18 research outputs found

    Kaiserliche Obrigkeit, Reichsgewalt und ständischer Untertanenverband. Untersuchungen zu Reichsdienst und Reichspolitik der Stände und Städte in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts

    Get PDF
    Die spätmittelalterliche Verfassung des Reichs beruht auf eingelebten Rechtsgewohnheiten, übereinstimmenden oder divergierenden Ansichten über das Herkommen, wenigen positivrechtlichen Normierungen und auf juristischen Doktrinen zur �plenitudo potestatis� des Kaisers nach römisch-kanonischem Recht, das auch der herrscherlichen Reskriptpraxis im Reich, an der römischen Kurie und in anderen Ländern Europas ihre rechtliche Form gibt. Es handelt sich um perspektivische, ständisch, intellektuell und situativ gebundene Überzeugungen und Behauptungen hinsichtlich dessen, was das Recht von König und Reich sei. 1. Thema der Untersuchungen sind die Begründung und die im Verlauf politischer Auseinandersetzungen weitergetriebene Ausformulierung des obrigkeitlich-amtsrechtlichen und lehnsrechtlichen Herrschaftsanspruchs des römisch-deutschen Königs und Kaisers sowie die Frage der Durchsetzung dieser Ansprüche, insbesondere die Heranziehung der Reichsstände und Reichsstädte zu Dienstleistungen für Kaiser und Reich, die auf Reichstagen vereinbart oder durch einseitiges kaiserliches Gebot eingefordert wurden. In einem Kernbereich wird der in der deutschen und europäischen Verfassungsgeschichtsschreibung wenig behandelten, aber für die Beurteilung der Verfassungsverhältnisse und der politischen Machtverteilung zentralen Frage nachgegangen, inwieweit herrscherliche Gebote in ihrer Rechtmäßigkeit grundsätzlich bestritten oder akzeptiert und befolgt wurden, inwieweit ferner die Gehorsamsleistung in dem geforderten oder vereinbarten Umfang durch kollektive Übereinkünfte, Verhandlungen mit dem Kaiserhof und individuelle Einreden von Ständen und Städten suspendiert oder gar obstruktiv vermieden wurde. 2. Ziel der Untersuchungen ist die Ermittlung verfassungsrechtlicher Elemente, die im Reich der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts während der langen Regierung Kaiser Friedrichs III. in konsistenten Problemlagen und zugespitzten Konflikten zum Vorschein kamen. Es handelt sich um die Reichs- und Territorialpolitik der Jahre 1459 � 1463 mit den sogenannten Reichskriegen gegen Herzog Ludwig von Bayern-Landshut und den Pfalzgrafen Friedrich sowie um die Auseinandersetzungen mit fremden Mächten in den Jahren 1477 � 1493, insbesondere den Eroberungskrieg des ungarischen Königs Matthias Corvinus gegen die österreichischen Erblande Kaiser Friedrichs III. Die Formulierung von Verfassungsvorstellungen erfolgte im Zusammenhang mit der Frage, ob der Kaiser berechtigt war, das Reich in den politischen Auseinandersetzungen zur Hilfeleistung aufzubieten. Erörtert wird diese Frage in der reichsweiten juristisch-politischen Propaganda der Streitgegner sowie in Verhandlungen auf Reichs- und Städtetagen. 3. Systematisch zusammenfassend wird schließlich ein Überblick über verschiedenartige Dienstleistungen von Reichsständen und Freien- und Reichsstädten gegeben mit dem Aufweis der damit verbundenen rechtlichen, aber auch sozialen Grundlagen der Reichsverfassung. Im Zusammenhang mit kaiserlichen Hilfsforderungen erscheint der Reichsverband als Großfamilie, als Verband von �gesippten Freunden�, d. h. von Verwandten des Reichsoberhaupts. Die rechtliche Struktur der Reichsverfassung wird dadurch auf einer kategorial anderen Ebene durch normative sozial-affektive Bekundungen und Verhaltensweisen, wie sie unter Verwandten gefordert sind, und entsprechende kommunikative Formen im Verkehr zwischen Kaiser und Ständen erweitert. Damit im Zusammenhang wird das Verhältnis zwischen der Rechtspflicht der Stände und Städte zu Dienstleistungen, der Freiwilligkeit von Leistungen und ihrer individuellen oder korporativen Bewilligung erörtert. 4. Das grundsätzliche Erkenntnisinteresse zielt auf das Spannungsverhältnis von Recht und Politik, auf die Verrechtlichung von Politik durch die juristischen Berater der Konfliktparteien und die Politisierung des Rechts zur Veränderung oder Stabilisierung von Machtlagen. Analysiert wird die gedankliche Arbeit, die am Kaiserhof sowie in den Ratsgremien und Kanzleien der Stände und Städte von den Experten zur Formulierung und Fortentwicklung von Positionen in den langwierigen Parteienauseinandersetzungen geleistet wurde, ferner die Entfaltung, Funktionalität und Wirkung von Begriffen, Denkformen, einzelnen Maximen und Argumenten. Neben der intellektuellen Seite von Recht und Politik werden personengeschichtliche Aspekte und solche des politischen Geschäftsbetriebs, der Kommunikation, der verkehrstechnischen Probleme und der Finanzierung von Politik berücksichtigt

    Funktionen und Leistungen gelehrter Juristen für deutsche Städte im Spätmittelalter

    No full text
    Städte des römisch-deutschen Reiches haben zu verschiedenen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Umfang im römisch-kanonischen Recht geschulte, an Universitäten ausgebildete und graduierte Rechtsexperten, Angehörige der im 12. Jahrhundert entstandenen neuen Funktionselite, gelegentlich bei Bedarf zur juristischen Beratung herangezogen oder fest in Dienst genommen. Ein kontinuierliches Bedürfnis nach juristischer Beratung und die Beschäftigung von rechtlich gebildetem Personal hatten eine best..

    Memorandum Nachhaltige Informationsgesellschaft

    No full text
    Der zunehmende Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien begünstigt nicht automatisch eine nachhaltige, dauerhaft umweltgerechte Entwicklung. Es ist politischer Gestaltungswille erforderlich, wenn sich auf dem Weg in eine globale Informationsgesellschaft eine nachhaltige Entwicklung ergeben soll. Die Autoren zeigen Chancen und Risiken auf, die auf dem Weg in eine globale Informationsgesellschaft für eine nachhaltige Entwicklung entstehen. Daraus werden Empfehlungen zur Gestaltung einer nachhaltigen Informationsgesellschaft abgeleitet. Der Text richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit Informatik oder verwandten Gebieten befasst oder auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung tätig sind, an Lehrende und Lernende, an Medienschaffende und die interessierte Öffentlichkeit sowie an Entscheidungsverantwortliche in Politik und Wirtschaft. Das Memorandum soll die Diskussion über eine "Nachhaltige Informationsgesellschaft" fördern. Es soll anregen, Forschungs- und Entwicklungsergebnisse sowie Beispiele einer "guten Praxis", die zu einer nachhaltigen Informationsgesellschaft hinführen können, allgemein zugänglich darzustellen und umzusetzen
    corecore