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    Aufarbeitung versus Allgemeines Persönlichkeitsrecht | §§ 32, 34 Stasi-Unterlagen-Gesetz

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    Ungeachtet mehrerer Gerichtsverfahren und zahlreicher Stellungnahmen ist die Frage, ob, inwieweit und wie lange die Herausgabe und Veröffentlichung personenbezogener Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes zum Zwecke der Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der DDR rechtlich zulässig ist, bis heute keineswegs geklärt. Jeannine Drohla bietet eine kohärente, umfassende Lösung der vielfältigen verfassungsrechtlichen, einfachgesetzlichen und einigungsvertraglichen Auslegungs- und Anwendungsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Regelung der §§ 32, 34 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes stellen. Im Zentrum der Arbeit steht der Zielkonflikt zwischen dem Anliegen der Aufarbeitung und dem Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der von der Herausgabe und Veröffentlichung der Informationen betroffenen Personen
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