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    Sozialversicherungsschutz bei Pflichtarbeit im Strafvollzug: eine rechtliche Bewertung

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    Seit nunmehr 40 Jahren wird rechtspolitisch, rechtswissenschaftlich und rechtspraktisch über die Einbeziehung Strafgefangener, die Pflichtarbeit leisten, denen also Arbeit in anstaltseigenen Betrieben oder – als sog. „unechten Freigänger_innen“ – außerhalb der Anstalt zugewiesen wird (beispielhaft für das Land Bayern Art. 39 Abs. 2 Satz 1 [in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2] BayStVollzG), in die Sozialversicherung diskutiert, welche grundsätzlich allen offensteht, die eine Beschäftigung gegen Entgelt ausüben (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV), das heißt nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis, erbringen (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Voraussetzung dafür ist indes der freie wirtschaftliche Austausch von Arbeit und Lohn, an dem es bei der Verrichtung von Pflichtarbeit im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses eigener Art, wie es bei der Anstaltsgewalt unterworfenen Strafgefangenen besteht, mangelt (so jüngst das BSG, Urt. v. 15.12.2016 – B 5 RE 2/16 R, Rn. 23)

    Homo faber disabilis?

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    Auch unter dem Einfluss der UN-Behindertenrechtskonvention bleibt die Ermöglichung beruflicher Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine zentrale soziale Aufgabe. Die im Band enthaltenen Beiträge greifen die Ambivalenzen auf, die sich aus den vorrangigen Zielen der Teilhabe am Erwerbsleben ergeben: das eigenständige Bestreiten des Lebensunterhalts mit dem daraus nicht zuletzt resultierenden gesamtgesellschaftlichen Nutzen einerseits und die mit Erwerbstätigkeit verbundene soziale Begegnung, das heißt Selbstbestätigung und Anerkennung andererseits. Diese Ambivalenzen werden entlang allen Stufen des Erwerbsprozesses – von der Qualifizierung über die Einstellung und das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zur Entlassung – in einen multidisziplinären Kontext gestellt. Mit Beiträgen von: Alfons Adam, Konzern- und Gesamtschwerbehindertenvertretung bei der Daimler AG, Werk Bremen Jun.-Prof. Dr. Minou Banafsche, Fachgebiet für Sozialrecht am Institut für Sozialwesen des Fachbereichs Humanwissenschaften der Universität Kassel Prof. Dr. Iris Beck, Lehrstuhl für Erziehungswissenschaft unter besonderer Berücksichtigung der Behindertenpädagogik, Schwerpunkt Allgemeine Behindertenpädagogik und Soziologie an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg Prof. Dr. Ulrich Becker, L.L.M. (EHI), Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik und Professor an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München Anke Berger, Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt Prof. Dr. Olaf Deinert, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen Regierungsrat Andreas Heilek, Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt, Nürnberg Rechtsanwalt Andreas Melzer, Siemens AG, München Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Jens Nitschke, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Dr. Katja Robinson, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke e. V., Berlin Jürgen Rodewald, Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, Laatzen Oswald Utz, Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt München Prof. em. Dr. Wilhelm Vossenkuhl, Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Lehrstuhl für Diversitätssoziologie an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der TUM und Max Planck Fellow am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München Prof. Dr. Felix Welti, Fachgebiet für Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen am Institut für Sozialwesen des Fachbereichs Humanwissenschaften der Universität Kasse

    Inklusion und Sozialraum

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    Anknüpfend an die Debatte um den Einfluss der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, untersuchen die im Band enthaltenen Beiträge aktuelle Herausforderungen für die Gestaltung der konkreten Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie konzentrieren sich dabei auf den Sozialraum als Ort im räumlichen wie sozialen Sinn, an dem sich alle Akteure – die Betroffenen, ihre Angehörigen, die Leistungsträger wie Leistungserbringer – begegnen und an dem sie unter Berücksichtigung sowohl des sozialen Umfeldes als auch der lokalen wie der entsprechenden (infra-)strukturellen Besonderheiten zusammenwirken. Dies geschieht aus der Perspektive unterschiedlicher fachlicher Disziplinen unter besonderer Berücksichtigung der Lebenslagen Jugend und Alter. Mit Beiträgen von: Dr. Minou Banafsche, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI), Direktor am Max-Planck Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München Prof. Dr. Clemens Dannenbeck, Prodekan der Hochschule Landshut Prof. Dr. Markus Dederich, Lehrstuhl für Allgemeine Heilpädagogik, Theorie der Heilpädagogik und Rehabilitation am Department Heilpädagogik der Universität zu Köln Prof. Dr. Gerhard Igl, Leiter des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht und Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Helmut Kneppe, Dezernent für Jugend, Familie und Soziales, Kreis Siegen-Wittgenstein Dr. Andreas Kuhn, Wissenschaftlicher Referent im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Berlin Dr. Maria Kurz-Adam, Leiterin des Stadtjugendamtes München Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht, München Dr. Markus Schäfers, Referent für Teilhabeorientierte Dienstleistungen und Steuerungsinstrumente in der Eingliederungshilfe bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Berlin Brigitta Seidenschwang, Fachlehrerin und Physiotherapeutin an der Real- und Fachoberschule der Ernst-Barlach-Schulen der Stiftung Pfennigparade, München Prof. Dr. Elisabeth Wacker, Lehrstuhl für Diversitätssoziologie an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der Technischen Universität München und Max Planck Fellow am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München Prof. Dr. Gudrun Wansing, Leitung des Fachgebiets Behinderung und Inklusion am Institut für Sozialwesen der Universität Kassel Martina Weide-Gertke, Schulleiterin der Real- und Fachoberschule der Ernst-Barlach-Schulen der Stiftung Pfennigparade, München Prof. Dr. Felix Welti, Leitung des Fachgebiets Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen am Institut für Sozialwesen der Universität Kassel Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Ministerialrat a. D., Honorarprofessor an der Freien Universität Berli
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