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    Der Staat am Ende des 20. Jahrhunderts

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    Anläßlich der Emeritierung von Universitätsprofessor Dr. Helmut Quaritsch zum 30. September 1998 veranstaltete das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer am 25. Juli 1998 ein Symposium unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers. Das Thema der Tagung "Der Staat am Ende des 20 Jahrhunderts" trägt dem Schwerpunkt Rechnung, den der Inhaber des Lehrstuhls für "Staatsrecht und Staatslehre" in Forschung und Lehre - nahezu sechsundzwanzig Jahre hiervon in Speyer - gesetzt hat. Ist der Staat doch Leitmotiv seines wissenschaftlichen Werkes, das einen eindrucksvollen Bogen vom Staat der frühen Neuzeit bis zur Gewinnung der souveränen Staatlichkeit eines wiedervereinigten Deutschland und Entstaatlichungstendenzen im Zuge der europäischen Einigung spannt

    Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht, Schriften zum Europäischen Recht, Bd. 33

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    Duncker & Humblot, Berlin 1997. 146 Seiten. Gebunden. DM 78,- ISBN 3-428-09035-7 Auf der Verlustliste einer fortschreitenden Vereinigung Europas stehen die Landesparlamente an oberster Stelle. Gehen mit der Übertragung nationaler Hoheitsrechte Gesetzgebungskompetenzen der Länder (oder vergleichbarer Untergliederungen) auf die Europäische Union über, so beschränkt sich die europarechtliche Kompensation auf eine Mitwirkungsbefugnis der Mitgliedstaaten. Ein darüber hinausgehender innerstaatlicher Ausgleich begünstigt in der Regel die Landesregierungen, nicht die Landesparlamente, wodurch sich die Entwicklung der Bundesstaatlichkeit zu einem Exekutivföderalismus verstärkt. In dieser Situation sollte ein Symposion über "Die Stellung der Landesparlamente aus deutscher, österreichischer und spanischer Sicht", das als Verwaltungswissenschaftliche Arbeitstagung des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer durchgeführt wurde, der Bestandsaufnahme und dem Ausblick dienen. Zu dieser Veranstaltung, die in der Zeit vom 26. bis 27. Oktober 1995 unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers durchgeführt wurde, trafen sich Wissenschaftler und Praktiker aus Deutschland, Österreich und Spanien, um Erfahrungen aus Staaten mit föderalistischer Gliederung auszutauschen. In Fortsetzung einer Reihe deutsch-österreichisch-spanischer Konferenzen wurde von deutscher Seite an das Speyerer Sonderseminar vom März 1990 über "Föderalismus und Europäische Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt und Gesundheit, Kultur und Bildung" (veröffentlicht in Band 2 der "Schriften zum Europäischen Recht", 2. Aufl. 1993) angeknüpft, das bereits das Thema "Landesparlamentarismus im Prozeß der europäischen Einigung" in die Diskussion einbezogen hatte. Stand bei der Vorgänger-Tagung Österreich noch vor den Toren der Europäischen Gemeinschaft(en), so kann es nunmehr seine erste Rats-Präsidentschaft vorbereiten; zeichnete sich 1990 der richtige Weg zur deutschen Wiedervereinigung erst in Umrissen ab, so ist heute schon darauf zu achten, daß die "jungen" und nicht mehr "neuen" Länder von der Brüsseler Bürokratie im Vergleich zu anderen Regionen nicht benachteiligt werden; stand früher die "Vertiefung" des europäischen Staatenverbundes oft einseitig im Vordergrund, so geht es jetzt stärker um dessen Erweiterung, die für Deutschland nicht nur durch Art. 23 Abs. 1 GG n.F. vorgegeben, sondern auch aus geopolitischen Gründen wünschenswert ist

    Comunitat europea i Estats membres d'estructura federal

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    Der Inhalt des Freizügigkeitsrechts (Artikel 11 des Grundgesetzes)

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    Grundrechtliche Schutzpflichten und Untermaßverbot

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    Verfassungsprobleme der Versorgungsüberleitung | Zur Erstreckung westdeutschen Rentenversicherungsrechts auf die neuen Länder

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    Vorwort zur 2. AuflageDie Rentenüberleitung, insbesondere die Überführung der Versorgungssysteme, hat sich als eines der schwierigsten Kapitel der Wiedervereinigung erwiesen. Viele rigide Regelungen sind politisch und verfassungsrechtlich nach wie vor umstritten, zumal Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts noch ausstehen und der nachbessernde Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur auf halbem Wege gefolgt ist. So wundert es nicht, daß die vorliegende Untersuchung wenige Wochen nach ihrem Erscheinen vergriffen war. Die Neuauflage berücksichtigt im Rahmen des Möglichen die Entwicklung in Rechtsprechung und Schrifttum.Vorwort zur 1. AuflageDie Vergangenheit der zweiten deutschen Diktatur, die im Unterschied zur ersten keine Rassen-, sondern Klassenvorherrschaft erstrebte, darf nur in den Grenzen und mit den Mitteln des freiheitlichen Rechtsstaats bewältigt werden. Verbieten sich deshalb »kurze Prozesse« und Kollektivstrafen, so ist doch Sühne für kriminelles Unrecht nicht ausgeschlossen, wenn und soweit man Verfassungsfehltritte vermeidet.Falls jedoch die Strafverfolgung aus wohlerwogenen rechtsstaatlichen Gründen innehalten muß, kann das Sozialversicherungsrecht nicht an seine Stelle treten. Wegen seiner Wertneutralität und moralischen Indifferenz ist es von vornherein als pönales Ersatzinstrument untauglich und als solches auch nur in dunklen Stunden deutscher Geschichte benutzt worden. Bei der Überleitung von Versorgungsansprüchen und -anwartschaften hat sich der Gesetzgeber allerdings von Kollektivsanktionen nicht freigehalten. Obwohl dem Rentenüberleitungsgesetz auf Grund der Anhörung von Sachverständigen die schlimmsten Drachenzähne gezogen werden konnten, kann es trotz zweimaliger Novellierung verfassungsrechtlich noch nicht als unbelastet eingestuft werden. Pauschale Diskriminierungen und ungerechtfertigte Prangerwirkungen aufzudecken, ist das Anliegen der vorliegenden Untersuchung, die aus einem Gutachten hervorgegan
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