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    Nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit | Insbesondere zur verfassungsrechtlichen Dimension der Sanierungsverantwortlichkeit ehemaliger Grundstückseigentümer nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz

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    Das Bundes-Bodenschutzgesetz hat einen neuen Typus ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit in das deutsche Umweltrecht eingeführt. Neben dem "klassischen" Kreis der polizeirechtlich Verantwortlichen sind nach § 4 Abs. 3 bzw. Abs. 6 BBodSchG nunmehr auch ehemalige Grundstückseigentümer, die ihr Eigentum aufgegeben oder an einen Dritten übertragen haben, für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten verantwortlich. Diese nachwirkende Zustandsverantwortlichkeit, die ein Novum im Polizei- und Umweltrecht darstellt, wirft vielerlei Detail-, aber vor allem auch Grundsatzfragen auf. Das Meinungsspektrum im Schrifttum hierzu ist vielfältig, eine höchstrichterliche Klärung steht noch aus.In diese Diskussionsphase tritt die vorgelegte Untersuchung ein, die sich sowohl den einfachgesetzlichen als auch den umstrittenen verfassungsrechtlichen Fragen der nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit zuwendet. Ausgehend von einer Bestandsanalyse des neuen Verantwortungstypus im nationalen Umweltrecht setzt sich Malte Kohls mit problematischen Einzelfragen, wie beispielsweise der nachwirkenden Verantwortlichkeit des Erben eines Altlastengrundstücks oder mit der Zulässigkeit der so genannten Freigabe eines Altlastengrundstücks im Insolvenzverfahren, auseinander.Den Schwerpunkt der Untersuchung bildet die verfassungsrechtliche Dimension der bodenschutzrechtlichen nachwirkenden Zustandsverantwortlichkeit, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Normadressaten aus Art. 14, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG. Im Ergebnis ist die nachwirkende Sanierungsverantwortlichkeit als eine Mischform aus Verhaltens- und Zustandsverantwortlichkeit verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Allerdings bedarf die Inanspruchnahme früherer Eigentümer, die selbst nur "Opfer" von fremdverursachten Bodenkontaminationen geworden sind, aus Gründen des Übermaßverbots einer kostenmäßigen Begrenzung

    Ausschreibungen für erneuerbare Energien. Wissenschaftliche Empfehlungen: Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Projektnummer: DESDE15240. 07. Juli 2015

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    Eine Grundlage für die Eckpunkte zur Ausschreibung für die Förderung erneuerbarer Energien sind die Zwischenergebnisse einer wissenschaftlichen Studie zum Ausschreibungsdesign erneuerbarer Energien. Der Bericht analysiert die Marktsituation der verschiedenen erneuerbaren Energien und spricht Empfehlungen für ein Ausschreibungsdesign aus. Er wurde von einem Forschungskonsortium, das sich aus Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner zusammensetzt, erarbeitet

    New results on light nuclei, hyperons and hypernuclei from HADES (HADES collaboration)

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    International audienceIn March 2019 the HADES experiment recorded 14 billion Ag+Ag collisions at √sNN = 2.55 GeV as a part of the FAIR phase-0 physics program. In this contribution, we present and investigate our capabilities to reconstruct and analyze weakly decaying strange hadrons and hypernuclei emerging from these collisions. The focus is put on measuring the mean lifetimes of these particles
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