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    Berufslehre Winzer und Weintechnologen : was ist anders?

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    Seit dem 1. Januar 2009 gilt gesamtschweizerisch die neue Verordnung über die berufliche Grundbildung des Berufsfelds Landwirtschaft. Im letzten August hat die erste Winzer- und Weintechnologenklasse ihre Ausbildung nach dem neuen Schullehrplan am Berufsbildungszentrum Wädenswil (BZW) begonnen. Neu sind vor allem die Einführung der überbetrieblichen Kurse (ÜK) und die Erhöhung der Lektionenzahl von 1200 auf 1600, die etwa mit 480/420/700 Lektionen auf die drei Lehrjahre verteilt wird. Aber das Wichtigste bleibt: das duale System mit der parallelen Ausbildung in Betrieb und Berufsfachschule

    Einführung und Monitoring von 'BetriebsEntwicklungsPlänen (BEP) Tiergesundheit und Wohlbefinden' in österreichischen Bioschweinebetrieben

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    Das Forschungsprojektes „Einführung und Monitoring von 'BetriebsEntwicklungsPlänen (BEP) Tiergesundheit und Wohlbefinden' in österreichischen Bioschweinebetrieben" wurde am Institut für Nutztierwissenschaften der Universität für Bodenkultur gemeinsam mit den Projektpartnern BioAustria sowie in Kooperation mit dem LFZ Raumberg-Gumpenstein (Subprojekt „BEPVET“) durchgeführt. Dabei wurde das Ziel verfolgt, durch Einführung des Konzeptes der Betriebsentwicklungspläne zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden und zur Reduktion des Tierarzneimitteleinsatzes als Teil eines Qualitätssicherungssystems beizutragen. Gleichzeitig sollten die Effektivität, Akzeptanz und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen dieses Instrumentes überprüft werden und bereits vorhandene Beratungs- und Betreuungsleistungen (z.B. TGD, Berater-Datenbank BioAustria) eingebunden werden. Dazu wurde auf insgesamt 60 marktrelevanten Betrieben (20 Ferkelerzeugung, 20 kombinierte Betriebe, 20 Schweinemast) anhand von Checklisten bestehende Management- und Fütterungsstrategien erhoben, eine Stichprobe der Schweine beobachtet und untersucht, sowie das Haltungssystem vermessen. Die Ergebnisse wurden in Form eines gedruckten Dokuments zusammengefasst, wobei die am Tier erhobenen Parameter und Behandlungsinzidenzen in Form von „Benchmarking“, also im Vergleich zu den Werten der anderen Betriebe integriert wurden. Darauf basierend wurden im Implementierungsgespräch vom Betrieb Ziele (im Mittel 2,8 Ziele/Betrieb) und Maßnahmen (1,2 Maßnahmen/Ziel) festgelegt. Die Ziele lassen sich den Kategorien Gesundheit (107x), Leistung (27x), Fütterung (23x) und Haltung (12x) zuordnen. Im Verlauf des Projektes wurde jeweils ein weiterer Betriebsbesuch durchgeführt und nach einem Jahr erneut die Situation erhoben (gesamt 3,9 Besuche/Betrieb). Dies wurde zum einen zur Erfolgskontrolle des Projektes, aber auch zur Effektivitätskontrolle der gesetzten Maßnahmen am Betrieb und zur Erneuerung des Tiergesundheitsplanes verwendet. Der Grad der Umsetzung der Maßnahmen wurde erhoben und das Erreichen der Ziele betriebsindividuell anhand im Vorhinein festgelegter Parameter evaluiert. Der Grad der Umsetzung der Maßnahmen war dabei signifikant positiv mit dem Erreichungsgrad der betriebsindividuellen Ziele korreliert. Über alle Betriebe hinweg betrachtet konnten einige relevante Bereiche verbessert werden. Dies betrifft die Prävalenzen unterkonditionierter tragender und säugender Sauen, Liegeschwielen bei tragenden Sauen, Scheidenausfluss bei säugenden Sauen und den Anteil von Buchten mit Atemproblemen bei Absetzferkeln. Gleichzeitig verschlechterte sich nur geringfügig der Anteil an Saugferkeln mit blasser Hautfarbe, alle anderen Parameter blieben weitgehend unverändert. Betriebe mit dem Ziel, Verbesserung der Schwanzverletzungen zu erreichen, hatten eine signifikant stärkere Veränderung als die anderen Betriebe. Der Medikamenteneinsatz blieb insgesamt gleich, nur die Behandlung von Lahmheit bei Sauen stieg an und sank bei Streptokokkenerkrankungen von Saugferkeln. Die Auswirkungen auf Leistungsdaten und ökonomische Kennzahlen waren zwar nicht signifikant, es wurden aber 0,7 Ferkel/Sau/Jahr mehr verkauft. Die Akzeptanz des Beratungsinstruments durch die Landwirtinnen und Landwirte war in hohem Maße gegeben; insbesondere wurde das strategische Vorgehen als wichtig erachtet. 'BEP‘ kann damit als innovatives und praxistaugliches Beratungs- und Betreuungsinstrument angesehen werden, dessen Umsetzung in verschiedenen Bereichen (TGD, Erzeugerverbände, Arbeitskreise etc.) denkbar ist

    Enterprise Content Management und E-Kollaboration als Cloud-Dienste : Potenziale, Herausforderungen und Erfolgsfaktoren : Ergebnisse einer qualitativen Studie

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    StudieZahlreiche Cloud-basierte Angebote für Enterprise Content Management und E-Kollaboration drängen auf den Unternehmensmarkt. Organisation aller Grössen und Branchen setzen sich mit den Chancen und Risiken dieser Angebote auseinander und sammeln erste Erfahrungen bei der Evaluation, Konzeption, Einführung sowie beim Betrieb. Die vorliegende Studie präsentiert auf der Grundlage von Experteninterviews ein breites Spektrum von qualitativen Einschätzungen aus der Perspektive von Anwender-, Anbieter- und Beratungsunternehmen im deutschsprachigen Raum. Beleuchtet werden Treiber, Potenziale, Eintrittshürden, Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren für den Austausch von geschäftsprozessrelevanten Informationen und die Zusammenarbeit in der Cloud innerhalb und ausserhalb der Unternehmensgrenzen. Aus der Analyse dieser Erkenntnisse entsteht ein fundiertes Meinungsbild zum aktuellen Stand und zur Perspektive von Enterprise Content Management und E-Kollaboration in der Cloud

    Investor protection through model case procedures – implementing collective goals and individual rights under the 2012 Amendment of the German Capital Markets Model Case Act (KapMuG)

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    The German Capital Markets Model Case Act (KapMuG) and its amendment of 2012 highlight some fundamentals of collective redress in civil law countries at the example of model case procedures in the field of investor protection. That is why a survey of the ongoing activities of the European Union in the area of collective redress and of its repercussions on the member state level forms a suitable basis for the following analysis of the 2012 amendment of the KapMuG. It clearly brings into focus a shift from sector-specific regulation with an emphasis on the cross-border aspect of protecting consumers towards a “coherent approach” strengthening the enforcement of EU law. As a result, regulatory policy and collective redress are two sides of the same coin today. With respect to the KapMuG such a development brings about some tension between its aim to aggregate small individual claims as efficiently as possible and the dominant role of individual procedural rights in German civil procedure. This conflict can be illustrated by some specific rules of the KapMuG: its scope of application, the three-tier procedure of a model case procedure, the newly introduced notification of claims and the new opt-out settlement under the amended §§ 17-19

    Stabilität und Wandel von Arbeitsmarktinstitutionen aus wettbewerbsökonomischer Sicht

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    Dieser Beitrag fasst die Ergebnisse unserer industrieökonomischen, theoretischen Forschung zur Fragestellung von Stabilität und Wandel von Arbeitsmarktinstitutionen zusammen. Wir verfolgen dabei einen wettbewerbsökonomischen Forschungsansatz, der Marktmacht sowohl auf Arbeits- als auch auf Absatzmärkten unterstellt. In der Literatur hat sich hierfür der Begriff unionised oligopolies eingebürgert. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die untersuchte Klasse von Modellen einerseits Verhandlungsmacht auf Arbeitsmärkten und andererseits unvollständigen Wettbewerb und somit Marktmacht auf Absatzmärkten berücksichtigt. Kern ist die Analyse der Wechselwirkungen zwischen Organisationsformen auf Arbeitsmärkten und Wettbewerbsverhältnissen auf Produktmärkten. Dabei analysieren wir aktuelle Entwicklungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt wie die Einführung sektorspezifischer Mindestlöhne, die Rolle von Spartengewerkschaften, Formen der Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern sowie internationale Wettbewerbsaspekte wie die Verlagerung der Produktion durch internationale Unternehmen ins Ausland. -- This contribution gives an overview of the main results of our theoretical research on the stability and change of labour market institutions. We use so-called models of unionised oligopolies which are borrowed from the theory of industrial organization in order to analyse the effects of simultaneous market power in both labour and product markets. The focus of our research is on the interaction between various organisational structures of labour markets and different forms of product market competition. In particular, we analyse some current developments in Germany, such as the introduction of sector-specific minimum wages, the formation of craft unions, the increasing number of profit sharing contracts as well as the relocation of production facilities to foreign countries in the context of globalisation.

    Case Management - professionelle Teilhabebegleitung von Menschen mit Behinderung beim Übergang von der Schule in die Soziale Landwirtschaft

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    Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes wird es neben den Werkstätten für Menschen mit Behinderung für sogenannte „andere Anbieter“ ermöglicht in der Sozialen Landwirtschaft Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung auf ihrem Betrieb anzubieten. Dadurch entsteht der Bedarf nach einer Qualitätssicherung. Während die Bedeutung und das Ausüben von Inklusion mehr und mehr verfeinert wird, gibt es nach wie vor Problemstellungen, welche Aufmerksamkeit benötigen. Die offizielle Zuständigkeit junge Menschen mit Benachteiligung und individuellen Beeinträchtigungen im Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen und zu begleiten ist bisher nicht geregelt. Das Case-Management Konzept, welches im Rahmen des EU-Projekts PROFARM entwickelt und erprobt wurde, bietet an dieser Stelle eine individuelle und professionelle Entwicklungsbegleitung, um junge Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen auf ihrem persönlichen sowie beruflichen Weg nach der Schule zu unterstützen

    Bio-Weidehaltung bei Verwendung von automatischen Melksystemen (AMS) - Ergebnisse von Praxisbetrieben in Österreich

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    Die Kombination von Weidehaltung mit automatischen Melksystemen (AMS) stellt besondere Herausforderungen an das Betriebs-, Fütterungs- und Weidemanagement. In der vorliegenden Arbeit wurden Ergebnisse und Erfahrungen von 10 österreichischen Bio-AMSWeidebetrieben erfasst. Der Kuhbestand der Betriebe war mit 36 Kühen gering, die AMS-Auslastung lag im Mittel bei nur 44 % (26 bis 60 %). Die Betriebe stockten den Kuhbestand nach Umstellung auf AMS auf und reduzierten das Weideangebot leicht (-12 %), jedoch wurden hier große Streuungen festgestellt (-50 bis + 60 %). Bei der Entscheidung auf das AMS umzustellen waren arbeitswirtschaftliche Überlegungen wichtiger als ökonomische Gesichtspunkte. Die Melkfrequenz lag mit 2,4 Melkungen pro Kuh und Tag während der Weideperiode signifi kant niedriger als während der Stallperiode mit 2,6. Die Milchmenge pro Kuh und Tag war trotz der geringeren Melkfrequenz während der Weideperiode signifi kant höher als während der Stallperiode (20,9 kg Milch zu 19,4 kg Milch), wobei jedoch Wechselwirkungen zwischen Betrieb und Periode bestanden. Die Weidesysteme und Weidestrategien auf den untersuchten Betrieben waren sehr unterschiedlich und wurden auch im Verlauf der Vegetationsperiode gewechselt. Weidezugang wurde den Kühen im Mittel während der Hauptperiode für 11 Stunden (3 bis 24) pro Tag gewährt. Im Frühling und Herbst lag die mögliche Weidezugangszeit im Mittel bei 8 bzw. 6,5 Stunden, die betrieblichen Unterschiede waren jedoch groß. Der Kuhverkehr zwischen Stall und Weide war bei 70 % der Betriebe über die gesamte Vegetation frei. Nur ein Betrieb setzte Selektionstore nach dem AMS bzw. ein Einwegtor beim Rückweg in den Stall ein. Vollweidehaltung wurde auf keinem Betrieb umgesetzt und von den Betriebsleiter/innen auch als nicht realisierbar eingestuft. Der Mehraufwand durch Weidehaltung wurde im Mittel als gering (+3 %) angesehen. Die sehr unterschiedlichen Weide-AMS-Lösungen weisen darauf hin, dass betriebsindividuelle Ansätze bei AMS-Weide-Kombinationen notwendig sind. Aus Ergebnissen vergleichbarer internationaler Studien sowie den vorliegenden Daten wurden Beratungsempfehlungen für biologisch wirtschaftende Betriebe mit AMS abgeleitet (Eilers et al., 2017b)

    Entwicklung des E-Votings in der Schweiz im Vergleich zu Kanada

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    Der Schweizerische Bundesrat möchte das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) revidieren und E-Voting flächendeckend als ordentlichen Stimmkanal gesetzlich verankern. Kanada führt in einigen Gemeinden E-Voting auf lokaler Ebene im ordentlichen Betrieb und bietet eine gute Vergleichsbasis zur Schweiz. Diese Arbeit untersucht die Frage, welche Entwicklungen im E-Voting in der Schweiz in den nächsten 10 Jahren möglich sind. Dazu wird Kanada als Referenzstaat verwendet, mit der Begründung, dass Kanada eine gute Vergleichsbasis bietet sowie teilweise erfolgreich E-Voting im ordentlichen Betrieb auf der lokalen Ebene führt. Um diese Fragestellung zu beantworten, wurde die aktuelle Situation der Schweiz und Kanadas dargestellt sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede miteinander verglichen. Aufbauend auf der Literaturrecherche und des Vergleiches zwischen Kanada und der Schweiz wurde ein Bewertungsmodell entwickelt, welches alle zentralen Faktoren beinhaltet, die für die Einführung von E-Voting als ordentliche Wahlmethode notwendig sind. Das Bewertungsmodell wird auf die Schweiz angewandt, um kritische Faktoren zu definieren. Für die Anwendung der Analyse wurde eine Stakeholder-Analyse durchgeführt, welche die zentralen Akteure eruiert hat sowie wurde abschliessend eine Risikobeurteilung durchgeführt, um die Vollständigkeit des Bewertungsmodells zu überprüfen. Die Entwicklung des Bewertungsmodells hat gezeigt, dass die Faktoren politisches System, Culture of Support, Rechtsgrundlagen und Internetzugang zentrale Rahmenbedingungen für die Einführung von E-Voting im ordentlichen Betrieb sind. Weiter sind interdisziplinäre Fachgruppen, schrittweiser Prozess, Kosten und Technik zentrale, mittelbar beeinflussbare Faktoren zur Einführung von E-Voting als ordentliche Wahlmethode. Die Anwendung des Bewertungsmodell auf die Schweiz ergab, dass zum aktuellen Zeitpunkt Rechtsgrundlagen, Culture of Support und der Faktor Technik als kritisch zu beurteilen sind. E-Voting ist in der Schweiz in den nächsten zehn Jahren denkbar, unter der Bedingung, dass die elektronische Stimmabgabe gesetzlich verankert wird
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