Wie bringt man 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern plus ca. 40 studentischen Hilfskräften ein neues umfassendes EDV-System bei - und das bei laufendem Betrieb
ufgrund der Aufhebung der Bibliotheksgebührenverordnung
(GBl., 14.03.2002) für die wissenschaftlichen Bibliotheken des Landes Baden-Württemberg als zentraler Gebührenverordnung zum
31.12.2006 entstand die Notwendigkeit, für die Bibliothek der Universität Konstanz eine eigene Gebührenordnung zu entwickeln und zu verabschieden