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Schwerpunkträume zum Artenschutz in der Windenergieplanung, Methodische Ansätze zur planerischen Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung
<p>Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität sind Herausforderungen, zu denen sich die Bundesrepublik in internationalen Verträgen weitgehend verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen der Windenergienutzung und dem Artenschutz ist die Wahl des Standorts für Windenergieanlagen ein bedeutender Faktor. Die Standortwahl erfolgt im besten Fall auf der planerischen Ebene, indem die Flächen mit dem geringsten Konfliktpotenzial ausgewiesen werden. Nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers müssen bis zum Jahr 2032 zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung durch die Planungsträger ausgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund sollte der Artenschutz bereits auf der strategischen Planungsebene eine hinreichende Berücksichtigung erfahren, um Konflikte auf den nachfolgenden Ebenen zu minimieren. </p><p>In mehreren Bundesländern wurde zur Beachtung des Artenschutzes auf der Planungsebene auf Dichtezentren / Schwerpunkträume zurückgegriffen. Hierbei unterscheiden sich die Ansätze zur Abgrenzung der Gebiete und deren Wirkung auf die Planungs- bzw. Genehmigungsebene. Als geeignet stellt sich der Ansatz insbesondere für Arten heraus, die weit verbreitet sind, eine hohe Brutplatzvariabilität aufweisen und planerisch daher schwierig zu behandeln sind. </p><p>In diesem Bericht wird eine Methode zur Abgrenzung von Schwerpunkträumen / Dichtezentren für windenergiesensible Arten mit Hilfe einer Habtiatmodellierung vorgestellt. Dieses methodische Vorgehen eignet sich insbesondere für Arten, deren Verbreitung eine hohe Habitatabhängigkeit hat. Diese sollte möglichst mit leicht zugänglichen Daten zu erfassen sein, damit die Methode in der Raumplanung einsetzbar ist. Zur Identifikation der Habitatvariablen wurde daher auf Daten des europäischen Copernicus Erdbeobachtungsprogramms zurückgegriffen. Grundlage für die praktische Anwendung ist des Weiteren eine gute Kenntnis von Brutplätzen in Teilbereichen des Plangebiets. </p><p>Das Modell wurde anhand von Daten der Bundesländer Baden-Württemberg und Brandenburg entwickelt. Im Fokus stehen die Arten Rotmilan, Schwarzmilan und Fischadler. Des Weiteren werden Aussagen zum Seeadler und dem Wanderfalken (als Felsenbrüter) getroffen. Für sämtliche Berechnungen zeigen sich, auch bei einer reduzierten Datenlage, ausreichende bis sehr gute Modellergebnisse. Zu beachten sind unterschiedliche naturräumliche Ausstattungen in den Bundesländern. So spielen bspw. kleinere Gehölzflächen in Brandenburg für den Rotmilan eine größere Rolle als in Baden-Württemberg. </p><p>Als Bezugsraum für die fachliche Abgrenzung von Schwerpunkträumen wird die Ebene der Bundesländer als geeignet angesehen. Das erscheint ein geeigneter Kompromiss, um überregionale Unterschiede darzustellen und gleichzeitig zu vermeiden, dass lokale, jedoch überregional unbedeutsame Vorkommen ausgewiesen werden. </p><p>Mit der Methode der Habitatmodellierung ist es ebenso möglich, Flächen zu identifizieren, die hinsichtlich der Habitatausstattung für eine Zielart ein Entwicklungspotenzial aufweisen. Auf diesen Flächen kann dann, durch gezielte Maßnahmen, beispielsweise im Rahmen von Artenhilfsprogrammen, zu einer positiven Entwicklung der Population beigetragen werden. </p><p>Um zu ermitteln, ob auch bei der Ausweisung von Schwerpunkträumen noch genügend Fläche zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels verfügbar ist, wurde an zwei Beispielen eine multikriterielle Szenarienanalyse durchgeführt. </p><p>Im Vergleich mit anderen planerischen Belangen zeigen die Schwerpunkträume einen geringen Einfluss auf die Flächenkonkurrenz. Andererseits müssen, je nach den Gegebenheiten in den Plangebieten ggf. andere bisher planerisch freigehaltene Gebiete der Windenergienutzung zumindest in Teilen geöffnet werden, um die Flächenziele zu erreichen. Die multikriterielle Szenarienanalyse kann als Entscheidungshilfe dienen und unterstützt die transparente Darstellung von Flächenkonkurrenzen.Rechtlich sind Schwerpunkträume / Dichtezentren nicht normiert. Sie können jedoch eine Erleichterung bei der artenschutzrechtlichen Prüfung auf der Planungsebene bedeuten und zum Identifizieren von für die Windenergienutzung besonders geeigneten Flächen beitragen. Abzuwarten bleibt, ob, und wenn ja inwieweit, Schwerpunkträume einen Beitrag anlässlich der Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie erwarteten Definition von <i>Renewable Acceleration Areas </i>leisten können. </p><p>Schwerpunkträume können einen fachlich gut realisierbaren Beitrag zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange auf der Ebene der Flächenausweisung bieten, sind jedoch in ihrer Ausgestaltung mit den klima- und energiepolitischen Zielen abzuwägen.</p>