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    Chancen des gesetzlichen Mindestlohns fĂĽr Frauen

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    Der gesetzliche Mindestlohn und Arbeitnehmerschutz

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    Im Mittelpunkt dieser Studie stehen mögliche Kriterien für die Höhe von gesetzlichen Mindestlöhnen aus der Perspektive der Arbeitnehmerschutzwirkungen. Hierzu haben wir theoretisch fundierte bzw. aus dem internationalen Kontext bekannte wissenschaftliche Konzepte analysiert. Je nachdem, welche Kriterien angelegt werden, fällt die Höhe eines angemessenen Mindestlohns unterschiedlich aus. Analysiert werden relative Maße wie die Niedriglohnschwelle und die Armutsrisikoschwelle sowie Schwellenwerte aus dem Bereich der Sozialgesetzgebung und andere Orientierungspunkte wie z.B. die Pfändungsfreigrenze. Von Interesse ist auch, welche Anregungen sich aus einer Analyse der Ausgestaltung von Mindestlohnsystemen in den EU-Ländern für die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland aus der Perspektive der Arbeitnehmerschutzwirkungen ableiten lassen. Je nachdem, welches Kriterium herangezogen wird, positioniert sich Deutschland im Vergleich der EU-Länder meist im oberen Mittelfeld. Gemessen am Kaitz-Index (2018) war der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland jedoch mit nur 45,6% des Medians einer der niedrigsten in den EU-Ländern und lag damit auch deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 51% des jeweiligen nationalen Medians. Der Korridor einer angemessenen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland reicht nach unserer Analyse von mindestens 9,78 € (Pfändungsfreigrenze) über 11,64 € (Europäische Sozialcharta) bis hin zu 12,07 € brutto pro Stunde (gemäß einer eigenen Berechnung zum Schwellenwert der Europäischen Sozialcharta von 60% des Durchschnittslohns auf Basis der OECD-Daten).The focus of this study is on possible criteria for the level of statutory minimum wages from the perspective of employee protection effects. For this purpose, we have analysed theoretically sound scientific concepts or those known from the international context. Depending on the criteria applied, the level of an appropriate minimum wage varies. We analyse relative measures such as the low wage and the poverty risk threshold as well as criteria from the field of social legislation and points of reference such as the attachment exemption limit. The study also examines which suggestions can be derived from an analysis of the design of minimum wage systems in the EU countries for the level of the statutory minimum wage in Germany from the perspective of the effects on worker protection. Depending on which criterion is used, Germany usually positions itself in the upper midfield in the comparison of EU countries. Measured by the Kaitz Index (2018), however, the statutory minimum wage in Germany was one of the lowest in the EU countries, at only 45.6% of the median, and was thus also well below the EU average of 51% of the respective national median. According to our analysis, the corridor of an appropriate level of the statutory minimum wage in Germany ranges from at least € 9.78 (attachment exemption limit) to € 11.64 (European Social Charter) and up to € 12.07 gross per hour (according to our own calculation for the threshold value of the European Social Charter of 60% of the average wage based on OECD data)

    Konzentriert sich die steigende Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland auf atypisch Beschäftigte?

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    "In diesem Beitrag wird anhand von quantitativen Auswertungen auf der Basis des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) und Ergebnissen von qualitativen Interviews in Betrieben in verschiedenen Branchen der Frage nachgegangen, inwieweit sich die steigende Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland (auf Stundenbasis unterhalb von zwei Dritteln des Medianlohnes) auf Personen in atypischer Beschäftigung konzentriert. Unsere Analyse zeigt, dass vor allem Beschäftigte in Minijobs, aber auch Zeitarbeitskräfte und befristet Beschäftigte überproportional häufig für niedrige Stundenlöhne arbeiten, während der Niedriglohnanteil unter sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten nur leicht über dem Durchschnitt liegt. Unter allen Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland waren 2006 rund zwei Drittel atypisch beschäftigt (ohne Doppelzählungen) und damit deutlich mehr als noch 1995 (knapp 49%). Allerdings konzentriert sich die Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland nicht auf atypisch Beschäftigte oder besondere Personengruppen wie formal gering Qualifizierte oder Jüngere. Vielmehr sind von den steigenden Niedriglohnanteilen in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend auch Vollzeitbeschäftigte, Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und aus den mittleren Altersgruppen (25 bis 54 Jahre) betroffen." (Autorenreferat

    Das Job-AQTIV-Gesetz - ein Ansatz zur Lösung der Arbeitsmarktprobleme?

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    Zum 1. Januar dieses Jahres wurde mit dem in Kraft getretenen so genannten Job-AQTIV-Gesetz das Arbeitsförderungsrecht reformiert. Gerd Andres, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, stellt in seinem Beitrag die Prinzipien des Reformprojektes vor. Dr. Stephan Articus, Deutscher Städtetag, bedauert, dass »mit dem Job-AQTIV-Gesetz die notwendigen strukturellen Änderungen in der Arbeitslosenversicherung nicht in Angriff genommen worden sind.« Für Dr. Claudia Weinkopf, Institut Arbeit und Technik, Wissenschaftszentrum NRW, hat ein wichtiger Aspekt eine zu geringe Rolle gespielt: »Aktivierung macht umso mehr Sinn, je größer die Nachfrage nach Arbeitskräften tatsächlich ist. Sie stößt demgegenüber an ihre Grenzen, wenn es ein erhebliches Defizit an Arbeitsplätzen gibt. Und dies haben wir in Deutschland ... zweifellos.« Dr. Alexander Spermann, Beratung Economic R & C, München, sieht unter anderem in der dünnen Personaldecke der Arbeits- und Sozialämter ein großes Hindernis für den Erfolg des Gesetzes.Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosigkeit, Reform, Deutschland

    Gleichstellung marginaler Beschäftigung : Vorschlag zur Reform der Minijobs

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    Schwerpunkt der Expertise ist, Probleme der geringfügigen Beschäftigung, die für eine Änderung der Regelungen sprechen, herauszuarbeiten und mögliche Reformoptionen aufzuzeigen. Die Expertise gliedert sich wie folgt: Zunächst wird die Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in den letzten Jahren beschrieben und die Struktur der Minijobber/innen sowie ihre Tätigkeitsschwerpunkte und Branchenzugehörigkeit untersucht (Abschnitt 2). Anschließend stehen die zahlreichen Probleme dieser Beschäftigungsform im Mittelpunkt, die sich aus rechtlichen und faktischen Fehlanreizen ergeben (Abschnitt 3). Anschließend werden die Argumente der „bunten Allianz“, die sich in der jüngeren Vergangenheit für eine Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen hat, beschrieben (Abschnitt 4). In Abschnitt 5 stehen unsere Vorschläge zur Reform der geringfügigen Beschäftigung im Mittelpunkt. Wir gehen dabei auch auf die Besonderheiten einzelner Zielgruppen ein. Abschließend fassen wir unsere Ergebnisse und Reformüberlegungen zusammen (Abschnitt 6)

    Mindestlöhne in Deutschland

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    Die empirische Studie analysiert die Entwicklung und Ausweitung des Niedriglohnsektors in Deutschland und belegt die starke Zunahme von 1995 bis 2008: Die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten ist seitdem um knapp 49% gestiegen. Die Studie greift die unterschiedlichen wissenschaftlichen Diskussionsstränge zum Thema Mindestlöhne auf und präsentiert neue - bisher in Deutschland kaum zur Kenntnis genommene - empirische Befunde aus internationalen Untersuchungen zum Verhältnis von Mindestlöhnen und Beschäftigung. Dabei gliedern sich die Ausführungen in folgende Punkte: (1) die aktuelle Bestandsaufnahme zum Niedriglohnsektor, (2) Mindestlöhne in Europa, (3) Mindestlöhne und Beschäftigung sowie (4) Mindestlöhne in Deutschland. Die Ergebnisse stützen und untermauern die Argumente für die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen. Die Expertise zeichnet auch die politischen Auseinandersetzungen und den Umsetzungsprozessnach und macht sie transparent. Sie unterstreicht u.a. die Bedeutung, die die Einführung von Mindestlöhnen insbesondere im Bereich der Frauenbeschäftigung hat. (ICG2

    Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Sonderprogramme CAST und Mainzer Modell

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    "Nach einer intensiven öffentlichen Debatte um die Förderung des Niedriglohnsektors im Jahr 1999 hat die Bundesregierung eine Anregung des damaligen nationalen Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen und das Sonderprogramm 'CAST' (Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten) aufgelegt. Im Rahmen von CAST wurden ab Mitte 2000 zwei Förderkonzepte erprobt. Mit dem Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative des Saarlandes (SGI-Modell) konnten zusätzliche Neueinstellungen von Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitslosen insbesondere durch degressive Lohnkostenzuschüsse an Betriebe gefördert werden. Demgegenüber erhielten nach dem so genannten Mainzer Modell Arbeitnehmer/innen, die eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnahmen, bedürftigkeitsgeprüfte, ebenfalls degressive Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen und ggf. einen Kindergeldzuschlag. Während zunächst beide Förderkonzepte in jeweils einer Arbeitsmarktregion West und Ostdeutschlands erprobt wurden, wurde das SGI-Modell mit der bundesweiten Ausdehnung des Mainzer Modells ab März 2002 zehn Monate früher als ursprünglich geplant eingestellt. Die Laufzeit des Mainzer Modells hingegen wurde mit der bundesweiten Ausdehnung zunächst um ein Jahr bis Ende 2003 verlängert, dann allerdings ebenfalls vorzeitig Ende März 2003 anlässlich der Einführung der so genannten 'Midi-Jobs' (Gleitzone) beendet. Die Intention des Mainzer Modells, durch Bezuschussung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung einen Anreiz für Teilzeitbeschäftigung zu setzen, wurde durch die allgemeingültige Midi-Job-Regelung für Bruttoentgelte zwischen 401 und 800 Euro monatlich ab April 2003 sozialversicherungsrechtlich fortentwickelt. Bei der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II) werden ab 2005 mit dem Einstiegsgeld (Paragr. 29 SGB II) und der großzügigeren Freistellung von Erwerbseinkommen (Paragr. 30 SGB II) gegenüber dem Mainzer Modell modifizierte Elemente zur Förderung niedriger Erwerbseinkommen eingeführt. Ebenfalls knüpft der Kinderzuschlag nach Paragr. 6a BKKG an die Zuschläge des Mainzer Modells an. Dieser Abschlussbericht umfasst die Evaluierungsergebnisse zu beiden Fördermodellen. In Kapitel 2 steht das Mainzer Modell im Mittelpunkt, in Kapitel 3 das SGI-Modell. In Kapitel 4 wird ein Fazit gezogen." (Textauszug

    Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht: Jahresbericht 2007 des Gender-Projekts; Kurzfassung - 5. Oktober 2007; Projektnr. 03/06

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    Im Zentrum der vorliegenden Kurzfassung des ersten Jahresberichtes stehen die Ergebnisse einer Online-Befragung der Personen, die bei den SGB II-Trägereinheiten für Chancengleichheit, Gleichstellung oder Gender Mainstreaming zuständig sind. Die Befragung diente in erster Linie dem Ziel, ein Bild vom Ausmaß der konzeptionellen, organisatorischen und personellen Verankerung des Gleichstellungszieles zu erhalten. Darüber hinaus enthält der Bericht eine erste geschlechterdifferenzierende Bestandsaufnahme des Leistungsbezugs im SGB II auf Basis von öffentlich zugänglichen Statistiken und Befragungsergebnissen. Neben dem Umfang und der Zusammensetzung der Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen nach SGB II wird analysiert, inwieweit geschlechtsspezifische Unterschiede in Bezug auf die Arbeitslosigkeit, die Abgangsdynamik, die Erwerbstätigkeit und die Maßnahmeteilnahme festzustellen sind

    Bewertung der Umsetzung des SGB II aus gleichstellungspolitischer Sicht: Abschlussbericht

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    Die Untersuchung zeigt, dass Ansätze zur Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt in der bisherigen Umsetzungspraxis des SGB II eine geringe Rolle spielten. Trotz anhaltender geschlechtsspezifischer Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt existierte nur eine insgesamt schwach ausgeprägte gleichstellungspolitische Steuerung, der zudem Rahmenbedingungen (u. a. knappe personelle Ressourcen und Priorisierung von Effektivitäts- und Effizienzzielen) gegenüber standen, die dem Nachteilsausgleich auf operativer Ebene enge Grenzen setzten. Positive Beispiele beruhten oft auf dem Engagement einzelner Fach- und Führungskräfte oder externen Anstößen. Durch ein insgesamt stärkeres Fördern und Fordern von Männern wurden damit tendenziell eher tradierte Rollenmuster und geschlechtsspezifische Integrationswege stabilisiert, statt diesen aktiv entgegen zu wirken

    Frauen in ungeschuetzten Beschaeftigungsverhaeltnissen

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