66 research outputs found

    Beyond law enforcement's perspective on crime: German studies on self-reported delinquency

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    Die empirischen Untersuchungen in Deutschland zur selbstberichteten Delinquenz reichen bis Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre zurück. Diese frühen Studien - mit relativ kleinen Stichproben von Jugendlichen in Schulen und Universitäten - versuchten die weniger schweren Formen von jugendlicher Delinquenz als allgemeine und normale Phänomene in der Adoleszenz zu beschreiben. Es wurde außerdem die Tatsache hervorgehoben, dass die Delinquenz kein isoliertes Problem darstellt, sondern oftmals mit schulischen Defiziten, familialen Problemen etc. einhergeht. Seit diesen frühen Untersuchungen zur selbstberichteten Delinquenz wurde eine Vielzahl von empirischen Studien veröffentlicht, obwohl eine Institutionalisierung von nationalen Erhebungen in Deutschland sowohl auf der Opfer- als auch auf der Täterseite bislang fehlt. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Forschungsstand zur selbstberichteten Delinquenz, wobei zwischen Untersuchungen in der allgemeinen Erwachsenenbevölkerung, bei Kindern und Jugendlichen sowie bei speziellen Bevölkerungsgruppen unterschieden wird. (ICI

    Ältere Menschen als Opfer von Tötungsdelikten: Analysen auf der Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik

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    Die Untersuchung hat gezeigt, dass ältere Menschen - wie in den weitaus meisten Kriminalitätsfeldern - auch im Bereich der polizeilich registrierten Tötungsdelikte weniger gefährdet sind als jüngere Erwachsene. Zwei Ausnahmen verdienen Erwähnung. Bei von der Polizei als Morde in Zusammenhang mit Raubdelikten klassifizierten Fällen weisen ältere Menschen - und hier vor allem die Männer - von allen Altersgruppen das höchste Viktimisierungsrisiko auf. Auch als Opfer fahrlässiger Tötungen werden Ältere häufiger kriminalstatistisch erfasst als Jüngere. In diesem Deliktsbereich ist vor allem das Viktimisierungsrisiko der älteren Frauen erhöht. Explorative Analysen von Fallberichten deuten darauf hin, dass fahrlässige Tötung oft im Kontext von Krankenhäusern und stationären Altenpflegeeinrichtungen angenommen wird. (RO

    Tötungsdelikte an Kindern

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    Immer wieder und besonders auch in jüngster Zeit werden spektakuläre Fälle von Tötungen an Kindern bekannt, die die Öffentlichkeit aufwühlen. Alle Fälle verweisen auf gesellschaftliche und politische Fragen, die bereits seit geraumer Zeit diskutiert werden. Vor dem Hintergrund einiger skizzierter Fälle und der dadurch intensivierten Debatten um Reaktions- und Präventionsmöglichkeiten stellen sich Fragen nach Ausmaß, Phänomenologie und Genese von Tötungsdelikten an Kindern. In dem vorliegenden Beitrag werden, nach einer Einführung in die Datenlage in Deutschland, anhand amtlicher Kriminalstatistiken ausgewählte Befunde deutscher und internationaler Untersuchungen zu diesem Thema vorgestellt. Abschließend werden einige im Hinblick auf die Entwicklung von Präventionsstrategien zentrale offene Forschungsfragen skizziert. Unter 'Tötungsdelikten an Kindern' werden hier vollendete vorsätzliche Tötungen aller Kinder ab Geburt bis zum Alter von unter 14 Jahren verstanden. Die Grenzziehungen in Bezug auf das Alter folgen dem im deutschen Strafrecht üblichen Verständnis vom Lebensbeginn einerseits und der Abgrenzung des Kindes- vom Jugendlichenalter andererseits. Die Beschränkung auf vollendete, vorsätzliche Tötungsdelikte dient dem Ziel, diejenigen Taten, die eine im umgangssprachlichen Sinn absichtliche Tötung eines Kindes darstellen, möglichst vollständig einzubeziehen. Soweit dargestellte Untersuchungen andere Abgrenzungskriterien verwenden, wird dies kenntlich gemacht. Da nicht wenige einschlägige Studien sich auf Tötungen durch biologische und soziale Eltern konzentrieren, sei ausdrücklich erwähnt, dass der vorliegende Bericht nicht grundsätzlich auf die Thematik der Tötungen durch Eltern beschränkt ist. Gleichwohl bildet aufgrund der Phänomenologie von Tötungsdelikten an Kindern und der bisherigen Forschungslage dieser Bereich einen eindeutigen Schwerpunkt. (ICD2

    Organisierte Kriminalität und Terrorismus - unvereinbare Phänomene oder gefährliche Allianzen?

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    'In den letzten Jahren, zunehmend seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten, sind immer wieder Aussagen zu hören oder zu lesen - teils als Prognosen formuliert, meist aber auf aktuelle Zustände und Prozesse bezogen -, denen zufolge die Grenzen zwischen Organisierter Kriminalität und Terrorismus fließend seien, es zu Allianzen zwischen beiden Kriminalitätsformen komme und hieraus für Strafverfolgungsinstanzen wie für Gesellschaften insgesamt neuartige Herausforderungen und Bedrohungen erwüchsen. Von 'Bündnispartnern Terrorismus und organisiertes Verbrechen' (Thamm, 1999), von 'symbiotischem Terrorismus' (Lange, 1998) ist die Rede. Zugleich werden Zweifel an solchen Szenarien geäußert; diese nehmen vor allem auf die mangelnde empirische Absicherung und auf die zumindest idealtypisch kaum zu vereinbarenden Motivlagen von Akteuren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus Bezug. Der folgende Beitrag greift die Diskussion um eine mögliche Annäherung oder gar Verschmelzung von Organisierter Kriminalität und Terrorismus auf und zieht eine Bilanz des gegenwärtigen Erkenntnisstandes. Er beschränkt sich auf die Nutzung frei verfügbarer Quellen, bezieht also keine nicht öffentlichen Informationen von Polizei oder Nachrichtendiensten mit ein.' (Autorenreferat

    Victimisation in institutions

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    Kriminalitäts- und Gewaltgefährdungen im höheren Lebensalter und in der häuslichen Pflege. Zwischenergebnisse der Studie "Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen"

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    Seit 2004 führt das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. (KFN) mit Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und in Kooperation mit dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (Berlin) und der Universität Hildesheim die Studie "Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen" durch. Im vorliegenden Bericht werden Zwischenergebnisse der laufenden Untersuchung präsentiert, die auf drei methodischen Zugängen beruhen und deren Daten an jeweils spezifischen Zielgruppen gewonnen wurden. Dabei handelt es sich um eine bundesweite repräsentative Viktimisierungsbefragung in der Altersgruppe der 40-80-Jährigen (n=3-030), eine postalische Befragung ambulanter Pflegekräfte (n=503) sowie eine qualitative Interviewstudie in häuslichen Pflegesettings, in deren Rahmen insgesamt 178 Interviews und 4 Gruppengespräche mit pflegenden Angehörigen, Pflegebedürftigen, ambulanten Pflegekräften und weiteren "feldkompetenten" GesprächspartnerInnen geführt wurden. Das Konzept der Studie schließt ferner eine schriftlich-postalische Befragung pflegender Angehöriger älterer Menschen sowie Analysen von Hellfelddaten zur Viktimisierung Älterer ein. In beiden Bereichen war die Feldphase zum Zeitpunkt des Abfassens dieses Berichts noch nicht abgeschlossen; Ergebnisse werden daher später an anderer Stelle dargestellt

    Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum. Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation eines Modellprojekts

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    Das aus Mitteln des BMFSFJ geförderte, bei der Stadt Hannover angesiedelte Modellprojekt „Gewalt gegen Ältere im persönlichen Nahraum“ wurde während seiner gesamten Laufzeit (März 1998 bis Februar 2001) von einem interdisziplinär besetzten Team der Universität Gießen wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Zentrale Aufgabe des Projekts war es, im Hinblick auf Gewalterfahrungen älterer Menschen im häuslichen und familiären Bereich Präventions- und Interventionsansätze zu erproben. Dabei wurde ein weites Verständnis von Gewalt zugrunde gelegt, welches neben unmittelbarer körperlicher Zwangseinwirkung auch verbale Aggression, Einschränkungen der Willensfreiheit, finanzielle Ausbeutung sowie intentionale und nicht intentionale Formen der Vernachlässigung einschließt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projekts verfügten vor allem über sozialarbeiterische und sozialpädagogische Qualifikationen. Ihre Arbeitsschwerpunkte lagen in den Bereichen der Beratung und aufsuchenden Sozialarbeit, der Konzeption und des Aufbaus spezifischer Angebote in drei ausgewählten Stadtbezirken, der Vernetzung des Projekts mit für die Bearbeitung des Problemfeldes hilfreichen Institutionen auf lokaler wie nationaler Ebene, der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Organisation und Durchführung von Tagungen, Fortbildungen und anderen Veranstaltungen. Beratung wurde u.a. im Rahmen eines „Krisenund Beratungstelefons im Alter“ angeboten. Zu den wesentlichen Produkten der stadtteilbezogenen Arbeit gehörten ein „Häuslicher Unterstützungsdienst“ für pflegende Angehörige, eine Veranstaltungsreihe zu altersbezogenen Themen und ein Beratungsführer. Im Bereich der Vernetzungsaktivitäten wurde u.a. eine lokale Arbeitsgemeinschaft telefonischer Beratungsanbieter gegründet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Modellprojekts haben in insgesamt rund 340 Fällen Beratung geleistet. Dabei wurde eine sehr große Bandbreite von Themen und Problemlagen an das Team herangetragen; viele Beratungsanliegen ließen sich auch unter den oben skizzierten weiten Gewaltbegriff nicht subsumieren. KlientInnen des Modellprojekts in Gewaltfällen waren in vielen Fällen Personen, die aufgrund einer beruflichen oder privaten Beziehung zu den unmittelbar in das Problem involvierten Personen von dem Fall Kenntnis genommen hatten. Insbesondere Vernachlässigungsopfer waren durch die Beratungsangebote kaum zu erreichen, eine Erfahrung, die andere Einrichtungen in ähnlicher Weise machten. Das Krisen- und Beratungstelefon im Alter, der Häusliche Unterstützungsdienst und die Arbeitsgemeinschaft telefonischer Beratungsanbieter für ältere Menschen werden auch nach dem Ende des Modellprojekts in Hannover weiterbetrieben. Die wissenschaftliche Begleitung war in der Anfangsphase des Modellprojekts aktiv an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt. In der eigentlichen Evaluationsphase bediente sie sich zur Dokumentation und Evaluation der verschiedenen Module des Modellprojekts einer Kombination quantitativer und qualitativer Verfahren (schriftliche und mündliche Befragungen, teilnehmende Beobachtung, Dokumentenanalyse, Gruppendiskussion). Andere mit der Thematik „Gewalt gegen Ältere“ befasste Institutionen in Deutschland, den USA und anderen Ländern wurden – auf der Grundlage von Interviews und publizierten Materialien – vergleichend herangezogen. Im Ergebnis betrachtet die wissenschaftliche Begleitung den inhaltlichen Zuständigkeitsbereich des Modellprojekts – Fälle der Gewalt gegen ältere Menschen, die in der häuslichen Umgebung und von Personen aus dem sozialen Umfeld der Opfer begangen werden – für eine eigenständige Beratungs- und Hilfeeinrichtung auf lokaler Ebene als zu eng gewählt. Sie weist darauf hin, dass das Modellprojekt den im Titel vorgegebenen Themenbereich in seiner praktischen Arbeit vielfach erweitert hat und dass die Hilfebedürfnisse der KlientInnen nur zum Teil aus Fällen der Nahraumgewalt erwachsen. Angesichts des u.a. im Fallaufkommen des Modellprojekts sichtbar werdenden Beratungsbedarfs befürwortet die wissenschaftliche Begleitung die Einrichtung von thematisch weit gefassten Beratungsdiensten für ältere Menschen und hält zugleich die aktive Integration der Thematik „Nahraumgewalt gegen Ältere“ in das Angebot bestehender Institutionen, insbesondere von Einrichtungen, die der Familienberatung und dem Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt dienen, für geboten. Der Vernetzungsansatz des Modellprojekts, die dezentrale Vorgehensweise auf Stadtteilebene, das Aufsuchen der KlientInnen in der alltäglichen Lebensumwelt und die Ausrichtung von Fortbildungen und Veranstaltungen auf Personen mit Multiplikatorfunktion werden als bedeutsam und auf andere Städte oder Regionen sinnvoll übertragbar eingeschätzt

    Sexuelle Viktimisierung im höheren Lebensalter

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    'Im Rahmen einer multimethodal angelegten explorativen Studie wurden sexuelle Viktimisierungen im Alter untersucht, zu deren Erscheinungsbild bislang in Deutschland empirische Befunde eben so fehlen wie zu darauf gerichteten Interventionen. Die Studie stützt sich auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, 122 Verfahrensakten niedersächsischer Staatsanwaltschaften, eine schriftliche Befragung von 76 Institutionen der Opferhilfe sowie vertiefende Interviews mit 22 PraktikerInnen, die über Erfahrungen mit konkreten Fällen der sexuellen Viktimisierung alter Menschen verfügten. Es wird deutlich, dass so wohl bei Polizei und Justiz als auch bei Institutionen außerhalb des Bereiches der Strafverfolgung nur in geringem Umfang Erfahrungen mit älteren Opfern von Sexualstraftaten vorliegen. Die von beiden Institutionengruppen bearbeiteten Fälle sexueller Viktimisierung unterscheiden sich grundlegend voneinander. Soweit Sexualdelikte an Älteren polizeilich bekannt werden, handelt es sich überwiegend um Fälle des Exhibitionismus, zu einem geringeren Teil um sexuelle Gewaltdelikte im engeren Sinne, bei denen die Täter bzw. Tatverdächtigen den Opfern in der Regel vor der Tat nicht oder nur marginal bekannt waren. Frauenhäuser, Frauennotrufe und ähnliche Einrichtungen sind dagegen primär mit schwerwiegenden Formen sexueller Gewalt in engen sozialen Beziehungen konfrontiert. Dabei geht es zu einem beträchtlichen Teil um fortgesetzte Viktimisierungen in Ehen und Partnerschaften älterer Menschen, bei denen sexuelle Gewalt und sexueller Zwang in ein umfassendes System der Gewaltanwendung, Demütigung und Kontrolle eingebettet sind. Die Studie analysiert das Hilfesuchverhalten älterer Opfer und gibt Hinweise zur Gestaltung und Optimierung von Hilfen für diese Personengruppe.' (Autorenreferat

    Kontroversen und Effekte des Diskurses zu sogenannter Clankriminalität: Zur diskursiven Konstruktion von Clans und sozialen Zugehörigkeiten

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    Innerhalb des Beitrags werden Fremdzuschreibungen, die mit einem als Clan bezeichneten Kollektiv in Verbindung gebracht werden, unter einer Perspektive von (Nicht-)Zugehörigkeit betrachtet. Die empirische Grundlage bilden 52 leitfadengestützte teilstrukturierte Expert:inneninterviews mit 66 Repräsentant:innen verschiedener Professionsgruppen, die mit vermeintlichen Clans respektive dem Phänomen sogenannter Clankriminalität befasst sind. Es deutet sich an, dass die zugeschriebene Zugehörigkeit zu einem diffusen, als Clan bezeichneten Kollektiv – sofern der Begriff affirmativ verwendet wird – vielfach gegenüber anderen Formen der Zugehörigkeit überbetont wird. Die Zuschreibung Clan vereinigt insbesondere Zugehörigkeitsformen von Familie sowie Ethnizität. Dies führt dazu, dass lebensweltliche Erfahrungen, Problemlagen sowie Normbrüche respektive Kriminalität vor allem vor dem Hintergrund einer vermeintlichen Clanzugehörigkeit betrachtet werden

    Sicher leben im Alter. Ein Aktionsprogramm zur Prävention von Kriminalität und Gewalt gegenüber alten und pflegebedürftigen Menschen

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    Mit Unterstützung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konnte ein modulares Aktionsprogramm zur Optimierung der Sicherheit älterer und pflege-bedürftiger Menschen umgesetzt werden. Dieses Programm zeichnet sich dadurch aus, dass es seine Aktivitäten auf ausgewählte, als vorrangig definierte Präventionsbereiche fokussiert. Ausgangspunkt des unter dem Titel „Sicher leben im Alter“ umgesetzten Programms war die ebenfalls mit Unterstützung durch das BMFSFJ durchgeführte Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“. Diese hatte herausgearbeitet, dass die meisten Menschen jenseits des 60. Lebensjahres insgesamt im Alter weniger durch Krimina-lität und Gewalt bedroht sind als Erwachsene in jüngeren Lebensphasen. Zugleich war deutlich geworden, dass „Alter“ auch im Hinblick auf derartige Gefährdungen und Bedrohungen eines differenzierenden Blickes bedarf. Die Studie hatte gezeigt, dass es Bereiche gibt, in denen im Hinblick auf Sicherheit älterer Menschen Handlungsbedarf besteht.So bilden pflegebedürftige ältere Menschen eine besonders vulnerable Gruppe. Ob sie zu Hause durch Angehörige, mit Unterstützung ambulanter Kräfte oder auch in einer stationären Ein-richtung versorgt und gepflegt werden – mit dem Merkmal der Pflegebedürftigkeit konstitutiv verbunden ist das Angewiesensein auf Dritte und damit auch die Verletzbarkeit durch die Pflege, Betreuung und Versorgung leistenden Personen oder auch durch andere. Ergebnisse aus Befragungen und Interviews im Rahmen der Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“ weisen darauf hin, dass die Prävalenz von Misshandlung und Vernachlässigung in der häuslichen Pflege hoch ist, dass es sich zugleich um ein Problemfeld handelt, in dem sich Entstehungsbedingungen und Handlungsmotive von denen in „klassischen“ Feldern der Gewaltkriminalität insgesamt deutlich unterscheiden und das von daher auch eigener Präven-tions- und Interventionsansätze bedarf. Ferner wurde im Rahmen der Studie deutlich, dass Gewalt in Partnerschaften sich durchaus bis ins Alter hinein fortsetzen oder auch unter im Alter sich verändernden Lebensbedingungen erstmals zum Problem werden kann. Alle vorliegenden Daten weisen darauf hin, dass insbe-sondere die physische Gewalt in Partnerschaften im Alter zwar zurückgeht, dass es aber bis ins hohe Alter hinein teils verfestigte und chronifizierte Formen von Gewalt in Partnerschaften gibt und dass vorhandene Infrastrukturen auf diese Problematik und auf die Zielgruppe älte-rer gewaltbetroffener Frauen bislang kaum hinreichend eingestellt und ausgerichtet sind. Während es zu den grundlegenden Befunden der kriminologischen und viktimologischen Forschung gehört, dass Täterinnen bzw. Täter und Opfer in den meisten Kriminalitätsfeldern einander in ihren demografischen Profilen recht ähnlich sind und sich im Kontext alltäglicher Routinen begegnen, wurden gerade im Hinblick auf das hohe Alter Phänomene erkennbar, die diesem Muster nicht entsprechen, bei denen vielmehr eine gezielte Opferwahl betrieben wird, die sich nicht zuletzt am Alter der Betroffenen und an vom Täter mit hohem Alter assoziierten Merkmalen und daraus wiederum abgeleiteten günstigen Tatgelegenheiten ausrichten. Dies betrifft im Wesentlichen Eigentums- und Vermögensdelikte, bei denen unter Einsatz von Täuschungen unterschiedlicher Art das Vertrauen einer älteren Person missbraucht und zum eigenen materiellen Vorteil ausgenutzt wird. Hierzu gehören Betrugsstraftaten („Enkeltrick“) ebenso wie unter Vortäuschung einer falschen Identität in der privaten Wohnung der Betroffe-nen begangene Diebstähle oder unseriöse Verkaufspraktiken zum Nachteil älterer Menschen. Schließlich ergaben sich im Rahmen der Studie „Kriminalität und Gewalt im Leben alter Menschen“ Hinweise darauf, dass gerade bei hochaltrigen und gesundheitlich eingeschränkten Menschen die Gefahr des Verkennens nicht natürlicher Todesfälle besteht.Die im Rahmen des Aktionsprogramms „Sicher leben im Alter“ entwickelten und erprobten Maßnahmen richten sich entsprechend auf die Bereiche der Misshandlung und Vernachlässi-gung älterer Pflegebedürftiger durch Angehörige, der Hilfen für ältere Frauen, die von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner betroffen sind, der auf ältere Menschen ausgerichteten betrüge-rischen bzw. mit Täuschung und Vertrauensmissbrauch verknüpften Eigentums- und Vermö-gensdelikte sowie auf die Problematik des Nichterkennens nicht natürlicher Todesfälle bei hochaltrigen und pflegebedürftigen Menschen. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Res- sourcen wurden die Schwerpunkte der praktischen Umsetzung vor allem auf die Problemfel-der der Viktimisierung in familialen Pflegebeziehungen sowie der Gewalt in Partnerschaften gelegt. Die Projektkomponenten wurden von einem interdisziplinären Team von Wissen-schaftlerinnen und Wissenschaftlern initiiert und begleitet. Der dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Bericht stellt für die Schwerpunktbereiche des Programms jeweils Konzepte und Handlungsansätze, die getroffenen Maßnahmen und deren Umsetzung, Ergebnisse der wissenschaftlichen Beglei-tung, aus dem Modul hervorgegangene Produkte sowie Schlussfolgerungen und Handlungs-empfehlungen dar
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