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    Politisches Microtargeting vs. Rechtsaufsicht

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    Politisches Microtargeting vs. Rechtsaufsicht

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    In der letzten Woche ist bekannt geworden, dass die EU-Kommission, konkret der amtliche Account der Kommissarin für Inneres, Microtargeting auf X (vormals Twitter) nutzte, um Schwung in ein festgefahrenes Gesetzgebungsvorhaben zu bringen. Es handelt sich um eine gezielte Beeinflussung der gesellschaftlichen Debatte rund um die sogenannte „Kinderschutzverordnung“, auch bekannt als „Chatkontrolle“ durch datenbasierte Zielgruppenansprache (zur Berichterstattung und Analyse). Diese Posts sollten Druck auf mitgliedsstaatliche Regierungen ausüben, um doch noch eine Mehrheit für das Vorhaben zu beschaffen. Dieser Vorgang ist auch abseits der inhaltlichen Debatte um die „Chatkontrolle“ bemerkenswert, schließlich zeigt er neben den systemischen Risiken von Plattformen und dem Bedürfnis nach effektiver Durchsetzung von Plattformregulierung auf, dass die Kommission sich in einem Spannungsverhältnis der Funktionen als Aufsichtsbehörde und als politische Akteurin befindet und somit das systeminhärente Risiko besteht, dass sie ihre Funktion als Aufsichtsbehörde zugunsten politischer Ziele vernachlässigt
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