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    Hörgeräteversorgung schwerhöriger Aphasiepatienten

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    Einleitung: Aphasiepatienten benötigen zur Behandlung der krankheitsbedingten Sprachstörung eine logopädische Therapie. Nach den gültigen Heilmittel-Richtlinien wird zur Verordnung logopädischer Sprachtherapie bei erwachsenen Patienten mit Sprachstörungen nur bei Verdacht auf eine Schwerhörigkeit ein Tonaudiogramm gefordert. Aufgrund der aphasischen Sprachstörung sind jedoch die innerhalb der logopädischen Therapie durchführbaren Hörprüfungen in Flüstersprache und Umgangssprache nicht zielführend möglich. Methode: 88 Aphasie-Patienten einer neurologischen Reha-Klinik wurden otoskopisch und tonaudiometrisch untersucht. Die Diagnose einer hörgerätebedürftigen Schwerhörigkeit erfolgte gemäß der Begutachtungsanleitung Schwerhörigkeit des MDS (2004). Ergebnisse: 8 Patienten (9%) benötigten eine HNO-ärztliche Ohrreinigung, 5 (5.7%) hatten den Test nicht verstanden oder kooperierten nicht ausreichend. Bei 72 Aphasiepatienten wurden beidseitige Tonaudiogramme erhoben. Davon zeigten 17 Patienten (23%) eine beidseitige hörgerätebedürftige Schwerhörigkeit, 3 Patienten (4%) eine einseitige Schwerhörigkeit. Nur 2 dieser Patienten waren bereits mit Hörgeräten versorgt. Schlussfolgerungen: Eine gute Hörfähigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche logopädische Sprachtherapie. Eine durch die Aphasie bedingte Kommunikationsstörung kann von einer durch eine Schwerhörigkeit bedingten Kommunikationsstörung ohne eine zusätzliche tonaudiometrische Untersuchung nicht sicher unterschieden werden. Bei nachweisbar hoher Rate bestehender hörgerätebedürftiger Schwerhörigkeiten wird eine hno-ärztliche Untersuchung mit Ohrreinigung, Tonaudiometrie, sowie ggf. eine Hörgeräteversorgung benötigt

    Hörvermögen bei Patienten mit Aphasie

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    Hintergrund: Patienten mit Aphasie, die an einer Schwerhörigkeit leiden, verstehen Sprache schlechter als Normalhörende und sind deshalb ohne HNO-ärztliche Therapie bzw. Hörgeräteversorgung schlechter zu rehabilitieren.Material und Methoden: In dieser Pilotstudie wurden 88 Patienten einer neurologischen Reha-Klinik mindestens 2 Wochen nach links cerebraler Ischämie mit einer durch logopädische Diagnostik gesicherten Aphasie otoskopisch und tonaudiometrisch untersucht. Wegen der zu erwartenden Sprachverständnisprobleme wurde auf eine Sprachaudiometrie verzichtet. Wegen einer MRSA-Infektion (3,4%), wegen obturierendem Cerumen oder nicht ausreichender Kooperation wurden Patienten ausgeschlossen. Bei 72 Patienten (33 Frauen/38 Männer, 42-88 Jahre) wurden beidseitige Tonaudiogramme erhoben. Die Diagnose einer hörgerätebedürftigen Schwerhörigkeit erfolgte gemäß der Begutachtungsanleitung Schwerhörigkeit des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (Hörverlust auf dem besseren Ohr 30 dB oder mehr in mindestens einer Prüffrequenz zwischen 500 und 3000 Hz).Ergebnisse: Nicht bei allen Aphasikern konnte eine Tonaudiometrie durchgeführt werden. 8 Patienten (9%) benötigten eine HNO-ärztliche Ohrreinigung, 5 (5,7%) hatten den Test nicht verstanden oder kooperierten nicht ausreichend. Bei 72 Aphasiepatienten wurden beidseitige Tonaudiogramme erhoben. Davon zeigten 17 Patienten (24%) eine hörgerätebedürftige Schwerhörigkeit. Nur 2 dieser Patienten waren bereits mit Hörgeräten versorgt.Diskussion: Es ist zu empfehlen, Aphasiker vor oder während der Rehabilitationsbehandlung HNO-ärztlich zu untersuchen/zu behandeln, eine Tonaudiometrie durchzuführen, sowie ggf. mit Hörgeräten zu versorgen

    Hearing aid supply in patients with aphasia

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    Atmosphärische Deposition von Spurenelementen in „Reinluftgebieten“

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