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    Welche ökonomischen Aspekte sollten in der Europäischen Verfassung berücksichtigt werden?

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    Im Dezember 2001 beschloss der Europäische Rat von Laeken, einen »Konvent zur Zukunft Europas« einzuberufen. Er erhielt den Auftrag, die Vereinfachung und Reorganisation der Verträge zu prüfen und eine Europäische Verfassung vorzubereiten. Die Verfassung soll die EU für das 21. Jahrhundert rüsten, insbesondere muss sie auch den Bedürfnissen der vielen neuen Mitglieder Rechnung tragen. Nach Ansicht von Prof. Dr. Bruno S. Frey, Institut für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität Zürich, enthalten die bisher vorliegenden Verfassungsentwürfe kaum irgendwelche innovative Elemente. Nach wie vor stünden die Nationalstaaten im Zentrum. »Eine in die Zukunft orientierte Europäische Verfassung sollte ... genügend Flexibilität für die Entstehung neuer staatlicher Ordnungen aufweisen und nicht einfach die heute bestehenden Einheiten zementieren.« Prof. Dr. Charles B. Blankart, Humboldt Universität zu Berlin, und Prof. Dr. Dennis C. Mueller, Universität Wien, bezeichnen »die derzeitigen Entscheidungsstrukturen mit Rat und Parlament als konkurrierenden Organen« als unklar und widersprüchlich. Die zunächst notwendige Entscheidung in Richtung Staatenbund oder Bundesstaat sei bei der Zusammensetzung des Konvents aber kaum zu erwarten. Klaus Hänsch, MdEP, der Mitglied des Präsidiums des Konvents zur Zukunft Europas ist und die Arbeitsgruppe »Economic governance« leitet, betont dagegen, der Konvent habe den Auftrag, die Union demokratischer, transparenter und effizienter zu machen. Er ziele nicht darauf ab, die Politiken der Union neu zu definieren oder zu ändern.Verfassung, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, EU-Staaten

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