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    Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2003

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    Mit dem Landesverfassungsschutzgesetz vom 17. Oktober 1978 trat erstmals für die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz - es wurde 1952 aus den Verfassungsschutzbehörden der Länder Württemberg- Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern gebildet - eine gesetzliche Grundlage in Kraft. Durch das Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg vom 22. Oktober 1991 wurden die Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz konkretisiert und datenschutzrechtliche Regelungen eingeführt. Außerdem wurde zum ersten Mal festgeschrieben, dass das Innenministerium und der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über extremistische, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten zu unterrichten haben. Obwohl damit erst seit 1991 eine entsprechende Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit besteht, erschien der erste Verfassungsschutzbericht bereits 1978 mit einem Umfang von 110 Seiten. Seit diesem Zeitpunkt wurde der Öffentlichkeit jedes Jahr ein Verfassungsschutzbericht präsentiert. Die Verfassungsschutzberichte der letzten 25 Jahre spiegeln ein kleines Stück der deutschen Nachkriegsgeschichte wider. Bedingt durch die politischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen, die zunehmende Globalisierung, staatliche Maßnahmen wie Vereinsverbote und durch den technischen Wandel hat der Verfassungsschutz bei seiner Arbeit in den letzten 25 Jahren immer wieder andere Schwerpunkte gesetzt. Standen 1978 - also vor dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ - noch die Aktivitäten von Linksextremisten und dabei besonders die der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) im Vordergrund, richtet sich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 das Hauptaugenmerk des Landesamts für Verfassungsschutz auf dieBeobachtung der sicherheitsgefährdenden Bestrebungen von Ausländern. Nach wie vor werden aber auch Rechts- und Linksextremismus beobachtet und wertvolle Arbeit auf dem Gebiet der Spionageabwehr geleistet. Seit 1997 zählt die Beobachtung der „Scientology Organisation“ ebenfalls zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes

    Strukturwandel in rüstungsindustriell geprägten Regionen

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    Rückläufige Verteidigungsausgaben und brancheninterne Umstrukturierungen stürzten die Rüstungsindustrie nach dem Ende des Kalten Krieges in Krisen, deren Folgen sich in Regionen mit rüstungsindustriell geprägten Wirtschaftsstrukturen manifestieren sollten. Regionale Rüstungskonversion stellte als integrativer Ansatz eine Option zur Gestaltung des regionalen Strukturwandels dar, mit derer sich betroffene Regionalökonomien aus ihrer Abhängigkeit von rüstungsindustriellen Produktionsstrukturen befeien sollten. Neben einer Analyse des politischen und ökonomischen Rahmens des Rüstungssektors, sowie der Erläuterung regionaltheoretischer Ansätze und ihrer Anwendbarkeit bei der Analyse rüstungsindustriell geprägter Regionen stellt eine umfassende empirische Untersuchung betroffener Regionen das Herzstück der Arbeit dar. Hierbei werden die Entwicklungen der prosperierenden Regionen des süddeutschen Raumes Ulm, Augsburg und Friedrichshafen als Standorte der Luft- und Raumfahrtindustrie sowie der vergleichsweise strukturschwachen Region Kassel als Standort namhafter Unternehmen der Heerestechnik geschildert. Analysiert werden die jeweils regionale Wirtschaftsstruktur, die Einbindung der lokal ansässigen Rüstungsindustrie, Ansätze zur Gestaltung des Strukturwandels, insbesondere im Bereich der Bildungs- und Technologieförderungspolitik sowie etwaige regionale und rüstungsindustrielle Konversionsbemühungen. Dabei zeigt sich, dass Konversion nicht zu das favorisierte Instrument zur Abwendung der Krisensituationen war. Vielmehr wurden die Folgen der rüstungsindustriellen Krise im Zuge des allgemeinen Strukturwandels bewältigt. Die Ursachen und Hemmnisse, die zur Ablehnung von Konversion führten, sind dabei vor allem im spezifisch rüstungsindustriellen Milieu zu finden. Die schlussfolgernd aus den Befunden abgeleiteten Handlungsperspektiven für betroffene Regionen konzentrieren sich im wesentlichen auf clusterpolitische und netzwerkorientierte Handlungsansätze sowie dem Appell zu übergreifender Mehrebenenpolitik zur Unterstützung einer selbstbestimmten Entwicklung von Regionen
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