügig bezahlt, wird das Vorstandsmitglied als Arbeitnehmer angesehen (BFH, BStBI. II 1975, S. 358 (359)). Hierfür spricht, dass ein hoher Zeitaufwand typischerweise auch mit einer entsprechenden Eingliederung in die Vereinsorganisation einhergeht. Fehlt es daran, liegen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vor. — Während Vorstandsmitglieder einer Berufsgenossenschaft in dieser Eigenschaft nicht als Arbeitnehmer angesehen werden (BFH, BStBI. III 1966, S. 153), sind Vorstandsmitglieder einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft auch bei nur nebenamtlicher Tätigkeit nichtselbständig tätig FG Hess., EFG
- OFD Frankfurt/M. vom 18.6
- OFD Frankfurt/M. vom 7.7.1999 DStR 1999, S. 1771
- OFD Hannover
- OFD Hannover
- Regionale Untergliederungen (Landes- Bezirks-, Ortsverbände) sind neben dem Hauptverband selbständige Steuersubjekte, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich ist eine eigene Satzung neben der Satzung des Hauptvereins. Regionale Untergliederungen eines Großvereins (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eigene Organe haben (Vorstand, Mitgliederversammlung), eine eigene Kassenführung und eine eigene Satzung, die den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen Rechnung trägt
- Regionale Untergliederungen (Landes- Bezirks-, Ortsverbände) sind neben dem Hauptverband selbständige Steuersubjekte, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftreten und eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich ist eine eigene Satzung neben der Satzung des Hauptvereins. Regionale Untergliederungen eines Großvereins (Landes-, Bezirks-, Ortsverbände) können als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie eigene Organe haben (Vorstand, Mitgliederversammlung), eine eigene Kassenführung und eine eigene Satzung, die den Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen Rechnung trägt
- RL 77/388/EWG ABI. EG
- RSBI Rfh
- S Befreiungen
- S Benicke
- S Bfh
- S Bfh
- S Birk-Steuerrecht
- S Dazu
- S Jost
- S Lang
- S Lang
- S Stiftungskapital
- S. dazu im Überblick Mitteilung der Kommission Promoting the Role of Voluntary Organizations and Foundations in Europe
- Sog. echte Zuschüsse die weder Entgelt von dritter Seite, noch Gegenleistung für eine Leistung des Zuschussempfängers an den Zuschussgeber darstellen, sind nichtsteuerbare Einnahmen i.S.d. UStG (dazu im Einzelnen Abschn. 150 UStR). — Dazu, dass Zahlungen einer Gemeinde an eine gemeinnützige Körperschaft, die Wertstoffsammlungen durchführt, keine echten Zuschüsse
- SP Aufwandsentschädigung
- Sty. BVerwG GewArch 1998, S. 416
- Sty. Gietz/Sommerfeld BB
- Sty. Wolsztynski/Hüsgen
- Sty. zu Hausnotrufsystemen OFD Erfurt vom 9.10.2000 DStR 2000, S
- SW Vogel
- V Befreiungen
- V Birk
- V Gaul
- V Hannover
- V Herrnkind
- V Herrnkind
- V Hüttemann
- V Lang
- V Steiner
- VFG Hamburg
- Vgl
- Vgl. BT-Drs. 13/5674 S. 23
- Vgl. dazu die Beispiele bei Schneider DStZ
- Vgl. dazu etwa die Mustersatzung für Sportvereine die die formellen Voraussetzungen des § 60 AO erfüllt, der OFD Frankfurt/M. vom 1.3.2001, StEK AO 1977 § 52 Nr. 139
- Vgl. dazu Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion zur Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler im Inland vom 6.12
- Vgl. dazu Schleder
- Vgl. dazu sty
- Vgl. EuGH Rs. C-216/97
- Vgl. EuGH Rs. C-216/97, Sig
- Vgl. EuGH Rs. C-70/95, Sig
- Vgl. EuGH Slg
- Vgl. FG Nds. EFG 1998, S. 473 f.
- Vgl. Hüttemann
- Vgl. im Überblick Widmayer
- Vgl. OFD Hannover vom 15.6.2001
- Vgl. zu europarechtlichen Bedenken gegen § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG BFH
- Vgl. zu europarechtlichen Bedenken gegen § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG BFH DStR 2001, S. 485 ff. („Es ist ernstlich zweifelhaft, obaaa der in § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG bestimmte Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 52 ff. EG (= Art. 43 ff. EG i.d.F. des Vertrages von Amsterdam) vereinbart werden kann), m.w.N. S. 486
- Vgl. zum Streitstand etwa schon Herrnkind DStZ
- Vom 12.5
- Vorschlag der Kommission für eine Verordnung (EWG) des Rates über das Statut des Europäischen Vereins ABI. EG 1992, L 99, S. 1 ff.
- Weimar/Geitzhaus/Delp
- Wie hier Schleder
- Z Ust
- ZHR Schön
- Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken in der Literatur s. v
- Zum Abzug von Beträgen zu Berufskammern als Betriebsausgaben
- Zur Abgrenzung vgl. OFD Nürnberg vom 6.7
- Zur steuerlichen Anerkennung sog. Aufwandsspenden an gemeinnützige Vereine (§ 10b Abs. 3 Sätze 4 und 5 EStG/ § 670 BGB) s. BMF vom 7.6
- § 58 Nr. 11 und Nr. 12 AO wurden eingeführt durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen BGBl. I 2000, S. 1034
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
- Publication date
- 01/01/2002
- Field of study
Begriffliche und konzeptionelle Grundlagen einer entscheidungs-orientierten Informationsunterstützung der Unternehmungsführung
- Author
- Aufgrund der zahlreichen Veröffentlichungen soll an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung verzichtet werden. Vgl. z.B. Fickert (1993)
- Bezüglich der Quantifizierbarkeit lassen sich weitergehend monetär und nicht-monetär quantifizierbare aber kardinal meßbare Kriterien, z.B. Marktanteil in Prozent, technische Daten, Mengen, unterscheiden. Zu differenzierten Möglichkeiten der Strukturierung qualitativer Daten vgl. Borkowsky (1994), S
- Coenenberg
- derKritikanderPeriodisierungvonEntscheidungsanlässenvglBleicher Zu
- LaBmann
- MaßnahmenderBerichtsvereinheitlichungimKonzernvglKieninger Zu
- Notwendigkeit einheitlicher Prämissen im Konzern weist Scheffler
- Si Zur Ausrichtung der Berichtsstrukturen an der Organisationsstruktur der Unternehmung vgl. Fengler/ Simon
- Szyperski/Wienand (1981) Sp
- Uhr (1994) S. 147. Vgl. Mertens/Back-Hock/Fiedler (1990), 5.272 und S. 278
- Vgl Lachnit
- Vgl Piechota
- Vgl Schneider
- Vgl Schneider
- Vgl. allgemein zum Problem des Informationsverlustes durch die Bildung von Kennzahlen Schneider
- Vgl. hierzu Eggers (1992)
- Vgl. in diesem Zusammenhang zu den Grenzen der Formalisierung von Strategieprozessen Rumelt (1980)
- Vgl. Kirsch/Trux (1979) S. 53f. und (1981), S. 353
- Vgl. Krystek/Zumbrock (1993) S. 107. Zu dem Problem der in der Unternehmenspraxis häufig fehlenden konsistenten Datenbasis vgl. Fritz (1993), S. 330. Zur Kritik einer unreflektierten Übertragung operativer Daten in ein FIS vgl. z.B. Schneider (1994), S. 327
- Vgl. Uhr (1994) S. 147
- Vgl. z.B. Horvath/Herter
- Vgl. z.B. Reichmann (1995) S. 494
- Vgl. zu Aufbau und Funktion des betrieblichen Rechnungswesens Schneider (1994) S. 3
- Vgl. zu Kennzahlen und ‘ennzahlensystemen allgemein Reichmann (1995) S. 18-39
- Vgl. zum Aufbau von Bezugsgrößenhierarchien Raps (1994) S. 129
- Vgl. zur Formalisierung als Charakteristikum von MIS Koreimann (1976) S
- Vgl. zur Prämissendokumentation und -kontrolle Gälweiler
- VglzB Glueck
- VglzumBenchmarking Watson
- Vglzur Potentialanalyse
- VglzurVerwendungvon Standardbilanzen
- Zum Target Costing bzw
- Zum Überblick über unterschiedliche Definitionen von Informationssystemen für die Unternehmungsführung in der Wirtschaftsinformatik vgl. Behme/Schimmelpfeng (1993) S. 5. Zur historischen Entwicklung vgl. Guthunz (1994), S. 8-41
- Zur Bedeutung von qualitativen Informationen für die Unternehmungsführung vgl. Gazdar (1993)
- Zur Bestimmung potentieller Konkurrenten vgl. Porter
- Publication venue
- 'Springer Science and Business Media LLC'
- Publication date
- 01/01/1998
- Field of study
8. Die Konten im Einzelnen
- Author
- A
- Abrechnung Die
- Arbeitsgebiet Information
- Auch
- Aus
- Bei
- Bereits
- Bericht des Kreises In
- Blumen Weihnachten
- der Ziele Grundsätzliche Darstellungen
- des Bezirkes Cottbus Rat
- des Bezirkes Erfurt Rat
- des Bezirkes Erfurt Rat
- des Bezirkes Gera Rat
- des Bezirkes Halle Rat
- des Bezirkes Leipzig Rat
- des Bezirkes Leipzig Rat
- des Bezirkes Magdeburg Rat
- des Bezirkes Neubrandenburg Rat
- des Bezirkes Potsdam Rat
- des Bezirkes Potsdam Rat
- des Bezirkes Potsdam Rat
- des Bezirkes Potsdam Rat
- des Bezirkes Rat
- des Bezirkes Rat
- des Bezirkes Schwerin Rat
- des Bezirkes Suhl Rat
- des Innern Ministerium
- des Innern Ministerium
- des Kreises Guben Rat
- des Kreises Weißwasser Rat
- des Referats Im Arbeitsplan
- Dieser
- Eine Ausnahme
- Erscheinung Erstmalig
- Flasche Es
- Handschack
- Haushaltsstelle
- Im Bericht
- Inneres Vorsitzenden
- Jahr Übersichten
- Kontrolle Die
- Kreis Eine Veranstaltung
- Magistrat
- Pfarrer „persönliche Zuwendungen Im Juni
- Rat des Kreises Finsterwalde Zum Beispiel
- Rates des Bezirkes Es
- Rates des KreisesTorgau Andererseits
- Staatssekretär
- Stägigen Pfarrer X
- Unter
- Ygi
- Zu
- ändige Der
- üglichen Das
- ührten A
- ür A
- ür den Bezirk Aus
- ür Innere Angelegenheiten Abteilung
- ür Innere Staatssekretariat
- ür Mit
- ür Staatssekretariat
- ür Staatssekretär
- ür Stellvertreter
- „besondere Präsente Dagegen
- „sektiererisches Verhalten Als Gründe
- Publication venue
- 'Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co, KG'
- Publication date
- Field of study
Finanzmarktrechtliche Produktverbote: Anwendungsbereich und Grenzen aus rechtlicher und konomischer Sicht (Financial Product Bans: Scope and Limits from a Legal and Economic Perspective)
- Author
- ( Verordnung
- . M Gl
- . M Gl
- . M Gl
- . M Gl
- / Bsk Kag-B�nzli
- / Bsk Kag-B�nzli
- / Bsk Or I-Heierli
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Cahn
- / Dazu Kr�ger
- / Emmenegger
- / H�felin
- / H�felin
- / H�felin
- / Jolls
- / Kleiner
- / K�lz
- / K�ndgen
- / Sch�fer
- / Zobl
- / Zobl
- / Zobl
- / Zobl
- / Zobl
- / Zobl
- / Zobl
- / Zobl
- / Zobl
- / Zobl
- / Zulauf
- / Zulauf
- A M�llers/Poppele
- Abs
- Agb-Kontrolle Rolf F�r Eine
- Alfred K�lz
- Art
- Art
- Art
- Art
- Art
- Art Bsk Finmag-Roth Pellanda
- Art Bsk Or I-Huguenin
- Art So Aber
- Arthur Meier
- Ausf�hrlich Cahn
- Bejahend Peter Nobel
- Bger
- Bger
- Bgg
- Bkr Koch
- Bkr Koch
- Bsk Ausf�hrlich
- Bsk Finmag-Lebrecht
- Bsk Finmag-Lebrecht
- Bsk Finmag-Winzeler
- Bsk Finmag-Winzeler
- Bsk Or I-Huguenin
- Bsk Or I-Huguenin
- Bsk Or I-Huguenin
- Bsk Or I-Huguenin
- Bsk Or I-Huguenin
- Bsk Or I-Huguenin
- Bsk Or I-Huguenin
- Bsk Or I-Huguenin
- Bsk Uwg-Thouvenin
- Bsp
- Bspw
- B�hler/Von Der Crone
- Chk Or-Kut
- Chris Guthrie
- Christine Jolls
- Christoph Engel/Gerd
- Comm-Impact Siehe Hingegen
- Contratto
- Contratto
- Danach Sind Die Individuelle Aufnahme-Und
- Daniel Zimmer
- Dazu Ausf�hrlich Werlen
- Dazu Hartmut Kr�ger/Verena
- Dazu H�felin
- Dazu H�felin
- Ebenso Loacker
- Ebor Kl�hn
- Efd Das
- Emilios Avgouleas
- Englerth
- Englerth
- Fabio Andreotti
- Fidleg Efd-Hearingbericht
- Finma-Madoff/ Siehe
- Finma-Vertriebsbericht
- Finmag-Roth Bsk
- Franz Hasenb�hler
- Fsa
- Fsa
- Fsa Siehe
- George A Vgl
- Geskr Gr�newald
- Giovanni Biaggini
- Grigoleit
- Grigoleit
- Grigoleit
- Grigoleit
- Grigoleit
- Grigoleit
- Grigoleit
- Grigoleit
- Grigoleit
- Hierzu Bloss Kl�hn
- Huguenin
- H�felin/M�ller/ Uhlmann
- H�felin/M�ller/Uhlmann
- Informationelle Allokative
- Kirchg�ssner Kritisch Diesbez�glich
- Kl�hn
- Kl�hn
- Kl�hn
- Kl�hn
- Koch
- K�ndgen
- K�ndgen
- K�ndgen
- K�ndgen/Sandmann
- Loacker
- Loacker Dazu Bloss
- M Gl
- M Gl
- M Gl
- M Gl
- M Gl
- M�llers/Poppele
- M�llers/Poppele
- M�llers/Poppele
- M�llers/Poppele
- M�llers/Poppele
- Namentlich Art
- Ofk Or-Fischer
- Peter B�ckli
- Peter Gauch
- Philipp Eckhardt
- Pierre Vgl
- Rhinow Ausf�hrlich Dazu
- Roman Inderst
- Rz Zobl/Kramer
- R�diger Veil
- R�diger Veil
- S Finma-Madoff/Lehman-Bericht
- S Kirchg�ssner
- S Kirchg�ssner
- S Kl�hn
- S Ruffner
- S Schirrmacher
- S Schoop
- S Sch�fer/Ott
- S Spindler/Kl�hn
- S W N Grundmann
- S Werlen
- S Werlen
- Sara Vgl
- Sethe
- Siehe Bloss Kl�hn
- Siehe Grigoleit
- Siehe K�ndgen
- Siehe K�ndgen
- Siehe Oben
- Simon B�hler
- Skeel
- So Cahn
- So Cahn
- So Grigoleit
- Spindler
- Spindler
- Stellvertretend Kl�hn
- Steven L Vgl
- T Saule
- Teigelack �hnlich Wohl
- Teil
- Thorsten Hens
- Thorsten Vgl
- Trautmann/Von Der Crone
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl
- Vgl Olfgang Van Randenborg
- Watter
- Watter
- Watter
- Watter
- Watter �hnlich Bereits
- Weber
- Weber
- Zimmer/Beisken
- Zimmer/Beisken
- Z�rich
- � B�ckli
- �hnlich F�r Das Insiderrecht Kl�hn
- Publication venue
- 'Elsevier BV'
- Publication date
- 01/01/2014
- Field of study