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Notstandsverfassung und Corona-Virus | Rückblick und Ausblick
Nach dem Ausbruch des Corona-Virus, der auch in Deutschland eine unübersehbare
Zahl schwerer Infektionen und zahlreiche Todesfälle verursacht hat, haben Regierungen
und Parlamente Maßnahmen zu seiner Eindämmung getroffen. Erstmalig in der Geschichte
der Bundesrepublik sind alle Einwohner – gleich welchen Alters – fühlbaren
Einschränkungen unterworfen. Das öffentliche Leben ist zum Erliegen gekommen,
soziale Kontakte sind vorübergehend verboten oder eingeschränkt worden. Es unterliegt
keinem Zweifel, dass sich Staat und Gesellschaft gegenwärtig in einem Ausnahmezustand
befinden, der mit dem verfassungsrechtlichen Begriff des „Notstands“ bezeichnet
werden könnte
Auslandseinsätze der Bundeswehr
Beitrag zur Friedens- und Konfliktforschung im Jahrbuch der Osnabrücker Friedensgespräche 201