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    Schwerpunkträume zum Artenschutz in der Windenergieplanung, Methodische Ansätze zur planerischen Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung

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    <p>Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität sind Herausforde­rungen, zu denen sich die Bundesrepublik in internationa­len Verträgen weitgehend verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen der Windenergienutzung und dem Artenschutz ist die Wahl des Standorts für Windenergiean­lagen ein bedeutender Faktor. Die Standortwahl erfolgt im besten Fall auf der planerischen Ebene, indem die Flächen mit dem geringsten Konfliktpotenzial ausgewiesen wer­den. Nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers müs­sen bis zum Jahr 2032 zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung durch die Planungsträger ausge­wiesen werden. Vor diesem Hintergrund sollte der Arten­schutz bereits auf der strategischen Planungsebene eine hinreichende Berücksichtigung erfahren, um Konflikte auf den nachfolgenden Ebenen zu minimieren. </p><p>In mehreren Bundesländern wurde zur Beachtung des Ar­tenschutzes auf der Planungsebene auf Dichtezentren / Schwerpunkträume zurückgegriffen. Hierbei unterschei­den sich die Ansätze zur Abgrenzung der Gebiete und de­ren Wirkung auf die Planungs- bzw. Genehmigungsebene. Als geeignet stellt sich der Ansatz insbesondere für Arten heraus, die weit verbreitet sind, eine hohe Brutplatzvari­abilität aufweisen und planerisch daher schwierig zu be­handeln sind. </p><p>In diesem Bericht wird eine Methode zur Abgrenzung von Schwerpunkträumen / Dichtezentren für windenergiesen­sible Arten mit Hilfe einer Habtiatmodellierung vorgestellt. Dieses methodische Vorgehen eignet sich insbesondere für Arten, deren Verbreitung eine hohe Habitatabhängigkeit hat. Diese sollte möglichst mit leicht zugänglichen Daten zu erfassen sein, damit die Methode in der Raumplanung einsetzbar ist. Zur Identifikation der Habitatvariablen wur­de daher auf Daten des europäischen Copernicus Erdbe­obachtungsprogramms zurückgegriffen. Grundlage für die praktische Anwendung ist des Weiteren eine gute Kenntnis von Brutplätzen in Teilbereichen des Plangebiets. </p><p>Das Modell wurde anhand von Daten der Bundesländer Baden-Württemberg und Brandenburg entwickelt. Im Fo­kus stehen die Arten Rotmilan, Schwarzmilan und Fisch­adler. Des Weiteren werden Aussagen zum Seeadler und dem Wanderfalken (als Felsenbrüter) getroffen. Für sämt­liche Berechnungen zeigen sich, auch bei einer reduzierten Datenlage, ausreichende bis sehr gute Modellergebnisse. Zu beachten sind unterschiedliche naturräumliche Ausstat­tungen in den Bundesländern. So spielen bspw. kleinere Gehölzflächen in Brandenburg für den Rotmilan eine grö­ßere Rolle als in Baden-Württemberg. </p><p>Als Bezugsraum für die fachliche Abgrenzung von Schwer­punkträumen wird die Ebene der Bundesländer als geeig­net angesehen. Das erscheint ein geeigneter Kompromiss, um überregionale Unterschiede darzustellen und gleichzei­tig zu vermeiden, dass lokale, jedoch überregional unbe­deutsame Vorkommen ausgewiesen werden. </p><p>Mit der Methode der Habitatmodellierung ist es ebenso möglich, Flächen zu identifizieren, die hinsichtlich der Ha­bitatausstattung für eine Zielart ein Entwicklungspotenzial aufweisen. Auf diesen Flächen kann dann, durch gezielte Maßnahmen, beispielsweise im Rahmen von Artenhilfspro­grammen, zu einer positiven Entwicklung der Population beigetragen werden. </p><p>Um zu ermitteln, ob auch bei der Ausweisung von Schwer­punkträumen noch genügend Fläche zur Erreichung des Zwei-Prozent-Ziels verfügbar ist, wurde an zwei Beispielen eine multikriterielle Szenarienanalyse durchgeführt. </p><p>Im Vergleich mit anderen planerischen Belangen zeigen die Schwerpunkträume einen geringen Einfluss auf die Flächen­konkurrenz. Andererseits müssen, je nach den Gegeben­heiten in den Plangebieten ggf. andere bisher planerisch freigehaltene Gebiete der Windenergienutzung zumindest in Teilen geöffnet werden, um die Flächenziele zu errei­chen. Die multikriterielle Szenarienanalyse kann als Ent­scheidungshilfe dienen und unterstützt die transparente Darstellung von Flächenkonkurrenzen.Rechtlich sind Schwerpunkträume / Dichtezentren nicht nor­miert. Sie können jedoch eine Erleichterung bei der arten­schutzrechtlichen Prüfung auf der Planungsebene bedeuten und zum Identifizieren von für die Windenergienutzung be­sonders geeigneten Flächen beitragen. Abzuwarten bleibt, ob, und wenn ja inwieweit, Schwerpunkträume einen Bei­trag anlässlich der Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richt­linie erwarteten Definition von <i>Renewable Acceleration Areas </i>leisten können. </p><p>Schwerpunkträume können einen fachlich gut realisierba­ren Beitrag zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange auf der Ebene der Flächenausweisung bieten, sind jedoch in ihrer Ausgestaltung mit den klima- und energie­politischen Zielen abzuwägen.</p&gt
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