8 research outputs found

    Zufriedenheit ist die Feindin des Fortschritts - Zu Ursprung und Weiterentwicklung der Wirtschaftsinformatik

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    Die Wirtschaftsinformatik (WI) hat sich einen festen Platz in den deutschsprachigen Hochschulen gesichert. Mit wachsendem Fachkräftemangel dürften ihre Beiträge zur Ausbildung von Fachleuten für automatische Systeme und zur diesbezüglichen Forschung noch wichtiger werden. In der Öffentlichkeit und z. T. auch in den Fachmedien entspricht ihr Bekanntheitsgrad nicht ihrer gesellschaftlichen Bedeutung. Beispielsweise werden von relativen Laien, z. B. in der Politik, traditionelle Gegenstände des Faches als Neuentwicklung dargestellt. Wir plädieren dafür, dass sich die WI mehr als bisher nicht nur als interdisziplinäres Fach zwischen BWL und Informatik begreift, sondern verstärkt auch auf Grenzgebieten wie Öffentlicher Verwaltung, Politik und Recht arbeitet. Wege dazu sind u. a. Übertragung von IT-Lösungen aus der Privatwirtschaft in die Öffentliche Verwaltung, Warnungen vor Übertreibung und Moden oder differenzierte Identifikation von Vor- und Nachteilen neuer Methoden im Vergleich zu bekannten. Im akademischen Umfeld ist zu hinterfragen, ob die aktuellen Anreizsysteme für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler förderlich sind

    Der politische Sprachgebrauch zur Inklusion und Barrierefreiheit: Eine komparative polito-linguistische Analyse der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2021

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    Inklusion markiert ein Kernelement der demokratischen Grundordnung und beinhaltet eine politische Dimension. Als Teilbereich der Inklusion hat die Barriere- freiheit in den letzten Jahren ebenfalls an Bedeutung gewonnen. Dies lässt sich u. a. auf die völkerrechtliche Verankerung innerhalb des Übereinkommens der Ver-einten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (abgekürzt: UN-BRK) zurückführen. Anstelle einer defizit-orientierten Darstellung von Menschen mit Beeinträchtigung, welche für lange Zeit den Diskurs überwog, tritt eine inklusions-fokussierte Repräsentation in den Vordergrund, die eine Behinderung nicht als Handicap versteht, sondern vielmehr als Ausdruck von gesellschaftlicher Vielfalt. Die vorliegende Bachelorarbeit verfolgt die Zielsetzung, den politischen Sprachge-brauch zur Barrierefreiheit und Inklusion im Kontext der Bundestagswahl 2021 zu rekonstruieren. Die Kernaussagen der UN-BRK werden rekapituliert sowie ver-schiedene Inklusionskonzepte vorgestellt. Inklusion wird als ein kontroverses Politikfeld eingeordnet, wozu sich die Parteien unterschiedlich positionieren. Dies schlägt sich unmittelbar in den Wahlprogrammen nieder, in welchen die politischen Akteur:innen inhaltliche Schwerpunkte setzen und sich sprachlich voneinander abgrenzen. Um den Aussagewert von Wahlprogrammen bewerten zu können, erfolgt eine interdisziplinäre Einordnung aus politikwissenschaftlicher und linguistischer Perspektive. Im empirischen Teil der Arbeit werden die Wahlprogramme von AfD, CSU, CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken als Textkorpora berücksichtigt. Dafür erfolgen sowohl eine quantitative Betrachtung in Form einer Frequenzanalyse als auch eine qualitative Auseinandersetzung anhand von polito- linguistischen Methoden. Es zeigt sich eine Tendenz, dass, je linker eine Partei im politischen Spektrum zu lokalisieren ist, desto eher weist diese Präferenzen und sprachliche Wertschätzung für die Themenfelder Inklusion, Barrierefreiheit sowie eine Politik für Menschen mit Behinderungen auf. Weiterhin erfolgt ein Exkurs zu Wahlprogrammen in Einfacher, Leichter bzw. leicht verständlicher Sprache sowie ein Ausblick auf den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.:Abbildungsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis II 1. Einleitende Betrachtung 1 2. Theoretische Grundlagen 3 2.1 Forschungsstand zur Barrierefreiheit und Inklusion 3 2.2 Die UN-Behindertenrechtskonvention 5 2.3 Definitorische Annäherungen an den Inklusionsgedanken 6 2.4 Inklusionsvorstellungen kontrovers betrachtet 8 2.5 Rekapitulation 9 3. Wahlprogramme interdisziplinär betrachtet 10 3.1 Politikwissenschaftliche Kontextualisierung 10 3.1.1 Demokratietheoretische Einordnung 10 3.1.2 Akteurszentrierte Einordnung 10 3.1.3 Fusion beider Ansätze 11 3.2 Linguistische Kontextualisierung 11 3.2.1 Wortebene 11 3.2.2 Argumentationsmuster 13 3.3 Rekapitulation 14 4. Empirisch-analytischer Teil 15 4.1 Quantitative Analyse 15 4.1.1 Auswahl der Textkorpora 15 4.1.2 Methodische Vorgehensweise 15 4.2 Rekapitulation 17 4.3 Qualitative Analyse 17 4.3.1 Die Alternative für Deutschland (AfD) 18 4.3.2 Die Unionsparteien (CSU, CDU) 19 4.3.3 Die Freie Demokrat:innen (FDP) 21 4.3.4 Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 23 4.3.5 Bündnis 90/Die Grünen 24 4.3.6 Die Linke 27 4.4 Exkurs: Wahlprogramme leicht verständlich 29 4.5 Parteienvergleich zur Barrierefreiheit und Inklusion 30 5. Diskussion und Rekapitulation der Ergebnisse 31 6. Ausblick 33 Literaturverzeichnis 35 Anhang 4

    Künstliche Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologie in der öffentlichen Verwaltung : Ein Überblick von Chancen und Risiken einschließlich der Darstellung international einschlägiger Praxisbeispiele : Endbericht zum TA-Projekt »Chancen der digitalen Verwaltung«

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    Die Analysen zum Status quo der Nutzung von KI und DLT im In- und Ausland zeigen, dass beide Technologiefelder in immer mehr Anwendungsfeldern auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz kommen. So finden sich KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland sowohl auf Bundes- und Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Es zeigt sich dennoch, dass die Anzahl der pilotierten bzw. implementierten KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur privaten Wirtschaft noch gering, die Nutzung von KI nach wie vor eher Nischenthema ist. Mögliche Ursachen hierfür sind mangelndes Know-how, aber auch Widerstände aufgrund von etwaigen Arbeitsplatzveränderungen und Verantwortlichkeitsproblemen bei KI-basierten Entscheidungen sowie (datenschutz)rechtliche Hindernisse. Von den in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland identifizierten DLT-Projekten befinden sich viele erst in der Planungsphase oder als Pilotprojekt im Teststadium. Die Behördenleiterbefragung zeigt hier, dass das Wissen und die Kompetenzen rund um DLT in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland bislang wenig entwickelt ist. Im internationalen Vergleich zur Nutzung von KI und DLT in der öffentlichen Verwaltung zeigt sich, dass in vielen Ländern etliche Digitalisierungsprojekte bereits in den Regelbetrieb der Verwaltungen überführt wurden. Eingeführt wurden neben Einzelanwendungen, wie die automatisierte Verkehrssteuerung oder Verifikation von Dokumenten und Zeugnissen, auch umfassende digitale Infrastrukturen als Grundlage für verschiedene Verwaltungsdienstleistungen (Anmeldung eines Wohnsitzes, Beantragung von Unterstützungsleistungen wie Kindergeld). Mit dem Fortschreiten der Technologien sowie der Entwicklung, Pilotierung und Übernahme von KI- und DLT-Anwendungen in den Regelbetrieb stellen sich für die öffentliche Verwaltung in Deutschland neben den Chancen zur Erschließung der Anwendungs- und Innovationspotenziale gleichzeitig neue Herausforderungen bei der Nutzung. Herausforderungen für KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung betreffen unter anderem die Qualität des jeweils zugrundeliegende KI-Modells als auch eine Verfügbarkeit und Güte der Datenbasis. So kann ein mangelndes Verständnis über zugrundeliegende Modelle und Verfahren zu Missinterpretationen der Ergebnisse im Rahmen des Verwaltungshandelns führen oder dazu, dass die Ergebnisse von KI-Anwendungen nicht kritisch hinterfragt werden. Im Zusammenhang mit der Güte der Datenbasis besteht die Gefahr, dass innerhalb von KI-basierten Klassifizierungs-, Prognose- oder Empfehlungsentscheidungen etwaige strukturelle Verzerrungen (Bias) in der zugrundeliegenden Datenbasis fortgeschrieben werden. Zudem zählen Fachwissen als auch implizites Erfahrungswissen bei der Erschließung von Innovationspotenzialen der KI zu den Bereichen, die bislang nur schwer in der öffentlichen Verwaltung selbst aufgebaut werden konnten eine Voraussetzung für KI-Anwendungen im Regelbetrieb darstellen. Für die Einführung von DLT-Anwendungen in die öffentliche Verwaltung herausfordernd sind unter anderem die Komplexität der Technologie, steigende und verteilte Datenmengen und damit auch steigende Anforderungen an die Aufbewahrung der Daten. Auch müssen die DLT-Anwendungen in bestehende Verwaltungsprozesse und IT-Systeme integriert werden, ein Umstand, den es bei der Entwicklung und Implementierung von jeweils verfahrensbezogenen Sicherheitskonzepten der DLT-Anwendungen zu berücksichtigen gilt. Aufbau und Betrieb von DLT-Anwendungen erfordern zudem erfahrene Fachkräfte aus den Datenwissenschaften, der Kryptologie und Informatik. Zudem ergibt sich für DLT-Anwendungen die Notwendigkeit, technischen Konfigurationen jeweils in Hinblick auf ihre Energieaufwände zu prüfen und hinsichtlich des Energie- und Ressourcenverbrauchs zu bewerten. Aus den Ergebnissen abgeleitete Handlungsfelder ergeben sich primär in den Bereichen der Steuerung und Koordination von Digitalisierungsvorhaben, der Kompetenzentwicklung und des Wissensmanagements in öffentlichen Verwaltungen sowie in den Bereichen der Anpassung regulatorischer Rahmenbedingungen und Gestaltung von behördenübergreifenden Anwendungen

    Projektbericht E-Government-Modellkommunen

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    PROJEKTBERICHT E-GOVERNMENT-MODELLKOMMUNEN Projektbericht E-Government-Modellkommunen / Stember, Jürgen (Rights reserved) ( -

    Unsere gemeinsame digitale Zukunft

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    Das Gutachten „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“ macht deutlich, dass Nachhaltigkeitsstrategien und -konzepte im Zeitalter der Digitalisierung grundlegend weiterentwickelt werden müssen. Nur wenn der digitale Wandel und die Transformation zur Nachhaltigkeit konstruktiv verzahnt werden, kann es gelingen, Klima- und Erdsystemschutz sowie soziale Fortschritte menschlicher Entwicklung voranzubringen. Ohne aktive politische Gestaltung wird der digitale Wandel den Ressourcen- und Energieverbrauch sowie die Schädigung von Umwelt und Klima weiter beschleunigen. Daher ist es eine vordringliche politische Aufgabe, Bedingungen dafür zu schaffen, die Digitalisierung in den Dienst nachhaltiger Entwicklung zu stellen

    Bürgerkonten

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    Elektronischer Identitätsnachweis

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    Für die Modernisierung der Verwaltung ist ein elektronischer Identitätsnachweis elementar wichtig, der den Bürgerinnen und Bürgern das persönliche Erscheinen in der Behörde und die eigenhändige Unterschrift erspart. Ohne eine entsprechende Identifizierung über das Netz sind durchgängige elektronische Geschäftsprozesse kaum denkbar und würde auch der geplante Portalverbund mit seinen Bürgerkonten nicht funktionieren. Der neue Personal-ausweis, mit dem man sich elektronisch authentifizieren kann, sollte das ab 2010 leisten, wurde dafür aber nur von relativ wenigen Inhabern genutzt. Um mehr Menschen dazu zu bewegen, dieses Instrument zu nutzen, wurde 2017 geregelt, dass einer Freischaltung der Authentifizierungsfunktion ausdrücklich widersprochen werden muss („opting-out“ statt „opting-in“). Ob das ausreicht, das zirkelschlüssige Problem zu lösen, dass nur wenige den Ausweis nutzen, weil sie darin keinen Mehrwert für sich erkennen, dass aber zugleich keine attraktiven Angebote bestehen, weil es so wenige Nutzer gibt, bleibt abzuwarten. Einiges spricht dafür, dass am inhaltlichen Angebot gearbeitet und der Personalausweis zu einer Multifunktionskarte weiterentwickelt werden muss, die in vielen Bereichen eingesetzt werden kann, wenn er tatsächlich ein nützliches Instrument zur Modernisierung der Verwaltung werden soll
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