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    Barrierefreiheit zur Routine machen – Praxisfall: Digitale Bibliothek

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    Sechs Jahre sind vergangen seit Deutschland am 24. Februar 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK), die die volle Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft als Menschenrecht festschreibt, ratifizierte. Bereits seit 2002 gibt es in Deutschland ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), den barrierefreien Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien regelt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Aus Sicht des Gesetzgebers sind die Rahmenbedingungen gegeben, Barrierefreiheit gehört inzwischen zum gängigen Vokabular im öffentlichen und teils auch privatwirtschaftlichen Bereich. Längst möchte man meinen, es sei ein alter Hut, Barrierefreiheit als Kernanliegen zu thematisieren oder gar einzufordern.Dies betrifft auch den rasant wachsenden Bereich digitaler Medien, der Wissen und Bildung für jedermann verfügbar macht - oder machen sollte. Vor diesem Hintergrund stellen sich die Autoren der Frage, inwieweit Barrierefreiheit in den digitalen Angeboten wissenschaftlicher und öffentlicher Bibliotheken in Deutschland angekommen ist; ob diese Angebote tatsächlich von allen genutzt werden können. Ausgehend von rechtlichen Grundlagen und Normen werden Formate und Standards für barrierefreie Netzpublikationen an Beispielen diskutiert. Im Fokus stehen einerseits Werkzeuge zum Suchen und Finden digitaler Information (Kataloge und Rechercheoberflächen), andererseits Ausgabeformate digitaler Dokumente (wie XML, PDF, EPUB oder TEI). Den Abschluss bilden Empfehlungen für (Digitale) Bibliotheken und deren Verbände, um Barrierefreiheit künftig zur Routine zu machen.Das Fazit: Barrierefreiheit muss gewollt, geplant und sinnvoll umgesetzt werden. Technische Komponenten sind ein wichtiger, doch meist erst der zweite Schritt

    Editorial

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    Liebe Leserinnen und Leser, um auch in der Öffentlichkeit „Inklusion“ stärker zu thematisieren, erschien zur Leipziger Buchmesse ein inklusiv gestaltetes Buch, das sich vor allem an sehende Leserinnen und Leser wendet: „Unmöglich. Aber machbar.“ von Antje Mönnig. Die Autorin befasst sich darin mit blinden und sehbehinderten Schülern im inklusiven Unterricht und der Frage, ob das gemeinsame, gleichberechtigte Lernen blinder, sehbehinderter und sehender Schüler möglich ist. Dass der gleichberechtigte Zugang zu Medien und Literatur für Blinde und Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit realisierbar ist, ist für die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB) längst keine Frage mehr, sondern selbstverständlich. Sie hat sich dem Thema Inklusion schon seit jeher verschrieben

    Petitionen an den Deutschen Bundestag – Bekanntheit und Nutzung

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    2019 wurden ca. 13.500 Petitionen an den Deutschen Bundestag gerichtet. Sie betrafen sowohl grundsätzliche als auch persönliche Anliegen. Petitionen erreichen den Petitionsausschuss per Post, Fax oder über das E-Petitionsportal des Bundestages. Soziodemografische Merkmale liegen dem Petitionsausschuss aus Datenschutzgründen jedoch nicht vor. Diese Lücke wird mit dem Hintergrundpapier geschlossen. Im Mittelpunkt des Berichts stehen drei Kernfragen: Wem ist das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Deuschen Bundestag zu wenden, bekannt bzw. nicht bekannt? Falls bekannt, wie haben die Befragten von diesem Recht erfahren? Wer nutzt das Recht, Petitionen beim Deuschten Bundestag einzureichen, zu veröffentlichen, zu diskutieren oder zu unterstützen? Es zeigen sich folgende zentrale Ergebnisse: Das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden, ist 70 % der deutschen Wohnbevölkerung bekannt. Männer haben häufiger Kenntnis vom Peti­tionsrecht als Frauen. Auch die tatsächlich Nutzenden sind häufiger männlich, im mittleren Alter und verfügen mehrheitlich über einen höheren Bildungsabschluss. Vor allem ältere Menschen und Personen, die nicht mehr erwerbstätig sind, nutzen das Recht, Petitionen in eigener Sache pos­talisch einzureichen. Die Bereitschaft zum Mitzeichnen von Petitio­nen ist in der Bevölkerung hoch. Jede vierte Person hat bereits eine Petition beim Bundestag unterstützt, meist über eine handschriftliche Mitzeichnungsliste. Nutzende des E-Petitionsportals des Bundestages kennen allerdings in der Regel nicht nur dieses Portal, sondern auch die außerparlamentarischen Petitions- sowie Kampagnenportale und nutzen diese gleichermaßen für Einreichungen und Mitzeichnungen. Inhalt Zusammenfassung 3 1 Einleitung 7 2 Hintergrund 11 2.1 Petitionsrecht und Aufgaben des Petitionsausschusses 11 2.2 Anzahl der Petitionen an den Deutschen Bundestag 12 2.3 Außerparlamentarische Petitions- und Kampagnenportale 13 2.4 Ergebnisse empirischer Studien zu Petitionen des Bundestages sowie zu Petitions- und Kampagnenportalen 14 3 Methodische Herangehensweisen 17 3.1 Onlinerepräsentativbefragung der deutschen Wohnbevölkerung 17 3.2 Onlinebefragung der Nutzerschaft des E-Petitionsportals des Deutschen Bundestages 18 3.3 Postalische Befragung von Petentinnen und Petenten des Deutschen Bundestages 18 3.4 Fragenspektrum der drei Erhebungen 19 3.5 Auswertungskonzept 19 4 Untersuchungsergebnisse 23 4.1 Ergebnisse der Onlinerepräsentativbefragung der deutschen Wohnbevölkerung 23 4.1.1 Ziel der Befragung 23 4.1.2 Stichprobe und Rücklauf 23 4.1.3 Kenntnis von Petitionsbegriffen 27 4.1.4 Interesse und Beteiligung an Politik 29 4.1.5 Kenntnis und Nutzung des Petitionsrechts 31 4.1.6 E-Petitionsportal 34 4.1.7 Außergerichtliche Schlichtungsstellen 35 4.1.8 Außerparlamentarische Petitions- bzw. Kampagnenportale 36 4.1.9 Informationsquellen 39 4.1.10 Social Media 40 4.2 Ergebnisse der Onlinebefragung der Nutzenden des E-Petitionsportals 42 4.2.1 Ziel der Befragung 42 4.2.2 Stichprobe und Rücklauf 42 4.2.3 Interesse und Beteiligung an Politik 45 4.2.4 Petitionen beim Deutschen Bundestag 47 4.2.5 Kenntnis des Petitionsrechts 48 4.2.6 E-Petitionsportal 49 4.2.7 Außerparlamentarische Petitions- bzw. Kampagnenportale 52 4.2.8 Außergerichtliche Schlichtungsstellen 55 4.2.9 Informationsquellen 55 4.3 Ergebnisse der postalischen Befragung von Petentinnen und Petenten des Deutschen Bundestages 58 4.3.1 Ziel der Befragung 58 4.3.2 Stichprobe und Rücklauf 58 4.3.3 Petitionen beim Deutschen Bundestag 62 4.3.4 Kenntnis des Petitionsrechts 63 4.3.5 E-Petitionsportal 64 4.3.6 Außerparlamentarische Petitions- bzw. Kampagnenportale 65 4.3.7 Informationsquellen 66 5 Zusammenfassende Betrachtung und Einordnung der Ergebnisse 69 6 Literatur 73 7 Anhang 75 7.1 Abbildungen 75 7.2 Tabellen 76 7.3 Übersicht zu den in den drei Befragungen gestellten Fragen und Themenbereichen 77 7.4 Fragebogen zur Onlinerepräsentativbefragung der deutschen Wohnbevölkerung 84 7.5 Fragebogen zur Befragung der Nutzerschaft des E-Petitionsportals 99 7.6 Fragebogen der postalischen Befragung von Petentinnen und Petenten des Deutschen Bundestages 12

    Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit. TAB-Fokus

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    Online-Bürgerbeteiligung kann dazu dienen, die Beziehungen zwischen Bürgerschaft und Staat zu verbessern sowie Vertrauen und Legitimität zu stärken. Der Bundestag erprobt seit über 10 Jahren unterschiedliche Verfahren der Online-Bürgerbeteiligung. Die Verfahren tragen zur Transparenz der parlamentarischen Arbeit bei und werden von Teilnehmenden wie Außenstehenden positiv bewertet. Die Beteiligung ist meist qualitativ hochwertig, bleibt aber häufig zahlenmäßig hinter den Erwartungen zurück. Eine Ausnahme stellen die E-Petitionen dar, die den höchsten Bekanntheitsgrad der Beteiligungsverfahren erreichen. Für eine Verstetigung und Weiterentwicklung der Online-Bürgerbeteiligung kommen insbesondere konsultative Formate infrage, als Zeitpunkt haben sich frühe Stadien der Meinungsbildung bewährt. In strategischer Hinsicht empfehlen sich eine weiterhin behutsame, sukzessive Entwicklung der Onlinebeteiligungsangebote sowie deren stärker konzeptuelle Einbindung in die parlamentarische Arbeit

    Die Zukunft Barrierefrei – Blindenbüchereien als Schrittmacher der digitalen Revolution?!

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    Die in MEDIBUS organisierten Blindenbüchereien sehen sich als Partner der kommerziellen Verlagswelt und nicht als deren Konkurrenten. Die sehr geringen Auflagenhöhen und die speziellen Anforderungen bei der Aufbereitung von Literatur in Brailleschrift und Großdruck wecken in aller Regel nur wenig verlegerisches Interesse. Die wachsende Auswahl an mobilen Endgeräten, Medienkonvergenz und Diversifikation von Angeboten sind Chancen der digitalen Revolution, die es ermöglichen, auch Menschen mit speziellen Bedürfnissen zeitnah und in adäquater Qualität Wissen zugänglich zu machen. libreka! und die DZB kooperieren im Projekt „Leibniz – Sach- und Fachbuchaufbereitung für Blinde und Sehbehinderte“, um PDF- und Satzdaten zu verarbeiten und deren digitale Verbreitung sowohl für sehende als auch für nichtsehende Leserinnen und Leser zu forcieren. DAISY-Standards und -Technologien sind dabei der Schlüssel zum Erfolg

    Wer kennt und nutzt Petitionen an den Deutschen Bundestag? Ergebnisse einer Repräsentativbefragung

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    »Jedermann« hat nach Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Allein im Jahr 2019 wurden ca. 13.500 Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet. Sie betrafen sowohl persönliche Anliegen als auch grundsätzliche Anliegen von allgemeinem Interesse. Die »Bundestags-Petition« bietet die Gewähr, dass jedes Anliegen geprüft und beschieden wird. Petitionen können postalisch oder über das Internet an den Bundestag gesendet werden. Der Petitionsausschuss betreibt dazu ein E-Petitionsportal, das mit 3,3 Millionen registrierten Nutzerinnen und Nutzern das erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages ist. Über https://epetitionen.bundestag.de können Petitionen mit und ohne Bitte um Veröffentlichung eingereicht und veröffentlichte Petitionen unterstützt und diskutiert werden. Doch wer kennt und nutzt Petitionen an den Deutschen Bundestag? Dieser TAB-Sensor nähert sich dem Thema aus der Sicht von Internetnutzerinnen und -nutzern mit Wohnsitz in Deutschland. Die Befragung fokussierte dabei auf folgende Aspekte: Wem ist das Petitionsrecht bekannt? Wer nutzt das Recht, Petitionen beim Deutschen Bundestag einzureichen, zu unterstützen oder zu diskutieren? Wie haben die Befragten vom Petitionsrecht erfahren? Diese Kernfragen wurden ergänzt durch Fragen zu privaten Petitions- bzw. Kampagnenportalen. Die bundesweite Repräsentativbefragung stellt einen Baustein in der Untersuchung des TAB zum Thema »Petitionen an den Deutschen Bundestag – Bekanntheit und Nutzung« dar, die als TAB-Hintergrundpapier Nr. 25 erschienen ist

    Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit. Endbericht zum TA-Projekt

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    Der Deutsche Bundestag war früh einer der Vorreiter der Nutzung des Internets zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an politischen Entscheidungen. Seit mehr als zehn Jahren erproben Ausschüsse und Kommissionen unterschiedliche Formate der Online-Bürgerbeteiligung, die von der interaktiven Kommunikation in Onlineforen und sozialen Medien über Konsultationen und die Mitarbeit an Dokumenten bis hin zu elektronischen Petitionen reichen. Den Ausgangspunkt des TAB-Berichts bildet die Arbeit der Enquete-Kommission »Internet und digitale Gesellschaft« des 17. Deutschen Bundestages, die als »Experimentierfeld« neue Formate der Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit erprobte, wie Livestreams von Sitzungen, einen Twitteraccount sowie die nach dem Prinzip der »Liquid Democracy« aufgebaute Beteiligungsplattform enquetebeteiligung.de. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Diskussion über Online-Bürgerbeteiligung analysiert der Bericht außerdem die Angebote der 18. Legislaturperiode des Bundestages. Im TAB-Bericht werden Prinzipien für die Umsetzung von Onlinebeteiligungsangeboten beim Bundestag vorgestellt und Optionen einer behutsamen, sukzessiven Weiterentwicklung dieser Angebote diskutiert, die sowohl Experimente als auch die Weiterentwicklung etablierter Verfahren umfassen. Inhalt Zusammenfassung 9 I. Einleitung 25 II. Bürgerbeteiligung im Spiegel der wissenschaftlichen Diskussion 33 1. Internetnutzung beim Deutschen Bundestag zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit 33 2. Allgemeine Entwicklung der Onlineangebote und der Internetnutzung der Bevölkerung 36 3. Entwicklung der Online-Bürgerbeteiligung 38 3.1 Systematik unterschiedlicher Formen der (Online-)Bürgerbeteiligung 38 3.2 Entwicklung des Angebots in Deutschland 41 3.3 Internationaler Stand der Online-Bürgerbeteiligung 48 4. Nutzung der Online-Bürgerbeteiligung durch die Bevölkerung 57 5. Aktuelle Diskussionslinien zur Online-Bürgerbeteiligung 61 6. Gelingenskriterien der Online-Bürgerbeteiligung 64 6.1 Ableitung aus den Zielen von Beteiligungsverfahren 64 6.2 Entwicklung eines Instruments zur Bewertung von Onlinebeteiligungsangeboten 66 III. Experimentierfeld Bürgerbeteiligung: die Enquete-Kommission »Internet und digitale Gesellschaft« des 17. Deutschen Bundestages 77 1. Einführung und Überblick 77 1.1 Aufgaben von Enquete-Kommissionen 78 1.2 Themenspektrum und Arbeitsprozess der Internet-Enquete 79 1.3 Online-Bürgerbeteiligung als Experimentierfeld 81 2. Instrumente der Online-Bürgerbeteiligung der Internet-Enquete 85 2.1 Bürgerbeteiligung in der ersten Arbeitsphase der Internet-Enquete 85 2.2 Bürgerbeteiligung in der zweiten Arbeitsphase der Internet-Enquete: enquetebeteiligung.de 93 2.3 Onlinebeteiligung am Beispiel von Twitter und des Hashtags #eidg 106 3. Einordnung der Online-Bürgerbeteiligung durch Prozessbeteiligte 111 3.1 Internet-Enquete in Zwischen- und Schlussberichten 111 3.2 Einschätzungen von Prozessbeteiligten 114 3.3 Einordnung der Internet-Enquete aus der Außensicht 119 IV. Weitere Angebote zur Online-Bürgerbeteiligung beim 17. und 18. Deutschen Bundestag 121 1. Ausschuss Digitale Agenda des 18. Deutschen Bundestages 122 1.1 Einführung und Überblick 122 1.2 Onlineforum des Ausschusses (Onlinebeteiligungstool) 125 1.3 Twitter – Hashtag #btADA 128 1.4 Einordnung der Online-Bürgerbeteiligung durch Ausschussmitglieder 129 1.5 Resümee zur Online-Bürgerbeteiligung des Ausschusses 130 2. Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe 132 2.1 Einführung und Überblick 132 2.2 Instrumente der Online-Bürgerbeteiligung der Endlagerkommission 139 2.3 Resümee zur Online-Bürgerbeteiligung der Endlagerkommission 159 3. Jugendportal mitmischen.de 161 3.1 Einführung und Überblick 161 3.2 Profil im sozialen Netzwerk Facebook 163 3.3 Onlineforum auf mitmischen.de 164 3.4 Resümee zur Online-Bürgerbeteiligung beim Jugendportal mitmischen.de 167 4. Dynamik von außen: die Onlineplattform des Petitionsausschusses (seit 2005) 168 4.1 Einführung und Überblick, Vorarbeiten des TAB 168 4.2 Öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag 169 4.3 Zivilgesellschaftliche Portale und die öffentlichen Petitionen des Deutschen Bundestages 177 4.4 Resümee zur Petitionsplattform des Petitionsausschusses 181 V. Online-Bürgerbeteiligung aus der Sicht von Stakeholdern und aus rechtlicher Perspektive 183 1. Die Sicht der Stakeholder – Ergebnisse der Befragung des Stakeholder Panels TA 183 1.1 Überblick und Rücklauf 183 1.2 Ergebnisse der Onlinebefragung 184 2. Rechtliche Aspekte von Onlinebeteiligungsangeboten des Deutschen Bundestages mit Blick auf soziale Medien 196 VI. Gestaltungs- und Entwicklungsoptionen der OnlineBürgerbeteiligung beim Deutschen Bundestag 201 1. Gegenwärtiger Stand der Online-Bürgerbeteiligung 201 1.1 Angebote beim Deutschen Bundestag 201 1.2 Wissenschaftliche und öffentliche Diskussion zur Rolle von Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit 203 2. Technische und gestalterische Umsetzung von Online-Bürgerbeteiligung 205 3. Gestaltung der Rahmenbedingungen beim Deutschen Bundestag 214 3.1 Personelle Ressourcen der Bundestagsverwaltung 214 3.2 Personelle und finanzielle Ressourcen der Fraktionen und der Abgeordnetenbüros 215 3.3 Zusammenarbeit mit Dienstleistungsunternehmen 215 3.4 Zusammenarbeit mit sozialen Netzwerken und zivilgesellschaftlichen Plattformen 216 4. Optionen der weiteren Entwicklung der Online-Bürgerbeteiligung 217 5. Weiterer Forschungsbedarf 219 Literatur 221 1. In Auftrag gegebene Gutachten 221 2. Weitere Literatur 221 Anhang 233 1. Abbildungen 233 2. Tabellen 23

    Wie bewerten Bürger/innen die Telemedizin? Ergebnisse einer Repräsentativbefragung

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    Die Telemedizin im Sinne einer medizinischen Versorgung von Patient/innen aus der Distanz unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) prägt zunehmend das Gesundheitswesen. Spätestens seit der Coronapandemie werden telemedizinische Angebote verstärkt ausgebaut und nachgefragt, um Kontakte zu reduzieren und Wege in die Arztpraxen oder Krankenhäuser zu vermeiden sowie gleichzeitig die medizinische Versorgung über die Distanz hinweg zu erhalten. Die Nutzenbetrachtung von Telemedizin kann aus verschiedenen Perspektiven erfolgen: Neben Aspekten der medizinischen Versorgungsqualität und -effizienz ist die Sichtweise der Patient/innen bzw. Bürger/innen wesentlich, um Fragen der zukünftigen Akzeptanz und Relevanz telemedizinischer Angebote sinnvoll adressieren zu können. Der TAB-Sensor rückt entsprechend Fragen zur Nutzung und zu den Nutzenpotenzialen von telemedizinischen Angeboten in den Mittelpunkt. Daneben wird auch auf Fragen zum Einfluss der Telemedizin auf die Beziehung zwischen Arzt/Ärztin und Patient/in fokussiert sowie auf mögliche Vor- und Nachteile von Videosprechstunden als zunehmend genutzter Form der Telemedizin. Die bundesweite Repräsentativbefragung stellt eine Ergänzung der Untersuchung des TAB zum Thema „Stand und Perspektiven der Telemedizin“ dar, die aktuell als TA-Projekt in Arbeit ist. Der Fokus des Projekts liegt auf telemedizinischen Ansätzen in der medizinischen Versorgung und den jeweiligen Arzt-Patienten-Kontakten sowie den fachlichen und administrativen Beziehungen zwischen beteiligten medizinischen Fachkräften und Einrichtungen

    Wie schätzen Bürger/innen die Coronapandemie und ihre Folgen ein? Ergebnisse einer Repräsentativbefragung

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    Die Coronapandemie fordert die Gesellschaft heraus. Es sind nicht nur die staatlichen Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personengruppen und zur Gewährleistung der gesundheitlichen Versorgung. Es sind ebenso die Belastungen jede/s Einzelne/n zur Vermeidung der gesundheitlichen Gefahren einer Covid-19-Erkrankung und zum Schutz von Dritten. Die bundesweite Befragung zur Coronapandemie und zu ihren Folgen rückt sowohl die persönlichen Belastungen und Bewältigungsstrategien als auch das Vertrauen in den gesellschaftlichen Umgang mit der Coronapandemie einschließlich der staatlichen Bewertungs- und Entscheidungszwänge in den Mittelpunkt. Die Ergebnisse der repräsentativen Onlinebefragung zeigen, dass die deutliche Mehrheit der Befragten die Coronapandemie nach eigener Einschätzung (eher) gut bewältigt hat. Dass viele Menschen nach eigener Auffassung (eher) gut durch die Coronapandemie gekommen sind, ist zunächst darauf zurückzuführen, dass sie ihren individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen vertrauen und diese offensichtlich auch belasten können. Wird gezielt nach Beispielen für persönliche Belastungen gefragt, zeigt sich, dass Einschränkungen sozialer Kontakte die Krisenerfahrungen prägen. Die Befragten vertrauen vor allem Familien- und Haushaltsmitgliedern. Die meisten Menschen fühlen sich jedoch sicher, dass auch Einrichtungen des täglichen Bedarfs das Richtige tun, um sie in der Coronapandemie zu schützen. Hohes Vertrauen wird des Weiteren den Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie vielen politischen Institutionen zuteil. Dass die Folgen der Coronapandemie gut bewältigt wurden, basiert wohl auch auf der durch gemeinsame Wertvorstellungen verbundenen Gesellschaft. Die Ergebnisse der Befragung zeichnen ein Gesamtbild, das überwiegend von Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und in Dritte, von Anpassungsfähigkeit sowie von Bewältigungsstrategien in Krisenzeiten gezeichnet ist. Trotzdem wird deutlich, dass gesellschaftliche Gruppen wie Kinder, Familien und Ältere, gewisse Wirtschaftsbereiche, aber auch die Allgemeinheit insgesamt als Verlierer der Coronapandemie eingestuft werden. Die bundesweite Repräsentativbefragung ist eine Ergänzung zum laufenden TAB-Projekt Krisenradar – Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärken. Die Befragungsteilnehmer/innen erhielten zusätzlich die Möglichkeit, mittels Audiokommentaren von ihren persönlichen Erfahrungen zu berichten. Der TAB-Sensor steht online zur Verfügung
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