47 research outputs found

    Milchsäurebakterien : altes Geheimnis neu entdeckt

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    Aus Pressehefe wurden Milchsäurebakterien isoliert und bei der Herstellung von Weizenbrot eingesetzt. Erste vielversprechende Resultate zeigen klare Auswirkungen auf das Brotaroma. Weitere Untersuchungen sollen Aufschluss geben, ob sich ausgewählte Milchsäurebakterienstämme für Neuentwicklungen von Weizenbroten einsetzen lassen

    Quantitative real time PCR does not reliably detect single fecal indicator bacteria in drinking water

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    The microbial quality of drinking and environmental water is usually determined by culture-based detection of fecal indicator bacteria according to ISO reference methods 16649-1 and 7899-2, respectively. Because of an increasing demand for rapid, culture-independent methods, we tested three quantitative polymerase chain reaction (qPCR) approaches for the simultaneous detection of both, Escherichia coli and Enterococcus spp., using either 16S rRNA or 16S rDNA as a target molecule. Filter sterilized drinking water was artificially contaminated with bacteria from either high or low nutrient culture conditions and directly analyzed after membrane filtration without any other enrichment. Depending on the culture condition used, qPCR analyses revealed a lower limit of detection of 1–10 E. coli/100 ml and 10–100 E. faecalis/100 ml, respectively. In addition, the microbial quality of different surface water samples was monitored. The analyses revealed a clear correlation between viable cell counts and qPCR data. However, the safe and reliable detection of 1 CFU/100 ml failed.</jats:p

    Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Datierung von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht)

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    Der Bericht wurde im Auftrag des BLV erstellt.Mit der Ratifizierung der Sustainable Development Goals hat sich die Schweiz zum Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle bis im Jahr 2030 zu halbieren. Als Antwort auf das Postulat Chevalley erarbeitet der Bund einen Aktionsplan für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Danach sollten alle Akteure entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette Massnahmen umsetzen zur Reduktion von Lebensmittelverlusten sowohl im eigenen Betrieb als auch in den vor- und nachgelagerten Stufen der Lebensmittelkette. Weil die Datierungsart von Lebensmitteln einen wichtigen Faktor für Lebensmittelverluste im Handel und beim Konsumenten darstellt, soll mit diesem Projekt der im Jahr 2014 vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) herausgegebene Datierungsleitfaden für Hersteller von Lebensmitteln überarbeitet und hinsichtlich Food Waste Vermeidung optimiert werden. Den Kern des Berichtes bilden konkrete Empfehlungen für die korrekte Wahl der Datierungsart, also für welche Lebensmittelkategorien ein Verbrauchsdatum (VD) aus Gründen der Lebensmittelsicherheit notwendig ist und welche Lebensmittelkategorien zur Vermeidung unnötiger Lebensmittelverluste mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gekennzeichnet werden sollten. Dazu wurde in einem ersten Schritt eine Marktanalyse mit über 300 relevanten Produkten durchgeführt und die heutige Datierungsart erfasst. In einem zweiten Schritt wurde ein Entscheidungsbaum der European Food Safety Authority (EFSA) angewendet, welcher die zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit geeignete Datierungsart aufgrund intrinsischer und extrinsischer Faktoren der Lebensmittel festlegt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Produktegruppen mit heute uneinheitlicher Datierungsart gelegt (z.B. gesäuerte Milchprodukte). In einem dritten Schritt wurde der gesamte Warenkorb in rund 50 bezüglich Datierungsart möglichst homogene Produktegruppen eingeteilt und die jeweils empfohlene Datierungsart festgehalten. Für 8 Lebensmittelkategorien wird eine konsequente Umdatierung von VD in MHD empfohlen. Dies ist insbesondere mit dem Wegfall des Verkaufsdatums beim letzten grossen Schweizer Detailhändler heute umso wichtiger geworden, weil bei Produkten mit einem VD kein Spielraum mehr für Lebensmittelspenden besteht. Des Weiteren wird empfohlen, zum Einfrieren geeignete Produkte z.B. mit einem Schneeflockensymbol und digital verlinkten Zusatzinformationen entsprechend zu kennzeichnen, damit Händler und Konsumenten eher von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bevor ein Produkt das Ablaufdatum erreicht und entsorgt werden muss. Der Bericht wird abgerundet mit Empfehlungen für weitere Massnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten. Somit liefert dieser Bericht eine Entscheidungsgrundlage für Hersteller, um durch eine dem heutigen Stand des Wissens angepasste Datierungsweise ihrer Produkte die Verschwendung von Lebensmitteln im Handel sowie bei den Konsumenten zu vermindern und ihren Beitrag zur Erreichung des Sustainable Development Goals «Food Waste Halbierung bis 2030» zu leisten

    Leitfaden zur Reduktion von Lebensmittelverlusten bei der Abgabe von Lebensmitteln : rechtliche Aspekte und Lebensmittelsicherheit (Grundlagenbericht)

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    Der Bericht wurde im Auftrag des BLV erstellt.Mit der Ratifizierung der Sustainable Development Goals hat sich die Schweiz zum Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle bis im Jahr 2030 zu halbieren. Als Antwort auf das Postulat Chevalley erarbeitet der Bund einen Aktionsplan für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen. Danach sollte im Sinne der effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen das bestehende Potenzial genutzt werden, die Abgabe und das Spenden von Lebensmitteln gezielt auszuweiten, ohne dabei die Lebensmittelsicherheit zu gefährden. Dieser Bericht soll im Sinne eines Leitfadens Herstellern, Inverkehrbringern und Abnehmern von Lebensmitteln (z.B. sozialen Einrichtungen) eine Entscheidungsgrundlage liefern, um die Abgabe von Lebensmitteln im Sinne der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit sowie der Reduktion von Lebensmittelverlusten weiter zu optimieren. Der Bericht beinhaltet die relevanten rechtlichen Grundlagen und liefert konkrete Empfehlungen, um Lebensmittel in der Praxis so lange abzugeben und zu konsumieren, wie sie sicher und einwandfrei sind. Zudem sollen karitative Organisationen respektive deren Begünstigte vermehrt unterstützt werden können. Konkret ist es aufgrund der lebensmittelrechtlichen und haftungsrechtlichen Grundlagen erlaubt, Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nach Ablauf des MHDs weiterhin in Verkehr zu bringen, sofern das Prinzip der Selbstkontrolle eingehalten und die Informationspflicht wahrgenommen wird, damit es nicht zur Täuschung kommt. Dabei besteht kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit, weil im Normalfall eine Qualitätsbeeinträchtigung von Produkten mit einem MHD eine gleichzeitige sensorischen Veränderung hervorruft. Konsumenten können also vor dem Verzehr mit den eigenen Sinnen sicherstellen, dass ein Produkt noch einwandfrei ist. Als ein Kernelement dieses Berichtes wurden deshalb sogenannte MHD+ Abgabegrenzen definiert. Das sind Zeitangaben, wie lange nach Ablauf des MHDs Produkte bei korrekter Lagerung in der Regel einwandfrei und sicher sind und folglich abgegeben werden dürfen (MHD +6 bis 360 Tage, je nach Lebensmittelkategorie). Die MHD+ Abgabegrenzen wurden aufgrund von einer Marktanalyse mit über 300 Produkten sowie der für die Mikrobiologie relevanten Produkteigenschaften festgelegt und mit MHD+ Abgabegrenzen ausländischer Leitfäden aus den Niederlanden, Italien, Frankreich und England abgeglichen. Innerhalb dieser MHD+ Abgabegrenzen wird empfohlen, Lebensmittel nach visueller Prüfung noch zu reduziertem Preis in Verkehr zu bringen oder in Form von Lebensmittelspenden zu verteilen. Von Produkten mit einem MHD grundsätzlich zu unterscheiden sind Produkte mit einem Verbrauchsdatum (VD). Diese dürfen nach Ablauf des Datums nicht mehr in Verkehr gebracht werden, weil dann die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, auch wenn das Produkt sensorisch noch einwandfrei scheint. Bei Produkten mit einem VD, welche sich zum Tieffrieren eignen, wird aber empfohlen, die Produkte bis spätestens am Tag des Datums zwecks Haltbarkeitsverlängerung einzufrieren und so die Verteilung zum Konsumenten sicherzustellen. Dabei ist wiederum das Prinzip der Selbstkontrolle zu befolgen, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten sowie die Informationspflicht wahrzunehmen. Der Bericht gibt weitere Empfehlungen zur Abgabe von «Ultrafrischprodukten», gekühlten Fertiggerichten und frisch zubereiteten Speisen, undatierten Früchten, Gemüsen und Backwaren sowie fehletikettierten Lebensmitteln. Zudem zeigt der Bericht in Anlehnung an die Praxis anderer EU-Länder auf das Schweizer Lebensmittelrecht abgestützte Möglichkeiten für die Deklaration von Inhaltsstoffen und Allergenen bei der Spende von Lebensmitteln im Offenverkauf. Mit den rechtlichen Abklärungen, den MHD+ Abgabegrenzen für individuelle Produktekategorien sowie weiteren Empfehlungen zeigt dieser Bericht auf, wie der Gross- und Detailhandel Lebensmittel so lange in Verkehr bringen kann, wie sie sicher und einwandfrei sind. Der Bericht bildet somit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Inverkehrbringer und insbesondere Spendenorganisationen, um Lebensmittelabfälle zu verhindern und ihren Beitrag zur Erreichung des Sustainable Development Goals «Food Waste Halbierung bis 2030» zu leisten
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