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    Wer sollte die Kosten von Unfällen am Arbeitsplatz tragen? Die schwierige Koordination von Arbeiterunfallversicherung und Delikthaftung aus ökonomischer Sicht

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    Als Alternativen zum Deliktsrecht sind unterschiedliche institutionelle Schemata entwickelt worden. Die Delikthaftung sorgt dafür, dass der Angeklagte das Schadenersatzurteil aus eigener Tasche bezahlen muss, nachdem der Schaden eingetreten ist. Allerdings ist es möglich, sich gegen dieses Risiko durch Zahlung einer entsprechenden Prämie vor dem Eintritt des Schadens zu versichern. Für viele Arten von Unfällen existieren neben dem Haftungsrecht andere Systeme, zum Beispiel private Versicherung, Sozialversicherung und Ausgleichfonds. Das Problem diese heterogenen Ausgleichssysteme zu koordinieren beschäftigt Juristen seit Jahrzehnten. Vor kurzem haben Ökonomen begonnen, diese Koordination aus ihrer Perspektive zu analysieren. Nichts desto trotz gibt es fundamentale Unterscheide zwischen diesen alternativen Ausgleichssystemen und dem Deliktsrecht. Erstens basiert die rechtliche Verantwortung, anderes als beim Deliktsrecht, nicht auf der Feststellung der Schuldhaftigkeit. Zweitens wird Wiedergutmachung nicht von Fall zu Fall entschieden, sondern beruht auf allgemeinen Ausgleichspapametern, die vorher festgelegt werden. Zuletzt fallen die Zahlungen unter diesen Systemen für reine Vermögensverluste normalerweise geringer aus, weil sie nicht für Verdienstausfälle, Schmerz oder Leid kompensieren. Diese Arbeit konzentriert sich auf Kompensationssysteme wie zum Beispiel die Arbeiterunfallversicherung, die sich nicht darauf berufen, wer fehlerhaft gehandelt hat. Die Arbeiterunfallversicherung befindet sich im rechtlichen Kontext mit Sozialversicherungssystemen, dem Deliktsrecht und dem Arbeitsrecht. Die Arbeiterunfallversicherung wurde durch Statuten in Leben gerufen, die in der Regel betroffenen Arbeitgebern vorschreiben, sich entweder zu versichern oder sich als Selbstversicherer zu qualifizieren. Andererseits erhalten Arbeitnehmer unter der Arbeiterunfallversicherung nur die dort vorgesehenen Zahlungen und verzichten auf weitere deliktsrechtliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber. Der eben geschilderte Fall, bei dem ein verletzter Arbeitnehmer entweder Leistungen aus der Arbeiterunfallversicherung vom Arbeitgeber oder dessen Versicherung erhält, stellt die einfachste Konstellation dar. Aber es gibt Arbeitsunfälle, bei denen dritte Parteien beteiligt sind, zum Beispiel wenn ein Arbeitnehmer durch ein fehlerhaftes Produkt verletzt wird. In solchen Fällen erhält der Arbeitnehmer automatisch Leistungen aus der Arbeiterunfallversicherung von seinem Arbeitgeber, dessen Versicherung oder vom Sozialversicherungsträger. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf weitere deliktsrechtliche Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber. Trotzdem bleibt der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Hersteller des Produkts, das den Unfall verursacht hat, erhalten. Macht der Arbeitnehmer Ansprüche geltend, wird er überkompensiert, da er neben den Leistungen aus der Arbeiterunfallversicherung auch die Zahlung aus der deliktsrechtlichen Haftung der dritten Partei erhält. Um dies zu vermeiden, wird der Arbeitnehmer verpflichtet, Leistungen aus der Arbeiterunfallversicherung zurückzuzahlen, sobald er Entschädigungen aus dem deliktsrechtlichen Anspruch bekommt. Damit ergibt sich die hochinteressante Frage, wie deliktsrechtliche Ansprüche und Produkthaftung koordiniert werden sollen, um eine Überkompensation des Arbeitnehmers zu vermeiden, und gleichzeitig entsprechende Anreize für alle Parteien zur Unfallvermeidung zu setzen. Diese Arbeit analysiert die Koordination zwischen der Arbeiterunfallversicherung und dem Deliktsrecht in verschiedenen US amerikanischen und europäischen Rechtssprechungen. Diese Koordinationssysteme werden mit Hinblick auf ihre ökonomische Effizienz vergleichend untersucht. Eines der Hauptziele dieser Systeme ist die Vermeidung von Überkompensation durch Doppelzahlung an den Arbeitnehmer und gleichzeitiger Anreizsetzung für Arbeitgeber und Produzenten, die erforderliche Sorgfalt aufzuwenden. Insbesondere ist es notwendig zu unterscheiden, ob es lediglich einen Schädiger gibt oder ob zwei Schädiger gemeinsam die Verletzung des Arbeitnehmers verursacht haben. Falls ein Unfall durch das fehlerhafte Verhalten Dritter verursacht wurde und der Arbeitgeber keine Mitschuld trägt ist die Lösung relativ einfach. Der Arbeitnehmer erhält automatisch Leistungen aus der Arbeiterunfallversicherung und besitzt einen deliktsrechtlichen Anspruch gegen die fehlerhaft handelnde dritte Partei. Aber sobald der Arbeitnehmer Zahlungen aus diesem Anspruch erhält, sehen die Statuten der Arbeiterunfallversicherung vor, dass er die bereits erhaltenen Leistungen an den Arbeitgeber zurückzahlen muss, um eine Überkompensation zu vermeiden. Demnach werden die kompletten Zahlungen von der dritten Partei getragen und der Arbeitgeber zahlt nichts. Daraus ergibt sich, dass das erste Problem die Zuordnung des fehlerhaften Verhaltens auf den Arbeitgeber und den Hersteller der defekten Produktes ist. In einer weiteren möglichen Situation hat der Hersteller, nachdem er vom Arbeitnehmer verklagt wurde und an diesen die volle Schadenssumme zahlen musste, einen Regressanspruch gegen den Arbeitgeber, der möglicherweise fahrlässig gehandelt hat Ansprüche dieser Art werden in der Regel abgewiesen, da der Arbeitgeber gegen Ansprüche des Arbeitnehmers durch Nachbesserungsklauseln geschützt ist - der Arbeitgeber genießt Immunität gegen deliktsrechtliche Ansprüche. Aus diesem Grund können Arbeitgeber und Dritte nicht gemeinsam haftbar gemacht werden. Allerdings wird diese Lösung als unfair und ineffizient angesehen, da die dritte Partei mehr als Arbeiterunfallversicherung beträgt (Limited Contribution"), der Hersteller trägt den Gesamtschaden abzüglich der Leistungen aus Arbeiterunfallversicherung trägt (Deduction") und die Alternative, dass der Hersteller seinen Anteil am Schaden zahlt und der Arbeitnehmer außerdem die Zahlungen aus der Arbeiterunfallversicherung erhält (Severance"). In der Literatur werden noch weitere Lösungen vorgeschlagen. Wir konzentrieren uns auf die amerikanischen Lösungen, weil die rechtliche und ökonomische Debatte primär dort stattfindet und deshalb am ehesten mit empirischen Ergebnissen zu rechnen ist, die sich auf die dortigen rechtlichen Regelungen beziehen. Das heißt nicht, dass zumindest nach unserem Verständnis das grundlegende Problem für das europäisches Deliktrecht und die Sozialversicherungssysteme irrelevant ist. Die Arbeit analysiert dieses komplexe Spektrum an Lösungen aus ökonomischer Perspektive und nutzt dabei Ansätze von Gomez (1996 und 2001) und Sykes (2001). Wir analysieren die Auswirkungen der rechtlichen Regime auf die Anreize der Parteien, sorgfältig zu handeln und sich gegen Risiken abzusichern. Daraus ergeben sich auch die Auswirkungen für rechtspolitische Entscheidungen im Bereich Arbeitsunfälle. Die Struktur der Arbeit ist wie folgt: Im zweiten Abschnitt beschreiben wir die beiden Systeme der Arbeiterunfallversicherung und der Deliktshaftung des Herstellers. Abschnitt 3 befasst sich mit alternativen rechtlichen Regelungen zur Koordination. Im vierten Abschnitt präsentieren wir die vereinfachte Version eines stilisierten ökonomischen Modells der Arbeitsweise verschiedener Systeme. In Abschnitt 5 werden dem einfachen Modell einige Faktoren, zum den von ihr verursachten Schaden trägt und Arbeitgeber in den meisten Fällen keinerlei Anreize haben, Unfälle zu vermeiden, da sie, so fern der Arbeitnehmer den Schadenersatz erhält, die bereits bezahlten Leistungen aus der Arbeiterunfallversicherung zurückerhalten. Die Koordination von deliktsrechtlicher Haftung des Arbeitgebers und des Herstellers und die Kompensation durch das System der Arbeiterunfallversicherung, habe ein komplexes System von Regeln und Lösungen hervorgebracht. Dazu zählen unter Anderem, dass der Arbeitgeber nicht beteiligt wird und der Hersteller ist alleine für den Gesamtschaden verantwortlich ist (No Contribution"), die Aufteilung des Gesamtschadens auf den Arbeitgeber und den Hersteller gemäß ihrer jeweiligen Schuld (Total Contribution"), die Aufteilung des Schadens, wobei die Beteiligung des Arbeitgebers maximal die Höhe der Leistungen aus der Beispiel eine beschränkte Arbeiterunfallversicherung, Gerichtsirrtümer und Verwaltungskosten hinzugefügt, die die Analyse ausdifferenzieren. In Abschnitt 6 ziehen wir Bilanz.

    Estimating judicial ideal points in the Spanish Supreme Court: the case of administrative review

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    This paper presents an estimation of ideal points for the justices of the Supreme Court of Spain in the specific area of administrative review for the period 2000-2008, controlling for dissent suppression effort. The estimated ideal points allow us to identify political clusters in the Supreme Court which seem inconsistent with the formal and traditional views that a career judiciary is politically not strongly aligned. At the same time, we find evidence that confirms a trend favoring consensus and dissent avoidance

    State Liability

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    Should states be liable towards individuals for failure to provide justice, good roads, or timely administrative decisions? In this article, we show that state liability can serve three different purposes, none of which implies that the state should be liable in tort, unless other specific conditions are met. One purpose is to provide incentives for state agencies and private individuals to act efficiently. Here, the effectiveness of liability depends on the channelling of incentives down the chain of command to the acting state employee. The second purpose of state liability is to remove incentives for private parties, when these incentives are distorted, as when compensating for wrongful conviction. The third aim of state liability is to allow a higher level of the administration to monitor the behaviour of a lower level. In this case, the judicial system and private parties are means towards the end of generating information about wrongful behaviour by public bodies and agencies. Within this framework, we discuss substantive and procedural aspects of state liability in torts. We provide an economic argument for court specialization in administrative law and explain why the different solutions around the world could be appropriate under local determinants

    Judging under Political Pressure: An Empirical Analysis of Constitutional Review Voting in the Spanish Constitutional Court

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    In this article, we study the extent to which decisions by the Spanish Constitutional Court are explained by political variables. Our theory proposes that party alignment should play an important role in explaining the behavior of the Spanish constitutional judges, but with some limitations given the institutional constraints faced by the court. Therefore, we do not propose pure party alignment but a more sophisticated strategy approach based on the interaction between the advancement of ideological goals with the limitations imposed essentially by the civil law tradition of consensual courts. Using a unique data set of abstract review cases in 1980\u20132006, we conclude that the patterns of political influence in the Spanish Constitutional Court are complex and cannot be easily framed merely as the pure reflection of the attitudinal model and of left/right alignment (JEL K0)
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